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Föhn Peter · Ständerat · 2018-06-11

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-11

Wortprotokoll

Frau Bundesrätin Sommaruga hat vorhin einmal mehr das Hohelied der Staatenlosen gesungen. Die Frage ist einzig: Weshalb sind diese Leute staatenlos? Der allerallergrösste Teil von ihnen ist staatenlos, weil sie den eigenen Ausweis schreddern, wegwerfen - auf Nimmerwiedersehen. Das akzeptieren wir ganz einfach. Dann kommt es einfach darauf an, wer was bekommt. Sie haben von der Sozialhilfe gesprochen, Frau Bundesrätin, davon, wie viel Sozialhilfe diese Menschen zugut haben, dass sie eben gleich viel zugut haben wie alle anderen, wie die rechtlich anerkannten Flüchtlinge und wie die mit Asylstatus hier in der Schweiz Lebenden - oder vielleicht noch mehr als unsere eigenen Leute im Alter, welche ihr Leben lang einbezahlt haben und dann kaum überleben können. Das ist die Frage, die wir uns stellen müssen.

Bei diesem Absatz hier, es ist ein neuaufgenommener Absatz, geht es um die Aufenthaltsbewilligung in den Kantonen, und hier wird neu die Bestimmung aufgenommen: "Staatenlose Personen nach den Absätzen 1 und 2 sowie staatenlose Personen, die mit einer rechtskräftigen Landesverweisung ... belegt sind, können in der ganzen Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben." Wenn jemand einen rechtskräftigen Landesverweis im Sack hat, muss er von mir aus gesehen ausreisen. Dann muss man ihm nicht im Nachsatz noch sagen, er könne allüberall arbeiten oder dürfe einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Da heben wir ja alles wieder auf; wer will, wer muss denn dann noch gehen? Es muss ja gar niemand mehr gehen, sie können einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Sie dürfen hier arbeiten, und sie sind vogelfrei - völlig vogelfrei. Das sagen wir jetzt mit diesem Absatz. Überlegen Sie sich einmal, was für Signale wir mit diesem neuen Artikel aussenden, erstens für all jene, die das Land verlassen sollten, und zweitens für unsere Steuerzahler und Steuerzahlerinnen, oder ich kann auch sagen: für unsere kritischen Bürgerinnen und Bürger, wie ich einer bin.

Ich bitte Sie dringend, hier der Minderheit zu folgen, damit wir diese Leute nicht noch auf den Sockel, aufs Podest heben, wenn sie schon - und ich sage es noch einmal - "mit einer rechtskräftigen Landesverweisung ... belegt sind". Das steht hier drin, und diese Leute sollen in der ganzen Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben können, das ist dann wiederum legal. Ich glaube, das müssen wir wirklich anschauen.

Ich bitte Sie, diesen neuen Absatz 3 zu streichen respektive gar nicht aufzunehmen.

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