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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-06-12

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-06-12

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion möchte, dass es in Zukunft - analog zu den Ausreisesperren für Hooligans - auch Ausreisesperren für potenzielle Gewaltextremisten geben soll. Bei den Hooligans, das wissen Sie, führt Fedpol eine Datenbank; da weiss man, um wen es geht. Diese Datenbank wird mit Unterstützung der Kantone geführt, da gibt es klare Angaben, um wen es sich handelt und was die alles schon gemacht haben. Tatsächlich kann man dann für diese Hooligans auch Ausreisesperren verhängen. Allerdings ist das dann für ganz bestimmte Sportveranstaltungen; es ist also nicht einfach eine generelle Ausreisesperre, sondern sie ist sehr fokussiert auf bestimmte Sportveranstaltungen.

Nun möchte die Mehrheit Ihrer Kommission, dass man solche Ausreiseverbote auch gegenüber Personen erlassen kann, die sich im Ausland bei Demonstrationen gewalttätig verhalten könnten. Ich glaube, es ist wichtig, dass Sie sich bewusst sind, dass diese Personen unter Umständen noch nichts gemacht haben, sondern sie "könnten" gewalttätig sein; Sie sprechen hier ja von "potenziellen" Gewaltextremisten. Ich muss Ihnen sagen, auch der Kommissionssprecher hat es gesagt: Auch der Bundesrat will nicht, dass Personen unser Land verlassen, um dann an Demonstrationen im Ausland gewalttätig aufzutreten. Wenn Sie aber jetzt Ausreisesperren für potenzielle Gewaltextremisten verlangen, dann muss ich Sie fragen: Soll Fedpol eine Liste von potenziellen Gewaltextremisten anlegen? Ich sage jetzt nicht "Fiche", sondern ich sage jetzt einmal neutral eine "Liste" von potenziellen Gewaltextremisten. Wer schickt dann Fedpol diese Daten? Wer sagt, wer ein potenzieller Gewaltextremist ist und wer auf diese Fiche oder eben auf diese Liste kommt? Das möchte ich von Ihnen schon gerne noch wissen. Die Person hat unter Umständen rein gar nichts verbrochen, keine Straftat verübt, sondern sie gilt als "potenziell" gewalttätig; vielleicht hat das irgendjemand festgestellt.

Sie wissen, dass der Bundesrat Ihnen im Laufe des nächsten Jahres den Entwurf eines Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus vorlegen wird; er hat ja die Vorlage bereits in die Vernehmlassung geschickt. Darin enthalten sind Ausreisesperren für terroristische Gefährderinnen und Gefährder. Da werden wir Ausreisesperren vorsehen können, aber diese terroristischen Gefährderinnen und Gefährder werden vom Nachrichtendienst gemeldet. Der Nachrichtendienst hat mit dem Nachrichtendienstgesetz die Möglichkeit der Überwachung und dann [PAGE 986] auch der Feststellung, ob es sich um einen terroristischen Gefährder oder um eine terroristische Gefährderin handelt. Das kann der Nachrichtendienst mit genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen herausfinden.

Aber es gibt niemanden, der gemäss gesetzlichen Grundlagen in irgendeiner Form berechtigt ist festzustellen, wer ein potenzieller Gewaltextremist ist. Die Personen kommen dann auf diese Liste, und Fedpol soll Ausreisesperren verfügen können. Es wurde gesagt: Eine Ausreisesperre, das ist nicht irgendetwas Kleines, das ist ein Verbot, unser Land zu verlassen, das ist ein Grundrechtseingriff. Es ist ein Grundrechtseingriff für eine Person, die unter Umständen gar nichts gemacht, gar keine Straftat begangen hat.

Ich bitte Sie, bei der Überlegung noch einzubeziehen: Wer kommt auf diese Liste? Wer ist ein potenzieller Gewaltextremist? Wer entscheidet, ob jemand potenziell gewalttätig ist? Und das andere, das Sie einbeziehen sollten, ist die Massnahme, die dann auch verfügt werden soll.

Noch eine letzte Bemerkung zu dieser Motion, die wir einfach nicht als lösungsorientiert anschauen: Es gibt auch ein Missbrauchspotenzial. Es kann sein, dass ein Staat an Fedpol gelangt und sagt: Für diese vierzig potenziellen Gewaltextremisten wollen wir eine Ausreisesperre. Es kann sein, dass es eigentlich nur um eine Demonstration geht, halt von politisch unbequemen Personen, eine Demonstration einer unterdrückten Ethnie; wie soll dann Fedpol jedes Mal herausfinden, ob ein Staat vielleicht einfach nur seine Möglichkeiten nutzt, um potenziell unbequeme Demonstranten an der Teilnahme zu hindern? Ich sage es ein letztes Mal: Es sind "potenzielle" Gewaltextremisten, die haben unter Umständen noch rein gar nichts gemacht.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion abzulehnen. Es ist nicht so, dass wir diesen möglicherweise gewalttätigen Demonstranten einfach hilflos ausgeliefert sind. Sie erinnern sich: Im Vorfeld des G-20-Gipfels habe ich mich persönlich mit meinem Amtskollegen aus Deutschland, Innenminister de Maizière, darüber unterhalten, dass die Grenzkontrollen verstärkt werden, dass im Vorfeld des G-20-Gipfels ein verstärkter Austausch zwischen unseren beiden Staaten stattfindet. Es ist uns auch gelungen, potenziell gewalttätige Personen von der Reise nach Deutschland abzuhalten.

Es gibt jetzt auch ein Verfahren. Wenn sich also jemand dort strafbar macht, bin ich die Erste, die es unterstützt, dass diese Person auch bestraft wird. Aber hier sprechen wir von etwas anderem. Ich mache mir keine Illusion, Sie werden diese Motion unterstützen und dann vermutlich auch mehrheitlich annehmen. Wir kommen dann mit den entsprechenden Gesetzesunterlagen, und spätestens dann werden Sie sich noch einmal damit auseinandersetzen müssen: Wer genau führt diese Liste bei Fedpol? Wer kommt auf diese Liste mit potenzieller Gewalttätigkeit? Wer entscheidet dann, ob diese Ausreisesperren verfügt werden? Wollen Sie neue Listen mit potenziellen Straftätern in unserem Land schaffen? Der Bundesrat ist der Meinung, dass wir bessere Möglichkeiten haben, um gegen gewalttätige Extremisten vorzugehen, als das, was hier geplant ist. [GZ]

Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.

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