Jans Beat · Nationalrat · 2018-06-13
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-13
Wortprotokoll
Ich werde Ihnen gleich drei Minderheiten nahelegen, zwei von Louis Schelbert und eine von mir.
Bei der Minderheit Schelbert zu Artikel 3 Buchstabe f geht es eigentlich um den Artikel 12a; bei Artikel 3 würde man nur die entsprechende Definition noch verankern. Bei Artikel 12a möchten wir sicherstellen, dass die vor Ort geltenden Bestimmungen zum Schutz der Umwelt eingehalten werden. Die Auftraggeberin soll Aufträge nur an Anbieter vergeben, welche die Umweltgesetze einhalten. Zu diesem Zweck muss eben auch Artikel 3 angepasst werden. Dass die öffentliche Hand keine Aufträge an Firmen vergeben soll, welche die Umweltgesetze missachten, ist - mit Verlaub - eine Selbstverständlichkeit. Artikel 12 sagt ja jetzt schon, dass es möglich ist, solche Bedingungen zu stellen. Man fordert die [PAGE 1001] Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen und der Lohngleichheit. Dass wir auch die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz der Umwelt verlangen, ist nichts als eine konsequente, völlig zeitgemässe Vervollständigung. Wir sind überzeugt, dass dieser Antrag auch im Interesse des schweizerischen Gewerbes und der schweizerischen Industrie liegt. Wenn internationale Umweltstandards als Voraussetzung gelten, verbessert sich in aller Regel die Wettbewerbsposition von schweizerischen gegenüber ausländischen Anbieterinnen.
Zur Minderheit Schelbert zu Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe e zum Thema Arbeitsintegration: Sie haben hierzu sicher auch Briefe erhalten. Hier plädieren wir in der Minderheit dafür, dass die Organisationen der Arbeitsintegration ebenfalls auf die Liste der Organisationen kommen, die sich nicht an einem Ausschreibeverfahren beteiligen müssen. Organisationen der Arbeitsintegration sind genau gleich wie Behindertenorganisationen oder Wohltätigkeitsorganisationen, die bereits ausgenommen sind, Organisationen gemeinnütziger Art, die ohne Profit arbeiten und eine Dienstleistung für den sozialen Frieden erbringen. Sie geben Menschen, die aus dem Arbeitsprozess hinausorganisiert wurden oder dort gar nie angekommen sind, die Chance zu arbeiten. Diese Menschen sollen so den Einstieg respektive den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt finden. Diese Organisationen werden immer wichtiger, ich glaube, da sind wir uns einig. Deshalb dürfen sie nicht gefährdet werden, indem man sie jetzt quasi in den Wettbewerb drängt. Das würde nicht nur diametral ihrem gemeinnützigen, also nicht gewinnorientierten Geist widersprechen, sie müssten dann vielmehr auch gegen ähnliche Organisationen antreten, die unter Umständen weit weg tätig sind. Das ist nicht der Sinn der Sache, diese Organisationen sollen ja vor Ort die Probleme lösen. Deshalb unterstützen viele Kantone unseren Antrag explizit. Als Kantone kennen sie die Gegebenheiten und Bedürfnisse in ihrem Bereich am besten. Einige Organisationen haben erlebt, z. B. im Kanton Waadt oder im Kanton Freiburg, dass ausländische Arbeitsintegrationsfirmen sie direkt konkurrenzieren; also direkt konkurrenzieren, was sie selber aufgebaut haben. Das ist aus unserer Sicht nicht die Lösung.
Es gibt noch einen Nachteil: Wenn wir das machen, wenn wir diese Organisationen in den Wettbewerb drängen, dann werden diese Leistungen auch der Mehrwertsteuer unterstellt. Das heisst, die öffentliche Hand hat dann 7,7 Prozent weniger Geld, das sie für diese Arbeitsintegration ausgeben kann. Auch das ist ein Grund. Bitte tun Sie Ihren Kantonen, Ihren Arbeitsintegrationsstellen den Gefallen und unterstützen Sie unsere Minderheit.
