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Föhn Peter · Ständerat · 2018-06-11

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-11

Wortprotokoll

Ja, diese Bestimmung gilt heute - leider. Das hat man, wie die Kommissionspräsidentin gesagt hat, aufgrund der Flüchtlingskonvention eingeführt. Der Gesetzgeber in der Schweiz wollte aber damals - und ich bin heute noch dieser Meinung - ganz klar einen Unterschied haben. Ich bin sicher, dass in absehbarer Zeit wesentlich höhere Kosten auf uns zukommen würden. Wir haben gut 40[NB]000 vorläufig Aufgenommene in der Schweiz. Knapp 10[NB]000 davon sind anerkannte Flüchtlinge.

Ich muss jetzt halt noch einmal, wie beim ersten Antrag, den wir heute des Längeren besprochen haben, sagen, dass es insbesondere um die Landesverweisung geht. Wer bekommt einen Landesverweis? Es wurde uns in der Kommission gesagt, dass der Flüchtlingsstatus nur Schwerstverbrechern aberkannt wird und dass diese einen Landesverweis bekommen. So habe ich das verstanden, bei Totschlag usw. Sollen diese Personen, die des Landes verwiesen werden, genau den gleichen Sozialstatus haben wie alle anderen, das heisst genau gleich viel bekommen? Da meine ich klar: Nein!

Noch einmal: Nachher werden alle gleich behandelt wie Flüchtlinge, die Schweizer Asyl haben, erstens vorläufig Aufgenommene, zweitens Flüchtlinge mit einer rechtskräftigen Landesverweisung, drittens staatenlose Personen - da habe ich weniger dagegen - und viertens staatenlose Personen mit einer rechtskräftigen Landesverweisung. All diese Personen, die aufgrund einer schwerwiegenden Straftat des Landes verwiesen worden sind, sollen genau gleich entschädigt und sozial gleich gestellt werden wie ein echter Flüchtling und - ich sage es noch einmal - zum Teil mindestens so gut wie unsere Leute, die ihr Leben lang einbezahlt haben. Das kann und darf einfach nicht sein![GZ]

Ich bitte Sie, hier der Minderheit zu folgen.

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