Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · 2018-06-11
Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2018-06-11
Wortprotokoll
Die Subkommissionen der Geschäftsprüfungskommissionen des Ständerates und des Nationalrates, die für die Bundesanwaltschaft und das Bundesgericht zuständig sind, haben am 11. April dieses Jahres das Bundesgericht in Lausanne besucht und haben mit dem Präsidenten, Ulrich Meyer, den Mitgliedern der Verwaltungskommission Martha Niquille und Yves Donzallaz sowie dem Generalsekretär, Paul Tschümperlin, ein Gespräch geführt. Im Laufe des Gesprächs kamen die Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes, Jean-Luc Baechler, des Bundesstrafgerichtes, Tito Ponti, sowie des Bundespatentgerichtes, Mark Schweizer, dazu.
Vertieft diskutiert wurden im Wesentlichen einmal mehr die steigenden Fallzahlen, das Controlling sowie die Entwicklung in der strafrechtlichen Abteilung, dann der Einsatz der nebenamtlichen Richterinnen und Richter sowie die Gerichtsgebühren in Verfahren vor dem Bundesgericht und vor den erstinstanzlichen Gerichten.
Zum Bundesgericht: Leider gab es 2017 mit 8027 Fällen wieder einen Rekordeingang. Es konnten ähnlich viele Fälle erledigt werden, sodass die Geschäftslast ungefähr gleich geblieben ist. Im zwölften Jahr nach Inkrafttreten des Bundesgerichtsgesetzes, dessen Hauptziel eine deutliche und nachhaltige Entlastung des Bundesgerichtes war, muss leider festgestellt werden, dass dieses Ziel verfehlt wurde. Eine Teilrevision des Bundesgerichtsgesetzes steht an und ist notwendig. Eine massive Zunahme gibt es bei den strafrechtlichen Fällen. Sowohl die strafrechtliche Abteilung mit 1500 Fällen als auch die Erste öffentlich-rechtliche Abteilung, die einige Hundert strafrechtliche Zwischenentscheide zu prüfen hatte, verzeichneten eine Zunahme. In Anbetracht der hohen Fallzahlen halfen andere Abteilungen wo immer möglich aus, was, obwohl es eine Herausforderung darstellte, für die flexible Arbeitsweise beim Bundesgericht spricht. Die Zunahme der Fälle steht in einem klaren Zusammenhang mit der Strafprozessordnung, das heisst mit dem darin installierten Staatsanwaltsmodell und dem damit verbundenen Ausbau der Verteidigungsrechte. Damit können mehr Entscheide angefochten werden.
Die Situation im Zusammenhang mit den nebenamtlichen Richterinnen und Richtern, die ja letztes Jahr bereits Thema war, hat sich dank des Einsatzes der Verwaltungskommission erheblich verbessert. Bei den 151 Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern gibt es zurzeit viele Rücktritte infolge Pensionierung. Dies wirkt sich, mindestens kurzfristig, auf die Qualität, aber auch auf die Quantität bei der Erledigung von Fällen aus. Die Einarbeitung neuer Mitarbeitender erfordert generell mehr Einsatz.
Ein Thema war auch die Erhöhung der Gerichtsgebühren. Dabei geht es nicht um eine generelle Erhöhung dieser Gebühren, sondern um die Erhöhung der maximalen Gerichtsgebühr. Es gibt sehr viel mehr Fälle mit sehr hohen Streitsummen, was eine Erhöhung der Obergrenze dieser Gebühren rechtfertigt.
Das elektronische Gerichtsdossier ist auf Kurs. Das Projekt läuft, und die Kantone machen mit. Die Gesetzesänderung sollte bis Ende August dieses Jahres die Ämterkonsultation durchlaufen haben.
Zu diskutieren gab es im Weiteren etwas zum Thema Unabhängigkeit der Richter sowie zu den Fragen der Aufhebung der Immunität beziehungsweise der Ermächtigung zur Strafverfolgung von Richtern, was im letzten Jahr in Bellinzona am Bundesstrafgericht zu einer schwierigen Situation geführt hatte. Unsere Subkommission Gerichte hat beschlossen, sich mit diesen Fragen noch vertieft zu befassen, im Hinblick auf eine für alle Seiten gute Lösung.
Die Aussprache mit dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes ergab ebenfalls hohe Fallzahlen und zum Glück fast gleich hohe Erledigungszahlen. Die Geschäftslast ist daher auch hier ungefähr gleich geblieben, wobei sich die Erledigungsdauer - neun Monate - leider gegenüber den letzten Jahren erhöht hat. Dank den zusätzlichen vier Richterinnen und Richtern, die auf zwei Jahre angestellt wurden, können die nun noch vorhandenen Rückstände im Asylbereich abgetragen werden. Dabei handelt es sich meist um kompliziertere Fälle. Der Präsident stellte eine klare Zunahme der Fälle im Kartell- und Wettbewerbsrecht fest. Es mussten dort Massnahmen ergriffen werden, um die Erledigungsdauer im Griff zu behalten. [PAGE 905]
Auch am Bundesstrafgericht in Bellinzona ist mit 74 Fällen in diesem Jahr gegenüber 57 Fällen im Vorjahr eine Zunahme der Fälle zu verzeichnen. Dazu gilt es zu erwähnen, dass ein im rechtlichen und tatbeständlichen Umfang sehr grosser Fall mit sehr vielen Zivilklägern das Gericht ausserordentlich stark beschäftigte und es mit den vorhandenen Kapazitäten an seine Grenzen brachte.
Das Bundespatentgericht mit einem neuen Präsidenten funktioniert sehr gut, erledigt immer noch vergleichsweise sehr viele Fälle und gab keinerlei Anlass zu weiteren Diskussionen.
Generell darf gesagt werden, dass die Aufsicht des Bundesgerichtes über die erstinstanzlichen Gerichte gut funktioniert und auch die Gespräche mit den Präsidenten der erstinstanzlichen Gerichte zeigten, dass die Zusammenarbeit und der Betrieb gut laufen.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Geschäftsprüfungskommission, den Jahresbericht der eidgenössischen Gerichte gutzuheissen.