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Heim Bea · Nationalrat · 2018-06-06

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-06

Wortprotokoll

Man kann nicht stark genug betonen, was mit dieser Volksinitiative wirklich erreicht werden soll, nämlich dass die Europäische Menschenrechtskonvention in der Schweiz nicht mehr gilt, dass sich Richterinnen und Richter nicht mehr an die EMRK halten sollen. Die Menschenrechtskonvention soll gekündigt werden. Aber man sagt es nicht offen.

Ich habe mich gefragt, ob die Unterzeichnenden wirklich über dieses Ziel der Initiative informiert wurden. Ich wage es zu bezweifeln. Damit wäre der Schutz der Volksrechte nicht eingehalten. Diese Transparenz wäre unbedingt nötig. Aber ich habe den Eindruck, hier wird nur im Saal unverhüllt argumentiert, aber man hat beim Unterschriftensammeln verhüllt argumentiert. Ich meine, der Schutz der Menschenrechte hat im Volk zu Recht einen exzellenten Ruf. Die Menschen in unserem Land wissen, wie wichtig die Menschenrechte für uns alle sind.

Nun, die SVP wählte einen ihrer notorischen Umwege. Man gibt das eine vor und will eigentlich etwas ganz anderes. Es geht der Partei nämlich nicht in erster Linie um die sogenannten fremden Richter, sondern um unsere Bundesrichterinnen und Bundesrichter. Die Partei will nicht, dass sich ihre politischen Vorstellungen im Rahmen der international anerkannten Menschenrechte bewegen müssen. Egal, was in der Schweiz entschieden würde, egal, wie grob das Ganze oder ein Teil gegen Menschenrechte verstossen könnte: Es soll gelten. Doch die Europäische Menschenrechtskonvention, das ist ein Grundrechtskompass zum Schutz fundamentaler Rechte der Menschen in der Schweiz, aber auch transnational garantiert, für alle Menschen der Mitgliedstaaten des Europarates.

Vergessen wir nicht: Die Menschenrechte haben die Rechtsstellung nicht nur vieler Menschen in unserem Land verbessert, sondern der Mehrheit in unserem Land. Jetzt komme ich zur Antwort auf die Frage von Herrn Köppel. 1971 erhielten die Frauen in der Schweiz endlich politische Rechte. Die Abstimmung darüber wurde nötig, weil die Schweiz die EMRK ratifizieren wollte. Ohne das wäre die Abstimmung nicht durchgeführt worden. Ohne Frauenstimmrecht hätte man die EMRK nicht ratifizieren können. Sie schützt uns alle also vor staatlicher Willkür, und sie ist eine Rückversicherung für so fundamentale Grundrechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit des Einzelnen.

Für viele Menschen, deren Rechte hier in der Schweiz verletzt wurden, ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg oft die letzte Hoffnung. Ob zum Beispiel - es wurde erwähnt - das traurige Schicksal der Verdingkinder, die Fragen um die Verjährungsfristen bei Schadenersatz für Asbestopfer oder die Diskriminierung von Frauen bei der IV-Berechnung: Es brauchte die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, damit die Schweizer Politik die Probleme erkannte und angehen konnte. Dabei ist zu sagen, dass gerade die Pluralität des Europäischen Gerichtshofes eine Garantie dafür ist, dass jeder Fall mit der nötigen Distanz und Unabhängigkeit betrachtet wird. In Schweizer Fällen ist immer eine Schweizer Richterin dabei, die sicherstellt, dass den nationalen Besonderheiten in der Urteilsfindung Rechnung getragen wird. Es wäre redlich, wenn man das sagen würde.

Ich betrachte diese Initiative als gefährlich. Es ist in unserem Land eine Radikalisierung im Gang, welche die Grundrechte infrage zu stellen droht. Deshalb ist diese Initiative abzulehnen. Es ist eine Anti-Menschenrechts-Initiative, denn sie schwächt die Rechte von Minderheiten. Sie ist keine Selbstbestimmungs-, sondern eine Selbstbeschneidungs-Initiative. Sie ist darüber hinaus eine Selbstläufer-Initiative, weil sie mehr Probleme schafft, als sie lösen würde. Es gäbe Auslegungsprobleme, die letztlich vom Bundesgericht gelöst werden müssten, was Ihnen auch wieder nicht passen würde. Letztlich läuft die Initiative den wirtschaftlichen Interessen der Schweiz diametral entgegen. Das wurde mehrfach betont, und ich bin der gleichen Meinung: Unsicherheit in der Rechtslage schadet der Wirtschaft.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

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