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Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2018-06-06

Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-06

Wortprotokoll

Es stimmt: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht ist nicht immer konfliktfrei. Es kann durchaus der Fall eintreten, dass sich der nationale Gesetzgeber mit einer völkerrechtlich eingegangenen Verpflichtung schwertut. Dies aber ist gar nicht weiter problematisch. Denn in aller Regel sind völkerrechtliche Verpflichtungen in längeren Prozessen entstanden und nachvollziehbar. Entscheidend bleibt, wie wir uns als Gesetzgeber gegenüber einer internationalen Verpflichtung im Grundsatz aufstellen. Stellen wir uns ernsthaft und pragmatisch der uns gestellten Umsetzungsproblematik? Oder weichen wir aus und beharren auf unverrückbaren Überzeugungen? Noch schlimmer ist, wenn wir simplifizieren und uns den völkerrechtlichen Verpflichtungen unseres Landes verweigern. Wer sich verweigert, findet nie eine Balance zwischen Völkerrecht und Landesrecht.

Diese Initiative ist eine Simplifizierungs-Initiative, indem sie abschätzig von fremden Richtern redet und die Umsetzungsproblematik betreffend das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht holzschnittartig, aber nicht mehr sachgerecht und pragmatisch lösen will. "Hier, hier bestimmen wir!", rufen die Initianten von der SVP in jeden Saal. "Selbstbestimmt" heisst ihre Losung. Sie meinen damit die nationalstaatliche Überhöhung in einer vernetzten Welt. Ihre Initiative erinnert mich an kleine Kinder, die im Kinderzimmer mit grossem Lärm allein bestimmen wollen, aber trotzdem immer wieder feststellen müssen, dass das Zimmer Teil einer Wohnung, Teil eines grösseren Zusammenlebens ist. Im Kinderzimmer selbstbestimmt aufzutreten genügt nicht, um das Leben in der ganzen Familie zu meistern.

Lassen Sie mich drei Argumente der Initiative widerlegen:

1. Souveränität: Souveränität entsteht nicht durch laute Selbstdeklaration. Die Initianten postulieren, dass die Initiative die Souveränität des Volkes, der direkten Demokratie stärke. Dies soll geschehen, indem sie eben in der Verfassung festschreibe, dass das Landesrecht immer vorgehe. Dieses Souveränitätsverständnis ist einseitig und sehr simplifizierend. Souveränität entsteht nicht, indem man laut sagt: Ich bin der Herr im Haus! Souveränität entsteht nicht durch die Proklamation. Andauernde Souveränität ist immer anerkannte Souveränität. Souverän ist, wer von den anderen Ländern als souverän anerkannt wird. Darum stärkt diese Initiative die Schweizer Souveränität nicht. Es ist eine selbstherrliche Behauptung, mehr nicht. Kein Land wird wegen einer Behauptung sagen, die Schweiz sei jetzt wieder souveräner.

2. Das Volk werde entmachtet: Die Initiative postuliert versteckt, dass internationale Vereinbarungen die Entscheidung in der direkten Demokratie verunmöglichen. Das Volk, die Kantone, die Gemeinden würden durch völkerrechtliche Vereinbarungen entmachtet. Das ist falsch. Unsere Bundesverfassung hat für völkerrechtliche Vereinbarungen klare direktdemokratische Regeln aufgestellt. Wenn ein völkerrechtlicher Vertrag die gleiche Wirkung wie ein Bundesgesetz entfaltet, dann ist auch der völkerrechtliche Vertrag genau gleich zu behandeln und dem Referendum zu unterstellen. Auch hier erkennt man, dass die Initiative extrem simplifiziert, denn was sie marketingmässig vorgibt, die Entmachtung der direktdemokratischen Instrumente, entspricht nicht unseren verfassungsmässigen Bestimmungen. Die Initiative trägt also nichts zur Souveränität bei, die Initiative stärkt auch nicht die Volksrechte bei internationalen Verträgen.

3. Die Initiative schützt auch nicht die Menschenrechte. Vielmehr greift sie mit einer seltsamen Bestimmung die Rechtmässigkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention für unser Land an. Sie tut dies, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht immer alles so entschieden hat, wie die Initianten das wollten. Aber muss man eine eingegangene Verpflichtung gerade kündigen wollen, weil das eine oder andere Gerichtsurteil nicht dem eigenen Geschmack entspricht? Wer die Menschenrechte wirklich erhalten und schützen will, muss nicht die internationale Konvention angreifen und mit einer Kündigung drohen. Wer Grundrechte verteidigen will, lehnt diese Initiative ab und bringt sich konstruktiv in internationalen Gremien ein.

Es stimmt nicht, was die Initianten mit ihrer Kampagne uns weismachen wollen. Die Initiative stärkt die direkte Demokratie und die Souveränität nicht. Die Initiative bringt keine vermeintlich verlorene Freiheit zurück. Die Initiative stärkt unsere Unabhängigkeit keineswegs. Die Initiative befreit uns nicht von fremden Richtern, weil es diese nicht gibt. Die Initiative ist auch kein gutes Mittel gegen die Angst vor Knechtschaft und Unterwerfung, und die Initiative verbessert die Lebenssituation der Menschen in unserem Land in keiner Art und Weise.

Ich empfehle Ihnen, diese vorgeschlagene Verfassungsbestimmung zur Ablehnung zu empfehlen. [PAGE 845]

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