Föhn Peter · Ständerat · 2018-06-11
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-11
Wortprotokoll
Es ist richtig, es wurde einstimmig auf dieses Gesetz eingetreten. Auch ich bin auf dieses Gesetz eingetreten. Die Kommissionspräsidentin sagt jetzt, dass wir einerseits Verpflichtungen eingehen, andererseits auch Bedürfnisse beachten müssen. Und ich muss Ihnen halt schon sagen, dass die Berücksichtigung der Bedürfnisse - wenn das Gesetz so, wie es die Mehrheit jetzt aufgegleist hat, durchgeht - gemäss meinem Empfinden viel zu weit geht. Es wird kein gutes Gesetz sein, es verkommt zu einem Laisser-faire-Gesetz. Es enthält sicher gute Sachen, und deshalb sind wir auf dieses Gesetz eingetreten, wie die Kommissionssprecherin das auch sagte.
Es gibt gute Sachen in diesem Ausländer- und Integrationsgesetz, aber vielfach will man das Gutgemeinte, insbesondere wenn es Verschärfungen sind, leider wieder in einem Nebensatz verwässern oder weiter verwässern, und das geht nicht. Das geht mir zu weit. Wo in diesem Gesetz eventuell restriktivere Regelungen vorgesehen wären, werden sie bestimmt in einem Nachsatz oder in einem nächsten Absatz sogleich wieder aufgehoben oder zumindest verwässert. Und so bin ich natürlich gegenüber diesem Gesetz sehr, sehr kritisch eingestellt.
Ich äussere mich später zu den Minderheitsanträgen. Vorerst stelle ich ein paar allgemeine Fragen, damit man weiss, weshalb ich dieser Vorlage kritisch gegenüberstehe. Ich verstehe nicht, weshalb staatenlose Personen mit einer rechtskräftigen Landesverweisung in der ganzen Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben können sollen. Sie sind also völlig frei, und das geht mir einfach zu weit. Auch Artikel 60 geht mir eindeutig zu weit. Sie müssen dann schon gut erklären, weshalb Prostituierten Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfe gegeben werden soll; ich weiss nicht, weshalb man das tun sollte. Das geht mir viel zu weit. Bezüglich Sozialhilfe und Krankenversicherung frage ich mich auch, weshalb einerseits für Flüchtlinge, denen Asyl gewährt worden ist, und für vorläufig Aufgenommene - das kann man noch nachvollziehen -, andererseits aber auch für Flüchtlinge mit einer rechtskräftigen [PAGE 472] Landesverweisung und für staatenlose Personen mit einer rechtskräftigen Landesverweisung die gleichen Bestimmungen gelten sollen. Dass die gleichen Bestimmungen aufgenommen werden sollen für Flüchtlinge, denen Asyl gewährt worden ist, und auch für vorläufig Aufgenommene, kann man noch nachvollziehen, aber für Flüchtlinge mit einer rechtskräftigen Landesverweisung oder für staatenlose Personen mit einer rechtskräftigen Landesverweisung? Das sind dann schon Sachen, die kaum oder nicht erklärbar sind, und deshalb bin ich sehr, sehr skeptisch.
Ich sage Ihnen schon von vornherein: Wenn dieses Gesetz so zu Ende debattiert wird, wie die Mehrheit das will, werde ich diesem Gesetz am Schluss nie und zwar gar nie, zustimmen können. Aber wir werden, wie die Frau Kommissionspräsidentin es gesagt hat, auf die einzelnen Punkte dann noch zu sprechen kommen.