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Kurrus Paul · Nationalrat · 2002-06-19

Kurrus Paul · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-19

Wortprotokoll

Der vorliegende Staatsvertrag ist aus drei Gründen nicht akzeptabel: weil er erstens die schweizerische Luftfahrt und die Schweizer Bevölkerung diskriminiert, weil er zweitens sachlich falsch ist und weil er drittens die Flugsicherung mit Umweltanliegen verknüpft.

In meinen leitenden Funktionen bei Aerosuisse und Swiss habe ich den Werdegang dieses Vertrages von Anfang an genau verfolgt. Aufgrund seiner grossen Bedeutung für den Luftfahrtstandort Schweiz haben Fluggesellschaften, Flughäfen, Verbände und Regierungen die Auswirkungen des Vertrages bzw. seiner Ablehnung genauestens unter die Lupe genommen. Unabhängig voneinander kommen alle zum gleichen Schluss: Die Genehmigung des Vertrages läuft dem Interesse der Schweiz zuwider. Warum?

Der Vertrag diskriminiert die schweizerische Zivilluftfahrt, weil er entgegen der neuesten EU-Richtlinie 2002/30 durch sachfremde Einschränkungen den Zugang zum Flughafen Zürich erschwert. Herr Fehr Hans-Jürg, diese Richtlinie richtet sich keinesfalls nur gegen laute Flugzeuge, sondern sie regelt abschliessend, mit welchen vier Massnahmen Flughäfen eingeschränkt werden dürfen.

Das grösste Problem stellt die Wochenendregel dar, weil sie während der Sperrzeiten über Süddeutschland die Kapazität des Flughafens um 20 bis 25 Prozent reduziert und somit zu massiven chronischen Verspätungen mit entsprechenden Kostenfolgen für die Fluggesellschaften führt. Dies trifft in erster Linie die Swiss, welche rund 60 Prozent des gesamten Verkehrsaufkommens auf dem Flughafen Zürich bewältigt - und dies ausgerechnet in der heiklen Aufbauphase.

Der Vertrag diskriminiert aber auch die schweizerische Flughafenanwohnerschaft; diese trägt nämlich schon heute [PAGE 1033] 96 Prozent der gesamten Lärmbelastung durch den Flughafen Zürich. Der Schutzanspruch der süddeutschen Bevölkerung ist weltweit einzigartig und wesentlich höher als auf irgendeinem Flughafen in Deutschland oder in der Schweiz.

Die Entlastung von relativ wenigen Menschen in Süddeutschland führt zu einer massiven Mehrbelastung von Zehntausenden von Schweizerinnen und Schweizern. Diese Mehrbelastung unserer Bevölkerung wird von deutscher Seite mit dem Hinweis begründet, dass jedes Land zunächst einmal seine Lasten selber zu tragen habe. Diese Argumentation ist im internationalen Verkehr aber völlig absurd. Wie gedenkt denn Deutschland die grossen Lasten des von Deutschland verursachten Strassen- und Schienenverkehrs im Transit durch die Schweiz zu tragen? Wenn wir von deutscher Seite schon bezichtigt werden, wir würden die Lasten des Flugverkehrs exportieren, dann müsste fairerweise eine Gesamtbewertung der von der schweizerischen Bevölkerung getragenen Lasten im Transitverkehr auf der Strasse, in der Luft und auf der Schiene vorgenommen werden.

Zur Flugsicherung ist anzumerken, dass die Drohung, im Falle einer Ablehnung des Vertrages Skyguide die Flugsicherung über Süddeutschland zu entziehen, nun aber völlig im Gegensatz zu den Bestrebungen von EU und Eurocontrol steht, die Zuständigkeiten der Flugsicherung nach betrieblich sinnvollen Kriterien statt aufgrund der Landesgrenzen zu organisieren. Aber selbst wenn diese Drohung wahr gemacht werden sollte, könnten - und das erklären mir die Spezialisten von Skyguide - nach einer Übergangszeit die heutigen Kapazitäten wieder erreicht werden; die Sicherheit, Herr Kollege Frey, bliebe auf jeden Fall gewährleistet.

Noch etwas zum Argument der Ratslinken, Frau Fehr Jacqueline, dass die Ablehnung des Staatsvertrages eine High-Risk-Strategie sei oder ins Fiasko führen würde: Es trifft zu, dass Nichteintreten gewisse Risiken birgt; es ist aber eine totale Illusion zu meinen, dass die Genehmigung dieses Vertrages keine Risiken berge. Im Gegenteil: Wegen der Signalwirkung dieses Vertrages könnten plötzlich ähnliche Begehren für die Flughäfen Basel, Genf, Lugano und Altenrhein gestellt werden. Mit welchen Argumenten würden Sie der schweizerischen Bevölkerung die Sonderrechte verwehren, welche Sie mit diesem Staatsvertrag der süddeutschen Bevölkerung zubilligen?

Abschliessend möchte ich an die Adresse unserer deutschen Nachbarn deutlich machen, dass dieser Konflikt aus meiner Sicht freundnachbarlich, sachlich richtig und fair gelöst werden muss. Für die Verbesserung der Lärmsituation in Deutschland gibt es noch einiges an unausgeschöpftem Verbesserungspotenzial. Dieses Potenzial muss realisiert werden. Dieser Vertrag ist dazu nicht tauglich.

Wie Herr Vollmer bitte ich Sie daher dringend: Springen Sie über Ihren Schatten! - Ich bitte Sie, treten Sie nicht auf dieses Geschäft ein!