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Hegglin Peter · Ständerat · 2018-06-12

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2018-06-12

Wortprotokoll

Die Interpellation Eberle beleuchtet einen sensiblen verwaltungsinternen Kompetenzbereich. Es gibt eine Verwaltungseinheit, die EFK, die alle anderen Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung kontrolliert. Sie erstellt das Revisionsprogramm und legt den Prüfungszeitraum fest. Ihr sind alle relevanten Unterlagen zuzustellen. Sie prüft dann, ob die gesetzlichen Auflagen eingehalten werden und die Führung der Verwaltung nach den Grundsätzen des Finanzhaushaltgesetzes erfolgt. Sie gibt also den Takt an. Das ist für die, welche geprüft werden, nicht ganz einfach. Das gilt gerade auch dann, wenn der Prüfbericht nicht positiv ausfällt. Die Geprüften erhalten aber den Prüfbericht zur Stellungnahme.

Ich bin auch der Meinung, dass ein Prüfbericht sachlich ausgestaltet sein soll und keine politische Gewichtung vornehmen soll. Wenn der Bericht dann aber erstellt ist, bin ich der Meinung, dass der Bericht möglichst öffentlich sein soll. Wir in den Kommissionen sollten zu all diesen Berichten Zugang haben. Ich glaube, das schafft Vertrauen; Transparenz schafft Verantwortung auch gegenüber der Öffentlichkeit.

Ich bin auch der Meinung, dass der EFK politische Schlussfolgerungen nicht zustehen. Das steht dem Bundesrat und dem Parlament zu. Die Finanzkontrolle kann höchstens einen Sachverhalt bemängeln. Hier gibt es Beispiele, die zeigen, wo vielleicht die Kommunikation nicht ganz genau, nicht ganz optimal war. Nun aber ist die Frage, wo der politische Aktivismus beginnt und wo es sich um die Benennung eines vielleicht nicht korrekten Sachverhalts, eines Missstandes handelt.

Ich vertrete die Ansicht, dass es nicht sein kann, dass die Finanzkontrolle aufgrund eines kritischen Berichtes quasi als Institution oder als Autorität untergraben wird. Wir, die wir die Oberaufsicht über die Verwaltung haben, sind ganz stark auf eine unabhängige Finanzkontrolle angewiesen. Wir können in der Finanzkommission nicht hingehen und bei Budget und Rechnung im Detail die uns vorliegenden Zahlen prüfen. Das obliegt der Finanzkontrolle. Dass eine strenge Kontrolle notwendig ist, zeigen Beispiele wie die Post, die aktuell gerade in den Medien ist, oder auch Fragestellungen zu Bürgschaften zur Hochseeschifffahrt; heute sagt man, man hätte das schon länger bemängeln sollen. Hätte die Finanzkontrolle das früher bemängelt, hätte man sicher gesagt, es sei eine politische Intervention. Damals war es völlig unbestritten, auch im Parlament. Man hat diese Bürgschaften fast einstimmig verlängert. Wäre dort eine Intervention erfolgt, hätte man gesagt, das sei politisch geprägt.

Es gibt aber auch Fragen zur Ruag; es wurde vorhin genannt. Ich sage jetzt nicht, dass es dieselben Fragestellungen sind wie bei der Post, aber vielleicht gehen sie in eine ähnliche Richtung. Oder es gibt auch Fragen zu gescheiterten IT-Projekten, die dann aufgearbeitet wurden. Ich denke, es sind von der Finanzkontrolle wertvolle Impulse zur Projektabwicklung unterbreitet worden. Gerade letzte Woche gab es einen Bericht der Bundesverwaltung bzw. des VBS zur Spesenproblematik. Ich glaube, diese Beispiele gibt es schon. Von daher möchte ich, damit wir zu Hause gut schlafen können, wirklich eine Finanzkontrolle, die den Sachverhalten auf den Grund geht.

Die Finanzkontrolle hat daneben auch, wenn ich Artikel 5 und Artikel 12 des Finanzkontrollgesetzes lese, sehr weitgehende Kompetenzen. Ich möchte nicht alles zitieren, aber sie hat [PAGE 501] gemäss Artikel 5 Absatz 2 den Auftrag zu prüfen, ob "die Mittel sparsam eingesetzt werden", ob "Kosten und Nutzen in einem günstigen Verhältnis stehen", ob "finanzielle Aufwendungen die erwartete Wirkung haben". Und in Artikel 12 Absatz 2 steht: "Sie kann das Finanzgebaren beanstanden und entsprechende Massnahmen beantragen." Es geht also doch recht weit. Ich glaube, es ist ein schmaler Grat: Wann ist es nur die Bemängelung eines Zustandes, und ab wann ist es eine politische Interpretation?

Ich möchte jetzt nicht den Stab über der Finanzkontrolle brechen. Ich glaube, grundsätzlich kann man doch sagen, dass sie sehr gut arbeitet und dass sie viele Punkte und Elemente aufbringt. Ich teile aber ein bisschen die implizite Aussage in der Interpellation, dass sie in der Wortwahl ein bisschen vorsichtiger sein und es nicht so auf den Punkt bringen soll, sondern dass sie sachlich, fachlich argumentieren und die Berichte auch so erstellen soll.