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Hegglin Peter · Ständerat · 2018-06-06

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2018-06-06

Wortprotokoll

Kollege Baumann hat meine Interessenbindung schon kundgetan: Ich bin Präsident der Branchenorganisation Milch. Das zum Voraus.

Die Agrarpolitik hat sich seit 1995 nach und nach aus der Milchwirtschaft zurückgezogen. Im Milchjahr 1989/90 gab der Bund noch 1,15 Milliarden Franken dafür aus - davon für die Käseverwertung 620 Millionen, für die Butterverwertung 360 Millionen und für die Milchverzichtsprämien 101 Millionen Franken. Zudem legte der Bund den Milchpreis auf Fr.[NB]1.07 fest und sorgte für die Mengensteuerung und die Verwertung. Nach diversen Abbauschritten ist dann am 1. Mai 2009 die Milchkontingentierung nach einer dreijährigen Übergangsfrist definitiv abgeschafft worden. Der Markt wurde teilliberalisiert, das heisst, gewisse verarbeitete Milchprodukte können heute ohne Beschränkungen aus der EU importiert oder dorthin exportiert werden.

Nach mehreren Turbulenzen haben es die Akteure 2009 dann geschafft, sich in diesem anspruchsvollen Umfeld zu organisieren und ihre Interessen in der Branchenorganisation Milch zu bündeln. Die Branchenorganisation Milch ist auch heute noch repräsentativ. Sie hat sich ab 2010 mit einer klaren Mehrheit für das Segmentierungssystem ausgesprochen. 2016 haben die Mitglieder der Branchenorganisation Milch dies nochmals bestätigt, indem einige Anpassungen im Reglement vorgenommen wurden, womit die Verbindlichkeit der Milchpreise zugunsten der Produzenten verbessert wurde. Das heute bestehende System mit dem Standardvertrag, der Segmentierung und den Richtpreisen wurde - der Berichterstatter hat es vorhin ausgeführt - vom Bundesrat auf den 1.[NB]Januar 2018 für vier Jahre für allgemeinverbindlich erklärt.

Mit unseren Instrumenten prüfen wir die Einhaltung der Reglemente und sanktionieren Verfehlungen. Die 2010 von der Branche gemeinsam beschlossenen Massnahmen zur Stabilisierung der Milchpreise sorgen, zusammen mit dem bestehenden Grenzschutz, für rund 50 Prozent der Milch für 15 bis 25 Rappen höhere Milchpreise gegenüber der EU. Die Preisschwankungen in der EU beeinflussen den Schweizer Milchpreis aber trotzdem.

Mit der Segmentierung hat die Branche ein Instrument geschaffen, welches mithilft, für die 85 Prozent Milchmenge im geschützten oder gestützten Bereich eine höhere Wertschöpfung zu erzielen, was auf Stufe Produktion rund 120 Millionen Franken Mehrwert generiert. Was sind jetzt die Segmente?

Das A-Segment umfasst Produkte mit hoher Wertschöpfung, geschützt oder eben gestützt. Das sind Konsummilch, Konsumrahm, Butter für den Detailhandel und die Lebensmittelindustrie, Joghurt Inland und natürlich die Verkäsungszulage für verkäste Milch. Menge: rund 85 Prozent; Richtpreis: 68 Rappen.

Was ist das B-Segment? Das sind Milchprodukte mit eingeschränkter Wertschöpfung respektive eben höherem Konkurrenzdruck, ungeschützt und ungestützt. Das sind Joghurt Export, Quark, Milchmischgetränke Inland und exportierter Käse aus Industriemilch. Mengenanteil: rund 14,5 Prozent; Richtpreis: 46 Rappen.

Dann noch das C-Segment: Das sind Regulier- und Abräumprodukte ohne Beihilfe; das sind Butter und Magermilchpulver Export zum Weltmarktpreis für Fette. Das ist etwa eine Menge von 1 Prozent im Jahresdurchschnitt, kann aber saisonal bis zu 7 Prozent werden; Richtpreis: 30,9 Rappen.

