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Föhn Peter · Ständerat · 2018-06-07

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-07

Wortprotokoll

Ebenso dringend, wie mein Vorredner Sie bittet, der Minderheit I zu folgen, bitte ich Sie, der Minderheit II zu folgen. Wir hatten in der Kommission beide noch weiter gehende Anträge eingereicht, die wir dann zurückgezogen haben, eben auch zugunsten der ganzen Vorlage, und sind jetzt einfach hier stehen geblieben.

Ich muss jetzt noch einen Blick zurück werfen. Herr Rechsteiner ist zwar jetzt nicht hier, aber zuhanden des Amtlichen Bulletins muss ich es trotzdem sagen. Er hat heute wörtlich gesagt, ich habe es aufgeschrieben: "Auch Unternehmen müssen Steuern bezahlen." Also auch Unternehmer sollen hier ein bisschen bluten. Dazu sage ich Ihnen: Wir haben vorhin die eidgenössische Steuervorlage behandelt, jetzt sind wir bei der kantonalen. Bei der eidgenössischen Steuervorlage sind wir beim Geschäftsvermögen von 50 auf 70 Prozent hinaufgegangen, wohlverstanden! Wir haben nicht nichts gegeben. Wir haben viel gegeben, beim Geschäftsvermögen sind wir von 50 auf 70 Prozent und beim Privatvermögen von 60 auf 70 Prozent. Das habe ich nicht einmal bekämpft. Das lassen wir so laufen, auch im Sinne der Gesamtvorlage. Das muss man einfach sehen und anerkennen!

Ich muss Herrn Rechsteiner fragen: Ja, bitte schön, zahlen die Unternehmen nichts? Dazu dürfen die Sozialabgaben erwähnt werden; diese sind heute bei 14,75 Prozent, das wissen Sie ganz genau. Es sind 8,4 Prozent AHV, 1,4 Prozent IV, 0,45 Prozent EO, das gibt total 10,25 Prozent. Dann haben wir 2,2 Prozent ALV, 1,4 Prozent Kinderzulagen und 0,9 Prozent Verwaltungskosten. Das gibt heute zusammengezählt 14,75 Prozent. Wenn wir nun der Vorlage folgen, mit den zusätzlichen 0,3 Prozent, die wir für die AHV vorsehen, dann sind wir wohlverstanden auf über 15 Prozent. Wir zahlen nicht nichts. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bluten beide. Ansonsten müssten wir dann die Steuern gewaltig anheben. Das muss ich Ihnen einfach sagen. Wir haben also jetzt an drei Orten zugesagt, dass wir helfen, diese Vorlage durchzubringen. Jetzt will ich wissen, wo Sie Zugeständnisse machen oder ob Sie ähnlich grosse Zugeständnisse zu machen gewillt sind.

Jetzt zu diesem Artikel, zur Minderheit II: Ich bin natürlich ein bisschen enttäuscht von den Kantonen. Herr Zanetti sagte, er sei von den Kantonen aufgefordert worden zu beantragen, die 70-70-Regel - 70 Prozent beim Bund, 70 Prozent bei den Kantonen - sei so zu belassen; die Kantone, die Finanzdirektoren hätten gesagt: Jawohl, ihr dürft bei uns die Steuern erhöhen.

Ich war im letzten Herbst, nur wenige Wochen vor der Vernehmlassung zu diesem Geschäft, auf dem Podium bei der Föderalismuskonferenz in Montreux, Herr Bischofberger war auch dort. Dort wurde auf uns eingedroschen: Lasst den Kantonen endlich mehr Spielraum! Zwei, drei Wochen später sagten sie selbst wieder: Die in Bern sollen dann die Bösen sein und von 40, 50 oder 60 Prozent auf 70 Prozent gehen; die in Bern sollen es machen, dann sind wir in den Kantonen fein raus. Das ist nicht gerade das, was ein guter Politiker vorleben sollte. Da war ich wirklich enttäuscht.

Der Antrag, wie ihn meine Minderheit stellt, wurde übrigens auch von Herrn Hefti eingereicht. Herr Hefti war am letzten Tag dann nicht mehr da, wir hatten ja kurzfristig noch einen zusätzlichen Sitzungstag anberaumt. Herr Hefti war nicht da, ansonsten wäre er bei meiner Minderheit sicher auch aufgeführt. Er hat den genau gleichen Antrag eingereicht wie ich, nämlich dass wir zumindest die Dividendenbesteuerung den Kantonen überlassen. Es wurde vorhin mehrfach gesagt: Jeder Kanton hat ein eigenes, ein separates System, das man kaum mit einer durchgehenden Ordnung fair ausgleichen kann. Das kann man nicht. Weshalb überlassen wir es denn nicht den Kantonen, die Dividendenbesteuerung zu gestalten? Dann wird vielleicht im einen Kanton die Gewinnsteuer, in einem anderen Kanton etwas anderes angepasst. Hier greifen wir in die Hoheit der Kantone ein. Das ist für mich ein Grundsatzentscheid. Es ist ein erster Schritt zur Steuerharmonisierung, und dagegen wehre ich mich als bürgerlicher Politiker. So stark hat der Bund im Steuerbereich sonst nirgends in die Hoheit der Kantone eingegriffen. Ich bitte Sie, hier der Minderheit II zu folgen, um den Kantonen die Autonomie zu lassen. [PAGE 462]

Noch etwas zur Gewerbeseite: Ich wurde anfänglich durchlöchert mit Ankündigungen, dass das Referendum ergriffen würde, wenn die Dividendenbesteuerung der Kantone und des Bundes auch noch weiter angehoben würde. Ich habe sie heute so weit, dass wir von unserer Seite das Referendum nicht ergreifen. Aber Sie haben es gehört, die Jungparteien haben das Referendum schon angekündigt. Ich weiss dann nicht, wie sich einzelne Unternehmer verhalten. Wenn wir die Dividendenbesteuerung den Kantonen überlassen, bin ich überzeugt, dass das Referendum von unserer Seite gar nie unterstützt wird. Wenn wir aber die 70-50-Regel einführen, bin ich dann nicht so sicher.

Demzufolge bitte ich Sie, der Minderheit II zu folgen. Es betrifft - und das ist das Letzte - insbesondere die Familienunternehmen. Die Steuer kommt ja bei mindestens 10 Prozent Eigentum zum Tragen. Das heisst, es wird allermeist nur die Familienunternehmen treffen. Die Grosskonzerne, bei denen viel Geld fliesst, betrifft es nicht. Aber uns trifft es, und darum bitte ich Sie dringendst, der Minderheit II zuzustimmen.