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Rieder Beat · Ständerat · 2018-06-13

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2018-06-13

Wortprotokoll

Ich werde keinen vom Antrag der Mehrheit der Kommission abweichenden Antrag stellen. Es gibt hier aber doch zwei, drei Bemerkungen zu diesem Geschäft anzubringen, insbesondere zur letzten Bemerkung von Herrn Kollege Luginbühl: Wir haben gar keine Möglichkeit, hier eine Differenzbereinigung vorzunehmen. Wir können entweder die vom Nationalrat abgeänderte Motion so absegnen und auf unsere eigene ursprüngliche Fassung verzichten oder die Motion ablehnen; alle anderen Möglichkeiten sind uns verwehrt. Das ist dann im Rahmen einer allfälligen Revision dieses Passus des Reglementes auch noch zu bedenken. Ich finde es ungeheuerlich, dass der Rat, der eine Motion eingegeben hat, dann an und für sich keine andere Möglichkeit hat, als die abgeänderte Motion anzunehmen oder seine eigene Motion schlussendlich zu versenken.

Lassen Sie mich aber noch zum Thema selbst zwei, drei Bemerkungen machen, weil es am Ursprung dieser Motion zwei Standesinitiativen gab, und zwar eine des Kantons Wallis und eine des Kantons Graubünden, die ein schweres Problem der zwei Kantone beim Bauen ausserhalb der Bauzone thematisiert haben. In der UREK des Ständerates haben wir uns bemüht, einen gangbaren Kompromiss bei der Umnutzung von Bauten ausserhalb der Bauzone vorzuschlagen. Dies erfolgte nach ausführlichen Beratungen und nach Anhörung der betroffenen Kantone. Damit wäre man den Initiativen des Kantons Graubünden und des Kantons Wallis teilweise entgegengekommen, ohne raumplanerische Grundsätze des Bauens ausserhalb der Bauzone ausser Kraft zu setzen. Ziel dieser Lösung wäre es gewesen, die existierende Bausubstanz ausserhalb der Bauzone zu erhalten und den Eigentümern der betreffenden Bauten eine baurechtliche, raumplanerische und wirtschaftliche Grundlage zu geben, damit überhaupt ein Anreiz besteht, die Baukultur des alpinen Raums zu erhalten.

Mit der Abänderung des Nationalrates wurde diese Motion der UREK-SR förmlich massakriert, sodass beim besten Willen kein Vorteil mehr in der Annahme der Motion zu erkennen ist. Durch einen unrealistischen Kompensationsansatz und die Schaffung einer neuen, regionalen Planungsebene wird eine praktikable Umsetzung des Grundziels der Motion der UREK-SR verunmöglicht. Es ist äusserst bedauerlich, dass der Bundesrat zu einer solchen Scheinlösung Hand geboten hat. Wie der Berichterstatter erwähnt hat, ist es daher besser, diese Motion abzulehnen und die Diskussion im Rahmen der RPG-2-Revision weiterzuführen und dort noch einmal einen Anlauf zu nehmen, um den Kantonen eine sinnvolle Lösung zu präsentieren.

Ich bedaure auch, dass es in der Schweiz nicht möglich ist, dieses Problem des Bauens ausserhalb der Bauzone anzugehen. In unseren umliegenden Alpenländern ist das ohne Probleme und einfach machbar; einzig die Schweiz kennt hier einen planerischen Grundsatz, der uns hindert, solche massiven Schäden an der alpinen Baukultur zu verhindern.