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Stamm Luzi · Nationalrat · 2018-06-06

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-06

Wortprotokoll

Ich sehe Ihren Punkt; Sie haben in diesem Punkt genau Recht. Die Systematik unserer Rechtsordnung ist die folgende: Wir haben hundertmal diskutiert und entschieden, dass weder das Bundesgericht noch ein europäisches Gericht berechtigt sein soll, die Volksrechte über den Haufen zu werfen; aber nun sind wir leider auf dem Weg, den ich ausgeführt habe.

In dem Punkt, den Sie erwähnen, haben Sie Recht: Verträge gehen vor. Wenn ich z. B. das Eigentum an meinem Haus habe und ich mit Ihnen einen zehnjährigen Mietvertrag mache, geht dieser Vertrag selbstverständlich dem Eigentum vor. Wenn ich die Personenfreizügigkeit habe und mit Liechtenstein einen Vertrag schliesse, dass wir Liechtenstein ausnehmen und alle frei einwandern können, geht dieser Vertrag selbstverständlich vor.

Ich sehe Ihren Punkt, aber machen Sie es nicht zum System, dass Sie die Volksrechte für immer aus der Hand geben und dass Sie jemanden in Washington, in Moskau, in Strassburg oder in Brüssel statt unsere Schweizer Bevölkerung entscheiden lassen.