Thurnherr Walter · 2018-06-12
Thurnherr Walter · Aargau · 2018-06-12
Wortprotokoll
Die Übernahme des Rücksendeportos durch den Bund ist im Nationalrat auf Sympathie gestossen. Die Massnahme verspreche eine leicht höhere Stimmbeteiligung, weil sie das Abstimmen bequemer mache. Der Bundesrat sieht aber keinen Bedarf, deswegen die Kantone zu übersteuern und das Bundesgesetz anzupassen. Für die Modalitäten der Ausübung der politischen Rechte sind, das ist gesagt worden, die Kantone zuständig. Aus Rücksicht auf deren Organisationsfreiheit hält sich der Bund in diesem Bereich in der Regel - das betrifft nicht nur diese Frage - mit Regelungen zurück.
Eine Bundesregelung in diesem Bereich führt faktisch dazu, dass die Kantone auch ihre eigenen Prozesse für kantonale [PAGE 520] und kommunale Urnengänge anpassen müssen. Es ist natürlich schon so, dass es keinen juristischen Zusammenhang gibt. Aber ich möchte doch darauf aufmerksam machen, dass der Bund seine Abstimmungsdaten zwar festlegt, dass es aber durchaus sein kann - dieses Jahr war es z. B. so -, dass man auf einen eidgenössischen Urnengang verzichtet. Die Kantone haben dann den Termin schon angesetzt, die Kommunen auch. Dann würde das also dazu führen, dass die Kantone und die Gemeinden wieder für diesen Fall aufkommen oder irgendwie eine Spezialregelung für diesen Fall suchen müssten. Das würde faktisch dazu führen, dass die Kantone und Gemeinden gezwungen wären, dies auch auf ihrer Stufe zu regeln. Der Bund sollte sich deshalb in diesem Bereich zurückhalten.
Das gilt auch für die briefliche Stimmabgabe. Diese ist seit Mitte der Sechzigerjahre Sache der Kantone, und dabei sollte es auch bleiben. Es wurde im Nationalrat gesagt, die 85 Rappen seien nicht das Problem; es gehe darum, dass die Leute keine Briefmarken mehr zu Hause hätten und in der Schublade suchen müssten. Ich anerkenne das. Das gibt es sicher. Aber ist es dann die Aufgabe des Staates, hier einzugreifen? Darüber hinaus: Für Leute, die keine Briefmarken haben, gibt es Alternativen. Man kann mit dem Handy ein SMS an die Nummer 414 machen, dann bekommt man eine Zahl, die man auf das Couvert schreiben kann. Man braucht keine Briefmarken mehr, wenn man abstimmen will. Das kann unseres Erachtens nicht der Grund dafür sein, dass wir das Porto übernehmen.
Die Stimmbeteiligung wurde genannt. Ja, ich finde auch, dass die Stimmbeteiligung zum Teil bedenklich tief ist. Ich weiss nicht, ob die Übernahme der Versandkosten das geeignete Rezept ist. Es gibt immerhin Vorlagen, bei denen die Stimmbeteiligung viel höher ist. Es kommt wesentlich auf das Interesse an, auf die Mobilisierung der Wähler. Es sind auch nicht immer dieselben, die nicht gehen. Ich würde das nicht an dieser Abstimmung vom vergangenen Sonntag messen.
Kurz: Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind in der Lage, ihren Stimmzettel auf einem der möglichen Wege der Gemeinde zukommen zu lassen, im schlimmsten Fall so, wie ich es mache, mit dem Velo. Der Weg via die Infrastruktur der Post ist komfortabler, aber er hat halt auch Kosten von 85 Rappen.
Darum empfehlen wir Ihnen, der Mehrheit der Kommission zu folgen.