Die Branchenorganisation Milch beschliesst Richtpreise für alle Segmente als Gradmesser für die Verhandlungen der Marktpartner und veröffentlicht diese Richtpreise monatlich. Diese Richtpreise dürfen aber nicht als verbindlich erklärt werden, sonst würde es ein Verfahren der Weko auslösen. Diese Instrumente sind die Antwort der Branche auf die agrarpolitische Neuausrichtung, welche unter anderem die Teilliberalisierung des Milchmarkts, die Öffnung gegenüber der EU, einen Abbau der Marktstützung, die Einführung der Direktzahlungen und der Verkäsungs- und Siloverzichtszulage beinhaltet.

Weiter hat die Branchenorganisation Milch vor zwei Jahren eine Mehrwertstrategie initiiert. Die Ideen werden nach und nach von den Branchenakteuren übernommen, damit die Wertschöpfung weiter verbessert werden kann. Zurzeit werden aber fast zu viele neue Labels geschaffen.

Weshalb kommen jetzt immer wieder Forderungen nach einer staatlichen Regulierung? Der Schweizer Milchmarkt ist wegen des teilliberalisierten Marktes in die Preis- und Mengenentwicklungen auf dem europäischen und dem Weltmarkt eingebunden. Die 2015 in der EU abgeschaffte Milchkontingentierung, also die Quotenregelung, hat dort zu einer starken Ausdehnung der Milchproduktion und zu einem Absturz der Milchpreise geführt. Das hat auch die Milchpreise in der Schweiz nach unten gezogen, wenn auch in einem geringeren Ausmass als in der EU. Bei einer gesteigerten Menge und einem geringeren Konsum in den ausländischen Märkten gibt es immer auch Druck auf unsere Preise. Die Schweizer Preise sind in der Regel aber wie gesagt höher als die europäischen Preise.

In den Jahren, als die Standesinitiativen eingereicht wurden, waren die Auswirkungen des Quotenanstiegs in der EU am stärksten. Es wurden in ganz Europa zu grosse Mengen Milch produziert, und der Milchpreis kollabierte. 2017 ist aufgrund der tieferen Preise und der ungünstigen Witterung eine geringere Milchmenge angefallen; in der Folge stiegen die Preise wieder. Die Forderung nach einer staatlichen Regelung in dieser Zeit der grossen Umbrüche spiegelt das Bedürfnis nach einer Ordnung, wie sie vor der Marktliberalisierung geherrscht hatte.

Die Initianten möchten die Verteilung der Produktionsmenge geregelt haben und stellen sich vor, dass bei einer [PAGE 437] gesteuerten und damit geregelten Produktion automatisch höhere Produzentenpreise anfallen. Wir von der Branchenorganisation Milch sehen dies aber als Illusion, weil wir uns in einem teilliberalisierten Markt befinden und von einer allfälligen tieferen Produktion in der Schweiz vor allem die Importeure profitieren würden.

Deshalb dann die Gründe für die Ablehnung: Die heutige, private Regelung mit Segmentierung und Richtpreisen hat sich im Schweizer Milchmarkt etabliert. Sie ist nicht perfekt, aber ohne Segmentierung und Richtpreise wäre der Milchpreis mit Sicherheit deutlich tiefer. Die Branche hat zum Teil notgedrungen gelernt, mit den privatrechtlichen Rahmenbedingungen umzugehen. Flankierend hat der Bund eine Allgemeinverbindlichkeit nach Artikel 37 des Landwirtschaftsgesetzes gewährt. Es gibt keine andere Branche im Schweizer Agrarsektor, in der Preis und Menge einen Monat zum Voraus zwingend für alle bekannt sein müssen.

