Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2002-06-19
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-19
Wortprotokoll
Warum hat die FDP-Fraktion eine dringliche Debatte verlangt? Wir sind darüber besorgt, dass der Bundesrat nach seiner gesundheitspolitischen Klausur vom Mai 2002 darauf verzichtet hat, bezüglich der Zukunft des Gesundheitswesens einen klaren Richtungsentscheid [PAGE 991] zu fällen. Der vom Bundesrat für die laufende KVG-Revision vorgeschlagene Katalog an kurz- und mittelfristigen Massnahmen geht unseres Erachtens hinter die vom Ständerat schon vorgesehenen Reformschritte zurück, oder aber er bleibt viel zu unverbindlich. Wir sind davon überzeugt, dass die dringlichen Systemkorrekturen nicht mehr länger verzögert werden dürfen. Nachhaltige Reformen müssen nun angegangen werden. Dazu braucht es auch eine effiziente Projektorganisation und klare Umsetzungsschritte.
Lassen Sie mich heute Morgen kurz auf die Situation des Gesundheitswesens verweisen, dann auf das von uns unterstützte Reformmodell eingehen und schliesslich die Antworten des Bundesrates kommentieren.
Den Hintergrund für die heutige Debatte liefert ohne Zweifel die Tatsache, dass die Schweiz eines der besten, aber auch eines der teuersten Gesundheitswesen dieser Welt aufweist. Jahr um Jahr steigen die Prämien; das beunruhigt die Bürger und Bürgerinnen - Sie wissen es. Heute, sechs Jahre nach Einführung des KVG, ist klar, dass zwei der drei damaligen Zielsetzungen erreicht worden sind. Die Solidarität wurde dank der einkommensabhängigen Prämien und Subventionierungen verstärkt, der Leistungsausbau realisiert. Das dritte Ziel allerdings, die Kostenkontrolle, wurde klar nicht erfüllt. Kollege Guisan wird sich dann zu diesem Thema noch im Detail äussern.
Die Frage stellt sich also: Was ist heute zu tun? Zwei grundsätzliche Modelle stehen sich gegenüber. Das eine hat Kollege Cavalli vorhin skizziert. Die einen wollen weitere wesentliche Schritte in Richtung eines planwirtschaftlich organisierten Gesundheitssystems machen. So will etwa die SP-Gesundheits-Initiative eine weitgehende Verstaatlichung des Gesundheitswesens, ja sogar eine zentralstaatliche Variante des Gesundheitswesens, und verringert eindeutig die finanzielle Mitverantwortung des Einzelnen.
Die FDP - und ich denke, die bürgerliche Mehrheit dieses Rates - will hingegen in Richtung des Modells einer wettbewerblichen Reform innerhalb von staatlichen Rahmenbedingungen gehen. Dabei steht das konsequente Umsetzen von wirtschaftlichen Anreizen für alle Partner im Gesundheitswesen im Zentrum. Dies einmal in der Spitalfinanzierung, aber selbstverständlich auch in allen anderen Bereichen. Dabei muss die Finanzierung von medizinischen Fällen und nicht mehr von Institutionen das Ziel sein, also das so genannte monistische Finanzierungskonzept. Im heutigen Finanzierungssystem werden die öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitäler von den Kantonen und Gemeinden durch Beiträge an ihre Betriebs- und Investitionskosten subventioniert. Zudem werden ihnen von den Kantonen oder von den Trägergemeinden Defizitgarantien gewährt. Diese Subventionspraxis, als ein Beispiel für diese falschen Anreize im heutigen System, führt zu einer Reihe von Wettbewerbsverzerrungen und Ineffizienzen. So werden stationäre Leistungen künstlich verbilligt, eine Verlagerung gewisser Behandlungen vom teuren stationären in den billigeren ambulanten Bereich wird verhindert.
