Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-06-19
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-06-19
Wortprotokoll
Zunächst zu Herrn Blocher:
1. Ich habe nicht gesagt, die Schweiz habe kein Recht, Deutschland zu überfliegen. Die Schweiz hat wie jedes Land gemäss Chicago-Abkommen das Recht, Deutschland zu überfliegen. Ich habe gesagt, sie habe nicht den Anspruch, einen Anflug über deutschem Gebiet durchführen zu lassen, der - das ist das Kriterium - die Luftstrasse für den Überflug verlässt. Das ist die erste Präzisierung.
2. Das Landverkehrsabkommen wurde nicht mit Deutschland abgeschlossen, sondern mit der Europäischen Union. Es hat zum Inhalt, dass auch Schweizer Fuhrunternehmer ein Gegenrecht haben und Transporte nach Deutschland und/oder später sogar z. B. von Luxemburg aus in einen anderen EU-Staat durchführen können. Sie können sich in Ihrer Fraktion nach den Details erkundigen und darüber, wie extensiv dieses Gegenrecht von schweizerischen Unternehmern genutzt wird.
3. Sie haben nach einem Abwehrdispositiv der Schweiz gefragt für den Fall, dass dieser Vertrag nicht ratifiziert würde. Da sage ich Ihnen nur ganz generell-abstrakt: Ich betrachte es als meine Aufgabe, die schweizerischen Interessen wahrzunehmen. Das gilt auch dann, wenn das Parlament diesen Staatsvertrag nicht genehmigt. Aber ich erlaube mir, nicht öffentlich zu sagen, in welcher Art und Weise wir uns dann gegenüber Deutschland verhalten würden. Ich habe während den Verhandlungen mehrfach erlebt, dass ein hier ausgesprochener Satz am nächsten Tag auch unseren Verhandlungspartnern bekannt war - vor allem auch denjenigen, die Druck auf die Regierung in Berlin machen, um die Interessen Süddeutschlands wahrzunehmen. Selbstverständlich gibt es Überlegungen und Strategien dazu, wie wir uns verhalten, wenn Sie den Vertrag nicht genehmigen. So viel kann ich Ihnen immerhin versichern.
Herr Blocher, haben Sie mir noch eine Frage gestellt? Die Präsidentin hat mir gesagt, ich solle nur eine beantworten - jetzt habe ich schon drei beantwortet. Ich hoffe, Sie sind glücklich. (Heiterkeit) Ich habe noch etwas von "psychisch zumutbar" aufgeschrieben. Ich danke Ihnen dafür, dass Sie sich so verdankenswert um meine Psyche kümmern.
Herr Kurrus hat eine Frage gestellt und gesagt, er sei verunsichert, was ich auch mit Genugtuung zur Kenntnis nehme. (Heiterkeit) Sie haben zu Recht das Kriterium Marktzugang erwähnt. Europäisches Recht ist dann verletzt, wenn der Marktzugang eingeschränkt ist. Die Einschränkung des Marktzugangs kann der Flughafen oder die Swiss oder eine andere schweizerische Gesellschaft tatsächlich geltend machen.
Wenn ich nun sage, dieser Vertrag verletze meines Erachtens den Marktzugang nicht, so muss ich dazu einen Vorbehalt machen: Ich habe selbst bereits eine Eingabe an Frau de Palacio gemacht, in der ich die Frage stelle und vor allem die Argumentation von Unique übernehme und sage, vor allem die Wochenendregelung würde den Marktzugang beeinträchtigen. Also auch hier bin ich bemüht, die schweizerischen Interessen wahrzunehmen. Obwohl ich den Vertrag unterzeichnet habe, scheue ich mich nicht, gegenüber der EU geltend zu machen, der Marktzugang sei trotzdem verletzt. Deswegen will ich mich gar nicht in grossen Tönen vertun und mich darauf festlegen, der Marktzugang sei nicht eingeschränkt.
Etwas anderes ist es aber, wenn einseitige Massnahmen erfolgen. Denn wenn einseitige Massnahmen erfolgen, kann die Schweizerische Eidgenossenschaft, auch wenn sie will, kaum eine Klage in Mannheim einleiten. Das wird dann Aufgabe der Unique und der Swiss sein.
Herr Schlüer hat gefragt, ob denn die süddeutsche Seite nicht auch einen gewissen Lärmanteil übernehmen müsste, wenn doch die Bevölkerung in dem Gebiet, in dem er wohnt, auch den Autolärm der süddeutschen Grenzgänger ertragen müsse. Süddeutschland übernimmt ja mit diesem Vertrag zwei Drittel aller Anflüge: Das ist nicht nichts - zwei Drittel aller Anflüge! Wir haben das als eine ausgewogene Lösung angesehen. Ihre Frage unterstreicht eigentlich, dass man [PAGE 1041] das politisch umlegen müsste; man sollte ungefähr sagen, was jeder für Vor- und Nachteile hat. Deswegen ist diese Lösung getroffen worden.
Herr Binder hat gefragt, ob nicht die Flugsicherung alleine zum Gegenstand eines Vertrages gemacht werden könne. Ja, noch so gerne, aber für einen Vertrag braucht es zwei Parteien. Wenn die andere Seite sagt, wir lassen euch die Flugsicherung, wenn ihr dafür gewisse Bedingungen einhaltet, dann ist das ihr gutes Recht, und wir haben das zur Kenntnis zu nehmen.