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AB 231970

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-06-12

Wortprotokoll

Nein, ich erachte die aktuelle Situation der Raiffeisen nicht als so, dass sie dringend darauf angewiesen wäre. Aber es ist eine Änderung, die wir vornehmen und von der sie dann Gebrauch machen kann oder nicht. Wir führen ja die genau gleichen Diskussionen mit der Zürcher Kantonalbank. Dort geht es um die Staatshaftung. Wir werden intern die Diskussion mit der Postfinance führen müssen. Aber im Hinblick darauf, dass wir systemrelevanten Banken die Möglichkeit geben, ihr Eigenkapital so auszustatten, dass es eine Sicherheit für den Finanzplatz bietet, möchten wir eigentlich den Fächer jetzt so öffnen, dass alle betroffenen Banken die Möglichkeit haben, ihre Eigenkapitalbasis zu stärken. Es passt durchaus auch zeitlich in die Abfolge, die wir vorgesehen haben, dass wir diese Möglichkeit schaffen.

Das ist also nicht eine Lex Raiffeisen im Sinne, dass die Raiffeisen es braucht, sondern es ist eine Massnahme im Bankengesetz, damit Genossenschaftsbanken die Möglichkeit haben, ihre Eigenkapitalsituation zu verbessern.

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