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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2018-06-11

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-11

Wortprotokoll

Anfang dieses Jahres twitterte Schutzfaktor M, eine Organisation, die sich die Wahrung der Grundrechte in der Schweiz auf die Fahne geschrieben hat: "Die No-Billag-Initiative ist aus Sicht der [PAGE 942] Menschenrechte klar abzulehnen. Denn für eine funktionierende Demokratie braucht es eine vielfältige Medienlandschaft." Das Beispiel zeigt, wie oberflächlich, ja anmassend selbsternannte Experten argumentieren und die hehre Sache der Menschenrechte billig für ihre eigene Politpropaganda missbrauchen.

Der Hinweis auf angebliches Völkerrecht und internationale Verträge ist ganz generell eine bequeme Antwort geworden, wenn es darum geht, die eigene Auffassung im politischen Diskurs und jede denkbare Rechtsfrage zur Menschenrechtsfrage zu erhöhen. Menschenrechte sind leider ganz flexibel und damit auch unberechenbar geworden. Über die Köpfe der Einwohner der europäischen Länder hinweg wurde das Recht dynamisch weiterentwickelt und sein Anwendungsfeld laufend ausgedehnt.

Einige Beispiele aus der Praxis: Im hohen Alter von 67 Jahren befand der Aargauer Max, er sei im falschen Geschlecht geboren. Er begann mit Therapien und lebte fortan als Frau. Kurze Zeit später unterzog sie sich einer operativen Geschlechtsumwandlung und sandte die Rechnung in Höhe von 43[NB]000 Franken an die Krankenkasse. Diese verweigerte allerdings die Übernahme der Kosten mit der Begründung, für derart schwere, irreversible Eingriffe sei in der Schweiz eine Wartefrist von zwei Jahren vorgesehen. Die Kostenvergütung durch die prämienzahlende Allgemeinheit erstritt sie sich durch alle Instanzen. Sie war bereits 72 Jahre alt, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Beschwerde am 8. Januar 2009 guthiess: Zwei Jahre Wartefrist würden gegen Artikel 8 der EMRK verstossen.

Besagte internationale Norm stellt das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sicher, das wortwörtlich auch unsere Bundesverfassung festhält. Als gewöhnlicher Bürger denkt man bei Menschenrechten doch eher an das Folterverbot, den Schutz vor Kriegsgräueln oder das Recht auf Leben und weniger an persönliche Bedürfnisbefriedigung oder daran, dass die No-Billag-Initiative gegen die Menschenrechte verstossen könnte. Ein Verein mit Sitz in Genf hat als statutarischen Zweck die Besetzung von Liegenschaften festgehalten, was notabene unserer Rechtsordnung zuwiderläuft. Die Richter in Strassburg jedoch befanden am 11. Oktober 2011, die Schweiz habe Vereine mit rechtswidrigem Zweck zu dulden - gestützt auf die Menschenrechte.

Die mittlerweile 80[NB]000 hängigen Fälle sind wohl der Grund, weshalb sich die 47 Richter nicht mehr um wirkliche Menschenrechtsverletzungen wie beispielsweise jene des EMRK-Mitgliedes Türkei mit Folter, willkürlichen Verhaftungen von Journalisten und unfairen Gerichtsverfahren kümmern.

Zwingendes Völkerrecht, die Idee universeller Menschenrechte, die sich insbesondere im Zeitalter der Aufklärung durchgesetzt haben und heute zumindest in der westlichen Welt völlig unbestritten sind, sind heute sowohl in unserer Bundesverfassung als auch in der EMRK materiell identisch verbrieft. Alltägliche politische Fragen des Steuerrechts, der Einwanderung, Einbürgerung, Sozialstaatsansprüche, Schadenersatz, Medienpolitik, der Umgang mit Fluglärm und vieles mehr hingegen sollten nicht durch Richter in Strassburg in Abweichung von unseren direktdemokratischen Spielregeln auf politische Weise beeinflusst werden, sondern durch den Gesetzgeber hier in der Schweiz.

Während Politiker aller Couleur in ihren Sonntagsreden stets die einzigartige Demokratie der Schweiz lobpreisen, wird durch die mittlerweile 4000 vorwiegend durch die Verwaltung abgeschlossenen internationalen Verträge und mit dem Einfluss der Rechtsprechung aus Strassburg nicht nur für essenzielle Fragen wie Zuwanderung, Familiennachzug, Fernhaltemassnahmen bei Kriminellen oder Umgang mit gemeingefährlichen Straftätern genau dieser Selbstbestimmungsprozess unterlaufen. Diese Fragen wollen wir auch in Zukunft einem transparenten, direktdemokratischen Prozess unterordnen, in dem die Akteure ihre Argumente sorgfältig darlegen müssen. Über sie soll nicht in den Hinterzimmern der internationalen Diplomatie und den Richterkammern in Strassburg entschieden werden. Folglich dürfen wir die Rechtssätze ab und zu durchaus etwas anders interpretieren als die Richter. Das heisst noch lange nicht, dass wir die echten Grundrechte infrage stellen.