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Germann Hannes · Ständerat · 2018-06-07

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-07

Wortprotokoll

Eine Vorbemerkung: Ich hatte das Privileg, beim runden Tisch des Bundesrates mit den Kantonen als Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbandes mit einbezogen zu sein. Dort hat man einen Kompromiss geschmiedet, den man eigentlich als hieb- und stichfest betrachtete, obwohl sich die Begeisterung für die höheren Familien- und Kinderzulagen damals schon in engen Grenzen hielt, weil sie erstens teuer, zweitens wenig effizient und drittens in der Vernehmlassung noch weniger gut akzeptiert worden waren. Dies als Vorbemerkung; an sich fühle ich mich an diese Lösung gebunden.

Nun muss ich sagen: Die Verbesserungen, die die Kommission in materieller Hinsicht eingebracht hat, sind für mich teilweise schmerzlich, allerdings gibt es auch, wenn ich an die Teilbesteuerung der Dividenden denke, positive Aspekte. Immerhin ist bei der NID, bei der zinsbereinigten Gewinnsteuer, wenigstens eine erste Öffnung oder Enthärtung der Fronten gelungen, auch wenn Frau Fetz jetzt wieder die andere Richtung betont hat. Ich werde noch darauf zurückkommen.

Der WAK-Präsident, Kollege Bischof, hat betont, die Vorlage sei erstens wichtig, zweitens dringlich und drittens absturzgefährdet. Ich hatte mir notiert, die Lösung sei vordringlich, der Weg sei problematisch, der Weg sei aber auch pragmatisch.

Die Lösung ist vordringlich - ich glaube, darüber müssen wir nicht mehr diskutieren. Die Privilegien müssen weg, das ist ein Gebot der Stunde, sonst bekommen unsere Unternehmen, die international tätig sind, gröbere Probleme. Vor allem wollen sie ja auch Rechtssicherheit.

Der Weg ist problematisch - ja natürlich: Diese Vorlage kommt jetzt, trotz des runden Tisches, wo der Einbezug der Kantone erfolgt ist, ohne jegliche Vernehmlassung. Das ist [PAGE 443] kein Blindflug, aber die Landung ist auf jeden Fall schon etwas riskant.

Und pragmatisch ist eben, dass wir letztlich eine Lösung finden und den Abstimmungen Rechnung tragen wollen.

Frau Fetz hat jetzt ihre Lieblingsvorlage vorgebracht. Sie haben das Referendum gegen die Unternehmenssteuerreform III gewonnen, das ist richtig. Aber es hat auch Leute hier drin, die die Abstimmung über die Altersvorsorge 2020 verloren haben. Also ist es, würde ich sagen, ein Geben und Nehmen, bei dem nicht die Probleme und Ungereimtheiten, sondern der Wille, eine gemeinsame, tragfähige Lösung zu finden, im Vordergrund steht.

Nun mag die Verknüpfung der Steuervorlage 17 mit der AHV keine Sternstunde unserer Demokratie sein. Allerdings ist so etwas auch schon vorgekommen, ich denke an das bilaterale Paket; dort konnte man letztlich ja auch nur das ganze Package nehmen. Es gab auch schon bei anderen Dingen solche Verknüpfungen, aber schön ist es nicht. Hier hätte der Zweitrat auch die Möglichkeit, die Sachen zu entkoppeln. Warum sie nicht entkoppeln und dem Volk vertrauen? Es wird sich, sofern es bei der Steuervorlage zu einem Referendum kommt, richtig und im Sinne von Wirtschafts- und Arbeitsplätzen in unserem Land entscheiden.

Wie gesagt, die Beseitigung der Steuerprivilegien ist ein Gebot der Stunde. Gleichzeitig wollen wir ein attraktiver Wirtschaftsstandort und international konkurrenzfähig bleiben. Dieses Ziel erreichen wir mit den vorgesehenen steuerlichen Instrumenten, dem sogenannten Werkzeugkasten, der international akzeptiert ist, also mit der Patentbox, der Superdeduction - dem zusätzlichen Forschungs- und Entwicklungsabzug - und, jetzt noch für mindestens einen Kanton, auch mit der NID. Damit können wir auch steuerlich nach wie vor attraktiv bleiben. Diese Steuerattraktivität kommt zu den übrigen Standortvorteilen der Schweiz hinzu, ich denke hier an das hohe Bildungsniveau, an qualifizierte Fachkräfte, an das liberale Arbeitsrecht, an den hohen Arbeitsfrieden in diesem Land, weil die Arbeitgeber mit Gewerkschaften eben ein gutes Einvernehmen haben; wir haben kaum je Streiks.

All das sind auch Vorteile, und ein Vorteil ist auch die Rechtssicherheit. Aber gerade die Rechtssicherheit ist nach der Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III eben infrage gestellt. Darum sind ausländische Akquisitoren hier im Land sehr aktiv. Die international tätigen Unternehmen werden im Moment ziemlich aggressiv angegangen und zur Verlagerung ihrer Standorte ermuntert, mit allerhand Vorzügen, Angeboten und Privilegien. Hier müssen wir also schon dringend handeln. Die Unternehmen, das habe ich auch in persönlichen Gesprächen mit zahlreichen CEO und Repräsentanten erfahren, wollen vor allem Rechtssicherheit, und das bringt diese Vorlage.

Ich komme zum zweiten Pfeiler, zur AHV: Auch diese könnte man so bringen, dagegen wird niemand das Referendum ergreifen, ich kann es mir nicht vorstellen - und wenn, dann hätte das null Chancen, denn die AHV ist unser wichtigstes Sozialwerk. Sie hat eine hohe Anerkennung bei den Leuten, und es braucht dringend mehr Mittel, um sie zu sichern, das ist klar, auch wenn diese Sicherung nur ein erster Schritt ist. Immerhin: Was man hat, das hat man. Wer sollte gegen diese Massnahme zur Sicherung der AHV denn das Referendum ergreifen? Ich kann mir das nicht vorstellen.

