de Courten Thomas · Nationalrat · 2018-06-11
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-11
Wortprotokoll
Mit der parlamentarischen Initiative und der Kommissionsmotion wird eine Änderung in der beruflichen Vorsorge angestrebt, die meines Erachtens überfällig ist. Zuerst eine Vorbemerkung zur Geschichte: Wir haben damals bei der 1. BVG-Revision den Umwandlungssatz, der das Hauptproblem darstellt, ins Gesetz aufgenommen; vorher war er ja in der Verordnung enthalten. Wir haben ihn ins Gesetz aufgenommen, als Gegenpunkt zur Erhöhung der Altersgutschriften, die damals stattfand. Die Idee dahinter war eigentlich, die Ausgewogenheit sicherzustellen. Man ist dieser Sache damals aber recht unkritisch begegnet und hat das Problem, wie es sich heute zeigt, nicht gesehen.
Es lässt sich heute leicht feststellen, dass Milliarden Franken im System fehlen. Wir haben heute täglich eine Umverteilung zwischen Jung und Alt. Einzahlungen von Jungen werden zwar theoretisch ihnen gutgeschrieben, aber in der Praxis werden damit die nichtfinanzierten Renten der älteren Generation bezahlt. So etwas kann man nicht einfach so lassen, weil so das System zerstört wird. Die Analyse der falschen Entwicklung ist weitgehend unbestritten. Wo genau das Problem liegt, ist zwischen der Politik und den Praktikern aber eben umstritten. Doch objektiverweise ist das Problem eindeutig bei der Festlegung des Umwandlungssatzes und des Mindestzinssatzes im Gesetz oder in der Verordnung zu verorten. Dort wird die Systemsteuerung blockiert, so blockiert, dass das System eben Richtung Abgrund steuert, und das wollen wir ändern.
Eine generelle Senkung des Umwandlungssatzes wurde dem Volk bereits mehrfach vorgeschlagen und - wir wissen es heute - deutlich abgelehnt. Man muss nicht immer wieder den gleichen Fehler machen und mit dem gleichen Vorschlag nochmals vor die Bevölkerung treten. Das Problem hat sich trotzdem verschärft, und man muss trotzdem versuchen, eine etwas andere Lösung anzustreben. Es ist nun nötig, entsprechend vorwärtszumachen. Es ist unbestritten, dass diese technischen Parameter, die mit einer politischen Beurteilung nichts zu tun haben, nicht ins Gesetz gehören. Sie hängen von Werten ab, die in den unterschiedlichen Kassen sehr verschieden sein können. Die Altersstruktur ist beispielsweise bei einer Kasse von Handwerkern völlig anders als bei einer Kasse von Pfarrern; diese werden in der Regel wesentlich älter als Handwerker. Es wird aber vom Gesetzgeber über einen Leisten geschlagen. Auch die Altersgutschrift wird vom Gesetz festgelegt - das gehört ebenfalls zu diesen Überlegungen -, die Anlagepolitik kann aber auch verschieden sein. Die Ergebnisse sind verschieden, werden aber vom Gesetzgeber in gleicher Art und Weise beurteilt.
Ich finde, man müsste diese Beurteilung jeweils den Stiftungen überlassen. Es geht dabei keineswegs um eine Schwächung der zweiten Säule, im Gegenteil: Die zweite Säule ist in der Verfassung grundsätzlich abgestützt. Wir haben also einen Verfassungsauftrag, den ich nicht infrage stelle und nicht ändern will. Die Ersatzquote der Rente soll nach wie vor 60 Prozent betragen, obwohl es so nicht in der Verfassung steht. Es ist aber allgemein anerkannt, dass diese Ersatzquote 60 Prozent erreichen soll und die erste und die zweite Säule zusammen zur Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung beitragen sollen. Der anrechenbare Lohn dürfte maximal bei etwa 84[NB]000 Franken liegen. Der Umwandlungssatz kann nicht einfach gestrichen werden, sondern muss aus sozialpolitischen Gründen - neu definiert - erhalten bleiben. Ich habe selbstverständlich nichts dagegen, dies zu tun. Letztlich garantiert dies für das erwähnte Einkommen insgesamt etwa 50[NB]000 Franken Rente - erste und zweite Säule. Auch daran möchte ich nicht rütteln, es ist ja für die kleineren Einkommen auch nicht gerade allzu viel.
Die Anordnung dieser ganzen Sache sollte aber vermehrt den Kassen überlassen werden. Sie sollten entscheiden, wie sie diese Mindestziele erreichen wollen. Das ist das Anliegen der parlamentarischen Initiative Bortoluzzi. Es ist ein recht komplexes und umfangreiches Gebiet. Wenn die von mir übernommene Initiative hier Unterstützung erfährt, wird es unsere Aufgabe sein, uns über die Details zu unterhalten und sie in einer zweiten Phase auszugestalten.
Es ist eine Korrektur angesagt. Dies ist nicht allein meine Idee, sie wird auch vom Schweizerischen Gewerbeverband und vom Schweizerischen Pensionskassenverband (Asip) unterstützt. Die Asip unterstützt dieses Vorgehen und diese Überlegungen und empfiehlt Ihnen ebenfalls, dieser Initiative in einer ersten Phase Folge zu geben. Dann kann eine Diskussion darüber anlaufen und fortgeführt werden. Ich glaube, man darf dies nicht einfach liegenlassen, wenn man [PAGE 925] Verantwortung übernehmen will. Mit jedem Tag haben wir eine grössere Finanzierungslücke in unseren Pensionskassen, sodass der Korrekturbedarf unbestritten ist.
Ich bitte Sie daher, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.