AB 231366
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-06-11
Wortprotokoll
1. Die Besetzung von Professuren fällt unter die gesetzlich verankerte Autonomie des ETH-Bereichs. Konkret ernennt der ETH-Rat auf Antrag des Präsidiums der ETHZ bzw. der EPFL die Professorinnen und Professoren. Bei Professuren mit hohem Praxisbezug sind ein entsprechendes Netzwerk und angemessene Praxiserfahrung sowohl für den ETH-Rat als auch für die Hochschulen ein wichtiges Kriterium.
2. Grundsätzlich steht bei der Besetzung einer Professur im ETH-Bereich Exzellenz in Forschung und Lehre im Vordergrund. Es gilt, die Wissenschafterinnen und Wissenschafter zu gewinnen, welche die höchsten internationalen Qualitätsmassstäbe erfüllen. Wichtig sind dabei neben Führungs- und Sozialkompetenz auch die weitreichende Vernetzung und Zusammenarbeit im akademischen und wirtschaftlichen Umfeld mit entsprechendem Wissenstransfer sowie die Fähigkeit, dem wissenschaftlichen Nachwuchs das in Akademie und Wirtschaft benötigte Fachwissen vermitteln zu können.
3. Insbesondere in den Ingenieurwissenschaften wird der Praxisbezug bzw. allfällige Praxiserfahrung sehr hoch gewichtet. Zudem wird der Sicherstellung einer praxisbezogenen Lehre eine grosse Bedeutung beigemessen. In den Berufungskommissionen ist in der Regel mindestens eine stimmberechtigte Person aus Wirtschaft oder Industrie vertreten. [PAGE 881]