In einer freiheitlichen Marktordnung ist der Milchproduzent auch vom Erfolg des Abnehmers oder des Produktes abhängig. Hier zeigen sich sehr grosse Unterschiede bei der Produkt- und Preisgestaltung. Sortenkäse und hochwertige Produkte, Marken mit einem anerkannten Qualitätslabel und einer privatrechtlichen und regional begrenzten Mengensteuerung erzielen höhere Milchpreise als namen- und kulturlose Produkte. Die Preisspanne für Schweizer Milch ist deshalb gross. Daraus aber Schlüsse für eine Regelung der Gesamtmenge zu ziehen greift zu kurz. Überschüssige Milch aus diesen Einschränkungen fliesst heute als B- oder C-Milch in andere Produktkanäle. Diese Milchproduktion müsste bei einer Mengenregulierung eingeschränkt werden.

Um eine deutliche Preiswirkung zu entfalten, müsste die Einführung einer Mengensteuerung für Milch konsequenterweise parallel mit einer Wiederherstellung des vollständigen Grenzschutzes für Milchprodukte einhergehen. Andernfalls wären damit Importdruck und sehr substanzielle Marktanteilsverluste im Inland sowie im Export verbunden. Eine Mengensteuerung der Milch ohne zusätzlichen Grenzschutz führt bei einem teilweise geöffneten Schweizer Milchmarkt bestenfalls zu marginal höheren Milchpreisen. Eine wirkungsvolle Mengensteuerung mit Grenzschutz hätte deutliche strukturelle Folgen für die Land- und Ernährungswirtschaft und würde die Entwicklung der wichtigsten Agrarbranche für die Zukunft beeinträchtigen.

Eine Mengensteuerung wäre ein politischer Paradigmenwechsel für die Milchwirtschaft. Zahlreiche negative Folgen in der Branche sind offensichtlich. Eine Mengenregelung würde den Wettbewerb innerhalb des Milchmarktes so stark verzerren, dass gewisse Marktsegmente durch Importe vollständig verdrängt und Entwicklungsmöglichkeiten der Milchproduktionsbetriebe verhindert würden. Die Umsetzung der Vorstösse würde die Entwicklungen der vergangenen Jahre zunichtemachen sowie Konflikte im Schweizer Markt provozieren. Darüber hinaus würden wohl internationale Abkommen verletzt. Deshalb gibt es daneben auch andere Forderungen der Branchenorganisation Milch für die Agrarpolitik 2022 plus.

Viele Schweizer Molkereibetriebe können aufgrund des Schweizer Kostenumfeldes trotz besten natürlichen Voraussetzungen mittelfristig nicht mehr wirtschaftlich geführt werden. In den geschützten und geschlossenen Absatzmärkten gibt es bessere Alternativen für die Landwirtschaft. Die Milchwirtschaft ist im innerlandwirtschaftlichen Wettbewerb schlechtergestellt. Aus diesem Grund ist die Investitionsbereitschaft in diesem Bereich unter den aktuellen Rahmenbedingungen eingeschränkt. Es gibt wichtigere, zielführendere Massnahmen, als sie in den vorliegenden Standesinitiativen vorgesehen sind, mit denen der Staat kurz- und mittelfristig Signale und Impulse für die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geben kann. Dazu gehören eine bessere Honorierung der Arbeit anstelle der Flächenbeiträge im Rahmen der Agrarpolitik 2022 plus oder die Schaffung eines Förderungsprogrammes für nachhaltige Schweizer Milch, basierend auf Schweizer Futter, ebenfalls im Rahmen der Agrarpolitik 2022 plus oder gar früher in Zusammenhang mit einem Agrarpaket. Das politische Signal, dass die Branchenorganisation Milch auch Richtpreise für Milchinhaltsstoffe, Milchfett und -eiweiss nach Artikel 8a des Landwirtschaftsgesetzes erlassen kann, wäre wichtig. Auch eine Anerkennung der Mindestpreise für verkäste Milch durch den Staat wäre sehr wichtig.

Ich empfehle Ihnen deshalb, die drei Vorstösse zur Einführung einer Mengensteuerung bei der Milchproduktion aus den vorhin erwähnten Hauptgründen abzulehnen.

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