Ich komme zu meiner Minderheit bei Artikel 12 Absatz 2bis: Hier geht es um einen ganz wichtigen Punkt dieser ganzen Vorlage. Es geht um folgende Frage: Wie weit können wir Arbeitsbedingungen, die in der Schweiz gelten und auch Kosten verursachen, einfordern, wenn wir solche Ausschreibungen machen? Ich hatte den Eindruck, es gab in der Kommission eine Stimmung des Konsenses. Wir alle waren eigentlich der Meinung, dass wir hier die Chance packen sollten, um dem schweizerischen Gewerbe die Möglichkeit zu geben, dass es, wenn es sauber arbeitet, saubere Arbeitsbedingungen, saubere ökologische Bedingungen gewährleistet, nicht gegenüber Anbietern aus dem Ausland benachteiligt wird.
Jetzt gibt es zwei Konzepte, dies einzufordern. Das eine ist der Minderheitsantrag Flückiger Sylvia bei Artikel 29; es soll über einen Preiskorrekturfaktor gegenüber Anbietern aus dem Ausland geschehen. Das ist nach unserer Kenntnis nicht umsetzbar, weil das die WTO nicht zulassen wird. Es gefährdet im Kern dieses Abkommen, wenn wir das machen.
Jetzt gibt es aber diesen anderen Minderheitsantrag, das ist mein Minderheitsantrag. Er wird im Wesentlichen dieselben Auswirkungen haben, aber eben mit diesen GPA-Bestimmungen konform sein. Was will er? Er will, dass die Anbieterinnen sagen können, dass sie die Arbeitsbestimmungen, die bei ihnen gelten, auch bei ausländischen Anbietern einfordern wollen. Was heisst das konkret? Arbeitsbestimmungen, die bei uns gelten, werden sowieso eingefordert, das werden wir noch bei Artikel 12 beschliessen. Was sind das für Anforderungen? In der Schweiz gilt der Anspruch auf Ferien, auf bezahlte Feiertage, auf Arbeitspausen, auf eine Regelung der Wochenendarbeit. Wir haben Arbeitsunfähigkeit bei Krankheit geregelt, es gibt Schwangerschaftsversicherung, Gesundheitsschutz, Unfallversicherung, Kündigungsfristen. Das alles müssen Anbieter hier auf dem Markt sicherstellen. Wenn wir jetzt sagen, wer ausschreibt, fordert das unter Umständen - es ist eine Kann-Formulierung - auch von ausländischen Anbietern ein, dann wird das automatisch diese Preiskorrektur nach sich ziehen. Es ist also eine Kann-Formulierung, und diese ist GPA-konform. Wenn wir uns nur auf die internationalen Bestimmungen, auf die internationalen ILO-Bestimmungen berufen, und das war der Entwurf des Bundesrates, dann sind da praktisch keine Bedingungen daran geknüpft. Da geht es wirklich nur um Kinderarbeit, die verboten wird, um Zwangsarbeit, die verboten wird, um das Diskriminierungsverbot und die Gewerkschaftsfreiheit. Aber wie ich Ihnen vorhin gezeigt habe: Schweizerische Anbieter müssen viel, viel mehr erfüllen. Deshalb wäre das eine sinnvolle Minderheit, und ich bitte Sie, Frau Flückiger, Ihren Leuten zu erklären, dass das ein ähnlicher Gehalt ist. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass wir das machen dürfen, ist sehr, sehr viel grösser.
In diesem Sinn bitte ich Sie, meine Minderheit zu unterstützen. Ich ziehe sie allerdings zurück, weil Herr Regazzi einen noch besser formulierten Einzelantrag eingebracht hat. Zu dessen Gunsten, denke ich, kann ich meinen Antrag zu Artikel 12 Absatz 2bis zurückziehen.