Egloff Hans · Nationalrat · 2018-06-07
Egloff Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-07
Wortprotokoll
Der guten Ordnung halber weise ich vorab auf meine Interessenbindung als Präsident des Hauseigentümerverbandes Schweiz hin.
Die Initianten verlangen eine nach innen gerichtete Siedlungsentwicklung sowie einen vollständigen Einzonungsstopp. In Zukunft sollen Bauzonen nur noch ausgeschieden werden können, wenn an anderer Stelle eine gleichwertige Fläche ausgezont wird. Ausserdem verlangt die Initiative, [PAGE 858] dass ausserhalb der Bauzonen nur noch standortgebundene Bauten sowie solche für die bodenabhängige Landwirtschaft gebaut werden dürfen.
Diese Forderungen sind nicht realistisch. Das revidierte Raumplanungsgesetz, das am 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, erfüllt die Forderungen der Initianten bereits weitestgehend. Es lenkt die Siedlungsentwicklung nach innen und legt fest, dass Gemeinden nur noch über Bauzonen verfügen dürfen, die den Bedarf der nächsten fünfzehn Jahre decken. Dem Siedlungsbereich wurde damit ein enges Korsett verpasst. Das Kulturland ist besser geschützt.
Das genügt den Initianten aber nicht oder noch nicht. Sie glauben, das bestehende Gesetz reiche nicht aus, um die Zersiedelung einzudämmen. Die Bauzonenstatistik des Bundes zeigt, dass die Bauzonen seit 2012 gleich geblieben sind, während die Bevölkerung von 7,4 auf über 8 Millionen Menschen angewachsen ist. Es erscheint mir wenig klug, über die Raumplanung auch noch Migrationspolitik betreiben zu wollen. Ein vollständiger Einzonungsstopp wäre angesichts des erwarteten Bevölkerungswachstums aber auch völlig unrealistisch. Er würde die Entwicklung der Schweiz übermässig einschränken und insbesondere auch dem Wirtschaftsstandort schaden, da es beispielsweise schwierig werden würde, neue Firmen anzusiedeln.
Die Umsetzung der Revision des Raumplanungsgesetzes im Bereich Siedlung stellt eine enorme Herausforderung dar und ist in den Kantonen noch längst nicht abgeschlossen. Auch in jenen Kantonen, die bereits über angepasste Richtpläne verfügen, geht die Arbeit noch weiter. Dort ist es an den Gemeinden, die Vorgaben aus den Richtplänen umzusetzen. Es geht darum, die geforderte Konzentrierung der Besiedelung nach innen in den Gesetzen und Nutzungsplänen zu realisieren. Es gibt wohldurchdachte Raumordnungskonzepte mit Entwicklungsstrategien. So soll in Stadtlandschaften Dynamik möglich sein. Die urbanen Wohnlandschaften sollen massvoll entwickelt werden. Landschaften, die unter Druck sind, sollen stabilisiert und aufgewertet werden. In der Kulturlandschaft soll der Charakter erhalten bleiben, und Naturlandschaften sollen geschützt und bewahrt werden.
Die Auswirkungen der Umsetzung der ersten Revision des Raumplanungsgesetzes, insbesondere auch mit Bezug auf den Kulturlandschutz infolge der Beschränkungen des Siedlungsgebietes, müssen daher erst abgewartet werden. Durch die aktuell laufende Überarbeitung des Sachplans Fruchtfolgeflächen sollen zudem die fruchtbarsten Böden verstärkt geschützt werden. Auch die Forderung der Initianten nach nachhaltigen Quartieren gründet in einer unrealistisch verklärten Vorstellung, nach der alle Bewohner in einem Wohnquartier im Tante-Emma-Laden einkaufen oder in der Kinderkrippe arbeiten.
Der Bundesrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung. Der Ständerat, der in der Frühjahrssession darüber beraten hat, spricht sich ebenfalls gegen die Initiative aus. Es gibt keinen Grund, hier drin anders zu beschliessen.