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Stöckli Hans · Ständerat · 2018-06-13

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-13

Wortprotokoll

Bekanntlich hat die GPK beschlossen, den Bericht des Bundesrates erst in der Herbstsession zu behandeln, in der Hoffnung, dass dann die Fragen aus dem Post-Fall geklärt sind. Es ist alles darauf ausgerichtet, dass das möglich sein wird, aber versprechen können wir es nicht. Es kommt darauf an, welche Folgen noch aus dieser Geschichte entstehen werden. Ich werde dementsprechend heute als Präsident der Subkommission Gerichte/Bundesanwaltschaft der GPK-SR zum Geschäftsbericht des Bundesgerichtes Stellung beziehen.

Im Rahmen der Sitzung der Subkommissionen Gerichte/Bundesanwaltschaft der beiden GPK vom 11. April haben wir das Bundesgericht in Lausanne besucht und den Geschäftsbericht des Bundesgerichtes in Anwesenheit des Präsidenten Ulrich Meyer, der Frau Vizepräsidentin Martha Niquille und des dritten Mitgliedes der Verwaltungskommission, Herrn Bundesrichter Yves Donzallaz, sowie des Generalsekretärs Paul Tschümperlin besprechen können.

Das Jahr 2017 war mit 8027 Fällen ein absolutes Rekordjahr. Nahezu gleich viele Fälle wie im Vorjahr, nämlich 7782, konnten erledigt werden. Das ist wiederum ein erfreuliches Ergebnis. Die massivste Zunahme hatten die strafrechtliche und die Erste öffentlich-rechtliche Abteilung. Dank organisatorischen Massnahmen haben verschiedene Abteilungen der strafrechtlichen Abteilung bei der Erledigung der Aufgaben ausgeholfen. Seit zwölf Jahren ist das Bundesgerichtsgesetz nun in Kraft, welches damals als eines der Hauptziele hatte, das Bundesgericht bei der Erledigung der Aufgaben nachhaltig zu entlasten. Leider müssen wir heute feststellen, dass diese Zielsetzung nicht erreicht wurde. Auch die durchschnittliche Verfahrensdauer von 144 Tagen entspricht den Werten des Vorjahres. Sie muss aber verbessert werden. Deshalb setzt sich das Bundesgericht - vielleicht wird uns die Frau Vizepräsidentin noch etwas zu diesem Thema sagen - für die Teilrevision des Bundesgerichtsgesetzes ein. Die entsprechende Botschaft wird in Kürze dem Bundesrat unterbreitet.

Der Verwaltungskommission ist es im Berichtsjahr gelungen, nach einer Versammlung aller nebenamtlichen Richterinnen und Richter deren Engagement zu erhöhen. Ziel ist es, dass ein funktionierender nebenamtlicher Bundesrichter ungefähr zwölf Fälle pro Jahr übernehmen kann. Dank der von uns in der Frühjahrssession 2017 gewählten neuen Richterinnen und Richter konnten praktisch alle der 19 nebenamtlichen Richterinnen und Richter eingesetzt werden. Zurzeit entspricht die Entlastung aber lediglich 1,73 Vollzeitstellen. Diese Zahl sollte zweifellos erhöht werden.

Bei den 151 Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern gab es zahlreiche altersbedingte Rücktritte. Auch in den kommenden Jahren wird es zu weiteren Mutationen kommen. Diese Wechsel stellen für das Gericht eine Herausforderung dar, weil sich die jungen Leute zuerst am Bundesgericht einarbeiten müssen, bevor sie die Qualität der pensionierten erfahrenen Kräfte erreichen können. Diese "alten Cracks", wie sie der Bundesgerichtspräsident bezeichnet hat, haben nämlich während Jahrzehnten Bedeutendes geleistet für die Rechtsprechung in unserem Land.

Besonders zu erwähnen ist, dass die Bundesrichter am 29.[NB]September 2017 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte besucht und mit 13 Richtern dieses Gerichtshofes einen regen Austausch über die Aufgabenteilung der beiden Gerichte gepflegt haben. Sie erhofften sich, mit diesem Besuch bei den Strassburger Kolleginnen und Kollegen zu erwirken, dass diese in ihrer Rechtsprechung nicht zu weit ins nationale Recht eingreifen. Wir werden sehen, welche Wirkung dieser Besuch auf die künftige Rechtsprechung haben wird.

Bei den Gerichtsgebühren haben wir uns auch über die Notwendigkeit der Erhöhung der maximalen Gebühren unterhalten. Ziel ist nicht eine generelle Erhöhung, sondern nur die Heraufsetzung der Obergrenze. Im Jahre 2017 beispielsweise wurden in zehn Fällen Gerichtsgebühren von mehr als 100[NB]000 Franken erhoben und nur in einem Fall der Höchstbetrag von 200[NB]000 Franken. Es ist aber angezeigt, dass in Fällen mit einem Streitwert in Milliardenhöhe eine Gebühr von bis zu 300[NB]000 Franken verlangt werden kann.