Wenn es gelingen soll, die Vorlage zu entflechten, dann muss das der Zweitrat tun. Ich wäre zuversichtlich, dass wir beide Vorlagen auch einzeln durchbringen, ohne diese unselige Verknüpfung.

Materiell möchte ich mich zu einem Punkt bereits beim Eintreten äussern. Dieser gefällt mir mit Abstand am wenigsten gut. Es ist die NID, die zinsbereinigte Gewinnsteuer. Die zinsbereinigte Gewinnsteuer ist nicht problematisch, weil sie in der Vorlage drin ist, sondern weil sie im Moment nur für einen Kanton gälte. Vielleicht werden es zwei sein, ich weiss es nicht. Aber das ist für mich nun wirklich ein Sündenfall. Ausgerechnet im Steuerharmonisierungsgesetz halten wir fest, dass es eigentlich zu einer Disharmonisierung kommen soll. Wir behandeln Kantone unterschiedlich, und das ist aus meiner Sicht noch schwerer erträglich als die Verknüpfung der beiden Vorlagen.

Ich habe mich dafür eingesetzt, dass man Zürich als Hochsteuerkanton dieses Mittel gibt. Aber es ist und bleibt keine gute Sache, wenn wir im Steuerharmonisierungsgesetz entgegen dem Willen der Kantone fixe Steuersätze reinschreiben; sie sind normalerweise frei. Man hat das jetzt als Höchstsatz verstanden, aber man bindet damit auch den Kanton Zürich. Er kann jetzt eigentlich nie eine Steuersenkung machen, es sei denn, er hebe gleichzeitig auch die NID wieder auf. Dabei steht im Papier der Verwaltung über die Auswirkungen, dass die bisherigen Berechnungen des Bundes davon ausgegangen seien, dass mit der Einführung eines Abzugs für Eigenfinanzierung mit Mindereinnahmen zu rechnen sei. Eine Analyse des Kantons Zürich zeige nun, dass die Einführung eines Abzugs für Eigenfinanzierung auch zu Mehreinnahmen führen könnte. Aufgrund dieser grossen Unsicherheit könne die Kommission bei diesem Element den Wert null einsetzen.

Warum um Himmels willen trauen Sie den anderen Kantonen nicht zu, dass sie mit diesem Mittel vernünftig umgehen können? Immerhin sechs Kantone haben sich dafür eingesetzt, dass man ihnen fakultativ diese Möglichkeit geben sollte. Ich sage Ihnen warum. Mein Kanton, der Kanton Schaffhausen, hat sich ebenfalls dafür ausgesprochen. Zwar war man nicht sicher, ob man dieses Instrument auch wirklich einführen will, aber es ist eine Möglichkeit. Es gibt viele Kantone, die solche Unternehmen haben und solche Unternehmen halten wollen. Das wollen auch wir - und jetzt gibt man dem grossen Nachbarn meines Kantons ein Instrument in die Hand, das mein Kanton nicht kriegt. Das ist schwierig - und es gibt noch andere Nachbarn und andere Kantone. Das ist wirklich schwer erträglich. Ich sage Ihnen warum. Der Kanton Schaffhausen muss sich jetzt überlegen, die Steuern für alle viel stärker zu senken, was er sonst eigentlich nicht nötig hätte und in diesem Ausmass auch nicht machen sollte, damit er trotzdem mit dem Nachbarkanton noch mithalten kann. Stattdessen hätte man die NID einführen und dafür den Steuersatz höher belassen können. So begründet es ja Zürich auch, so könnten es auch andere Kantone begründen. Deshalb verstehe ich diese Massnahme ganz und gar nicht.

Ich hoffe wirklich, dass der Zweitrat sich dieses Anliegens noch einmal annimmt und das mindestens ernsthaft prüft. Der Bundesrat hat leider davon abgesehen, diese Massnahme für die Kantone fakultativ einzuführen. Es ist ja nicht mehr dasselbe, letztes Mal war es auch auf Bundesebene vorgesehen. Man hat von gigantischen Steuerausfällen gesprochen, damals übrigens auch in der Stadt Zürich. Jetzt kommen die glühendsten Befürworter der NID aus derselben Stadt Zürich, jetzt ist sie plötzlich nicht mehr der totale Negativpunkt. Diese Stimmungsmache hat damals natürlich auch das Ihre zur Ablehnung der Vorlage beigetragen.

Der Bundesrat verzichtet leider auf dieses Instrument, man wollte es den Kantonen nicht zur Verfügung stellen. Er verweist aber darauf, dass beispielsweise in der EU im Moment eine gemeinsame Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage eingeführt oder zumindest geprüft werden soll. Wenn das kommt, haben wir ein Problem, das wäre in Analogie zu dieser NID. Der Bundesrat verweist dafür darauf, dass man dieses Problem dann bei der Verrechnungssteuer angehen wolle.

Nun ist aber die Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" im Januar 2018 zurückgezogen worden, und die Frage bleibt jetzt, wie es mit dieser Reform weitergeht. Dazu müsste Herr Bundesrat Maurer schon noch ein Wort sagen. Das wäre eine Möglichkeit, eine gewisse Abhilfe zu schaffen.

Im Übrigen aber spüren Sie, dass das für mich eine riesige Kröte ist. Trotzdem werde ich bei meinem Wort bleiben: Der Wunsch, eine Lösung zu haben, und mein Pragmatismus, dass wir in diesem Land für gute Lösungen Mehrheiten haben müssen, lassen mich trotzdem weiterhin dieser Vorlage zustimmen.