Für sämtliche Akteure gilt es also, die Anreize konsequent auf Qualität und Kosten auszurichten. Mit einem automatischen Zugang aller heutigen und zukünftigen Leistungserbringer zum System - wie heute - ist das weitere Kostenwachstum vorprogrammiert. Deshalb gehört zu diesem wettbewerblichen Vertragsmodell eine neue Vertragsfreiheit der Partner. Wettbewerbliche Kontrollprozesse setzen voraus, dass der Konsument medizinische Leistungen gegen ihren Preis abwägt. Natürlich wären die meisten Patienten im Krankheitsfall zweifellos überfordert, Angebote verschiedener Ärzte einzuholen und zu beurteilen. Hingegen sollte dem mündigen Bürger zugemutet werden können, zwischen konkurrierenden Krankenversicherungsmodellen auswählen zu können. Ein solches System erfordert ganz klar, dass die Krankenversicherer im Gegensatz zu der heute üblichen Regelung, also eben dem Vertragszwang, nicht mehr alle, sondern nur noch ausgewählte Gruppen von Ärzten und Krankenhäusern unter Vertrag nehmen. Es ist dabei ganz klar, dass die Abschaffung des Kontrahierungszwangs Teil dieses Paketes sein muss.
Lassen Sie mich schliesslich ganz kurz etwas zur Antwort des Bundesrates auf unsere dringliche Interpellation sagen. Gemessen an den Herausforderungen des eben geschilderten Reformpaketes stellt sich die Frage, ob die Antwort des Bundesrates auf die dringliche Interpellation wirklich befriedigt, nachdem schon das Ausbleiben eines klaren politischen Signals nach der Klausur in Ittingen nicht genügen konnte. Zu drei Themenkomplexen haben wir eigentlich konkrete Antworten erwartet:
1. Welches Reformkonzept verfolgt der Bundesrat?
2. Welchen Zeitrahmen sieht er?
3. Wie soll die Umsetzung der Reform durchgeführt werden?
Zu allen drei Fragen bleiben die Antworten unseres Erachtens unklar und zögerlich. Unserer Ansicht nach müsste der Bundesrat ein klares politisches Signal über die grundsätzliche Richtung der Reform geben. Das hat er nicht getan. Die vorgeschlagenen Massnahmen bleiben punktuell und ohne Bezug auf deren Auswirkungen im Gesamtsystem des Gesundheitswesens.
Zu den grundlegenden Fragen der Mechanismen der Angebots- und Nachfragesteuerung etwa heisst es ohne klare zeitliche Vorstellungen auch in den Antworten von heute: "Die längerfristigen Reformen werden in einem dritten Schritt geprüft" - ohne dass er in irgendeiner Form quantifiziert oder zeitlich fixiert ist. Wenn man bedenkt, dass etwa die SGK schon vor über zwei Jahren in einer einstimmig überwiesenen Kommissionsmotion (00.3003), die der Bundesrat im Übrigen entgegenzunehmen bereit war, ein Konzept zur Aufhebung des Vertragszwanges gefordert hat, erstaunt eine solche unpräzise Aussage doch wohl sehr.
Zur Umsetzung der Reform schliesslich, zur Frage des von der FDP vorgeschlagenen Gesundheitsrates beispielsweise, wird nur defensiv auf die verfassungsrechtliche Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen bzw. Versicherern hingewiesen.
Dabei ist es offensichtlich, dass ein derart komplexes Reformvorhaben nur in Konzertation mit den wichtigsten Partnern erfolgreich sein kann. Heute verfügen wir weder über ein gemeinsames Führungsorgan im Gesundheitswesen, das die Partner, Bund, Kantone usw. zusammenbringen würde, noch über eine Koordination der für das Gesundheitswesen entscheidenden Teile der Bundesverwaltung - Bundesamt für Sozialversicherung, Bundesamt für Gesundheit, Bundesamt für Statistik -, noch über eine ausformulierte Gesundheitspolitik. Hier wäre politische Führung erwünscht.
Das Gesundheitswesen und seine Finanzierbarkeit rangieren heute zuoberst auf dem Sorgenbarometer der schweizerischen Bevölkerung. Die FDP will eine medizinische Versorgung, die bei kontrolliertem Prämienwachstum eine qualitativ gute und zugängliche Grundversicherung für alle ermöglicht. Dazu braucht es ein klares Reformkonzept und eine professionelle Umsetzung in Konzertation mit den Partnern. Beides vermissen wir bis heute.