Die Einführung des elektronischen Gerichtsdossiers ist nach einem harzigen Start in die Wege geleitet worden. Im Jahre 2017 konnte mit neun kantonalen Obergerichten ein Zusammenarbeitsvertrag unterzeichnet, die Projektarbeit organisiert und der Input für die notwendige Gesetzgebungsarbeit gemacht werden. Am 1. Februar 2018 hat der Projektleiter seine Arbeit aufgenommen, und den Gerichtsbehörden ist in Aussicht gestellt worden, dass die Ämterkonsultation nach den Sommerferien, Ende August, stattfinden sollte. Wir sind gespannt, ob dieses Ziel erreicht werden kann.

Besonders zu erwähnen sind noch die Stichworte "Unabhängigkeit der Richter" und "Aufhebung der Immunität der Richter". Dem Bundesgerichtspräsidenten war es ein grosses Anliegen, der Kommission zu danken, dass sie die Regeln der Gewaltenteilung achtet und beachtet. Den eidgenössischen Gerichten sei es ein wichtiges Anliegen, dass der Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips und der geltenden gewaltenteilenden Ordnung in der Praxis der Bundesversammlung bewusst gelebt wird, insbesondere nicht nur im Hinblick auf die Wahlen wie heute, sondern auch im Hinblick auf die Wiederwahlen.

Hinsichtlich der Frage der Aufhebung der Immunität bzw. der Ermächtigung zur Strafverfolgung von Richtern kam es im letzten Jahr in Bellinzona am Bundesstrafgericht zu einer schwierigen Situation. In der Zwischenzeit scheint sich eine pragmatische Lösung abzuzeichnen, ohne Gesetzesrevision. Dies ist mit der zuständigen Kommission für Rechtsfragen des Ständerates und der Immunitätskommission des Nationalrates zu klären.

Bei der Besprechung des Geschäftsberichtes des Bundesverwaltungsgerichtes war auch dessen Präsident, Jean-Luc Baechler, anwesend. Die Zahl der Neueingänge im Jahr 2017 war mit 7365 etwas tiefer als im Jahr 2016 mit 8102. Auch wurden im Geschäftsjahr 2017 mit 7385 etwas weniger Fälle als im Vorjahr - 7517 - erledigt. Leider hat sich die Erledigungsdauer von 212 Tagen im Jahr 2016 auf 268 Tage im Jahr 2017 erhöht. Die Zielgrösse von 240 Tagen muss mit [PAGE 531] einem Massnahmenbündel erreicht werden. Dank den zusätzlichen vier Richterinnen und Richtern, die für eine Dauer von zwei Jahren angestellt wurden, sollten die Rückstände im Asylbereich abgetragen werden können. Vor allem im Kartell-[NB]und Wettbewerbsrecht ist eine Zunahme der Fälle und der Komplexität festzustellen.

Erwähnenswert ist noch, dass einerseits anlässlich der Zehnjahresfeier über 2500 Menschen das Gericht in St. Gallen besucht haben und dass eine anonyme Umfrage bei 400 Anwälten ergeben hat, dass 80 Prozent der Konsultierten mit den Leistungen des Bundesverwaltungsgerichtes sehr zufrieden oder zufrieden sind.

Bei der Besprechung des Geschäftsberichtes des Bundesstrafgerichtes stand uns dessen neuer Präsident, Tito Ponti, Red und Antwort. Im Jahr 2017 nahm die Zahl der Fälle von 58 auf 79 zu. Erledigt wurden 74 Fälle, viel mehr als im Vorjahr, da waren es 57 Fälle. Diese Steigerung der Erledigung konnte mit weniger Personal und geringeren Kosten erzielt werden.

Sonst noch erwähnenswert ist ein im tatbestandlichen, rechtlichen Umfang ausserordentlicher Fall, der mit einer grossen Zahl von Zivilklägern das Gericht mit seinen vorhandenen Strukturen und geltenden Prozessrechten an seine Grenzen brachte. Die Subkommission wird diese Entwicklung aufmerksam weiterverfolgen.

Schliesslich konnten wir bei der Behandlung des Geschäftsberichtes des Bundespatentgerichtes dessen neuen Präsidenten, Mark Schweizer, begrüssen. Dieses Gericht funktioniert gut und hat eine Zunahme von 27 auf 34 Fälle zu verzeichnen, erledigt wurden 24 Fälle. Besonders zu erwähnen gilt es, dass in sieben Verfahren von den Parteien die englische Sprache als Prozesssprache gewählt wurde und dass bei allen je aktiven 189 Parteivertretern eine Umfrage gemacht wurde, die mit 80 Prozent "sehr zufrieden" oder "zufrieden" ein positives Resultat ergab.

Generell konnten wir feststellen, dass wir in der Schweiz eine gut funktionierende Gerichtsbarkeit haben, dass die Aufsicht des Bundesgerichtes über die erstinstanzlichen Bundesgerichte gut ist und dass die Zusammenarbeit bestens funktioniert. Wir danken der Frau Vizepräsidentin für ihren Einsatz, und wir bitten sie, unseren Dank an ihre Richterkolleginnen und -kollegen und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterzuleiten.

Im Namen der GPK, welche am 7. Mai 2018 getagt hat, beantrage ich Ihnen, die Geschäftsberichte zu genehmigen.

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