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Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-13

Wortprotokoll

Es ist für mich nicht ganz klar, warum die Kommission sich gegen meinen Antrag stellte. Es geht nämlich um die Finanzhilfen, um Unternehmen, die solche erhalten oder darum ersucht haben. Im Grunde ging es mir um eine zusätzliche Sicherheit zugunsten seriöser Unternehmen. Ich verlangte von den Anbietern und ihren Subunternehmen, dass sie "in den letzten beiden Geschäftsjahren keine Finanzhilfen erhalten haben und auch keine Gesuche um finanzielle Beihilfe hängig sind". Mit diesem Abschnitt, so bin ich der Meinung, hätten wir in der Revision des Bundesgesetzes für öffentliches Beschaffungswesen ein zusätzliches Mittel für wirtschaftliche Rechtssicherheit geschaffen.

Ich kann Ihnen ein Beispiel geben, aus meiner Optik ist mir natürlich die Holzindustrie am nächsten: Die Schweizer Holzindustrie leidet enorm unter Wettbewerbsnachteilen. Die Mitbewerber aus dem EU-Raum verzerren den Markt, da bis zu 50 Prozent ihrer Anlagekosten subventioniert werden, ich kann auch sagen: Fördergelder. Die Konsequenz können wir auf unserem Markt für Hausprodukte sehen. Einheimische Produkte sind bis zu 30 Prozent im Preis gefallen, ohne dass sich etwas an der Qualität verändert hat. Diese staatlichen Finanzierungen sind ärgerlich und Ausdruck für die missliche Lage, in der die Schweizer Holzproduktion, aber sicher auch andere Branchen stecken. Das ist nur ein Beispiel. Ich bin überzeugt, dass man hier noch weitere Beispiele aus anderen Branchen anfügen könnte.

Mit dem BöB hätten wir ein gesetzliches Instrument zur Verfügung, das die Benachteiligung unserer KMU und unserer Industrie reduzieren könnte, dies ohne Verletzung der internationalen Verpflichtungen. Ich erinnere, dass unsere Fraktion bereits in der Vernehmlassung darauf aufmerksam gemacht hat. Dort haben wir darauf hingewiesen, dass jährlich 100 Millionen Euro von Staaten in der EU an die Sägeindustrie gehen. Die Zahlen sind noch eindeutiger, wenn man die Studie der Universität St. Gallen beizieht. Gemäss dieser Studie werden jährlich in der EU Beihilfen gesprochen, die uns um 17 Milliarden Franken bringen.

Bei solchen Unterstützungsbeiträgen kann unsere Wirtschaft einfach nicht mithalten. Darum ist mir dieser Antrag sehr wichtig. Wir brauchen keine Lippenbekenntnisse, wenn es um gleich lange Spiesse geht, sondern konkrete Massnamen.

Darum fordere ich mit meinem Minderheitsantrag, dass subventionierte Unternehmen für eine gewisse Dauer ausgeschlossen bleiben müssen. Das heisst konkret: Unternehmen, die in den letzten beiden Jahren keine Finanzhilfen erhalten haben noch Gesuche hängig haben, wären zugelassen. Denn Unternehmen ohne staatliche Unterstützung werden hier strukturell benachteiligt, und wir Schweizer Unternehmer wollen ja gar keine staatliche Unterstützung, das muss ich auch noch bemerken.

Dass subventionierte Betriebe für immer von Vergaben ausgeschlossen werden, wäre aber aus meiner Sicht auch unverhältnismässig; das geht nicht. Mit zwei subventionsfreien Jahren habe ich einen Vorschlag gemacht, wie man das Ungleichgewicht aufheben könnte. Liegt die Unterstützung länger zurück, sind die Unternehmen wieder eingeladen, an den Ausschreibungen teilzunehmen. Juristisch ist der Begriff "Finanzhilfe" im Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen klar geregelt. Darin steht, dass Versicherungsleistungen der öffentlichen Hand, wie Entschädigungen für Kurzzeitarbeitslosigkeit sowie Zuschüsse für die Integration älterer Arbeitsloser, ausgeschlossen sind.

Es ist schade, dass die Verwaltung sich in ihrer Stellungnahme negativ geäussert hat. Aber vielleicht können wir das wieder ändern, indem Sie meinen Minderheitsantrag unterstützen.

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