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AB 232404

Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2018-06-13

Wortprotokoll

Artikel 30 regelt die technischen Spezifikationen, z. B. Funktion, Leistung, Qualität oder die Anforderungen an Kennzeichnung und Verpackung. Ebenfalls dazu gehören die Einhaltung internationaler Normen, technische Vorschriften oder Branchenempfehlungen, und es wird festgehalten, dass die Auftraggeberin technische Spezifikationen zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen oder zum Schutz der Umwelt vorsehen kann. Das zu den unbestrittenen Punkten in diesem Artikel.

Nun möchte meine Minderheit auch den Schutz der Arbeitnehmenden und Vorgaben betreffend Arbeitsbedingungen in diese Möglichkeiten aufnehmen, weiterhin als Kann-Formulierung. Wenn man also den Schutz der Umwelt in die technischen Spezifikationen aufnehmen kann, warum soll man dann den Schutz der Arbeitnehmenden nicht auch in diese Spezifikationen aufnehmen können? Wenn man will; man muss nicht. So gesehen ist es eigentlich nichts anderes als eine logische Ergänzung, und - vielleicht das Wichtigste des Ganzen - wir stärken damit letztlich auch das einheimische Gewerbe. Schweizer Unternehmen dürften in Bezug auf Arbeitnehmerschutz weltweit führend sein, und je eher solche Kriterien hier zur Anwendung kommen, desto besser werden die Chancen unserer Unternehmen im internationalen Wettbewerb. Es ist deshalb auch kein Zufall, dass ich als bürgerlicher Politiker diese Minderheit übernommen habe. Es ist eben nicht einfach ein linkes Anliegen. Wenn Sie diese Minderheit unterstützen, stärken Sie das einheimische Gewerbe. Das zu meiner Minderheit.

Ich möchte die Zeit hier auch nutzen, um Sie über die Stimmabsichten meiner Fraktion zu informieren. Die BDP-Fraktion wird zusätzlich zu meiner Minderheit die Minderheit Flückiger Sylvia bei Artikel 27 Absatz 3 unterstützen, weil eben auch damit die Gleichbehandlung der einheimischen Unternehmen verbessert wird und ihre Spiesse verlängert werden, und wir unterstützen aufgrund von Rückmeldungen aus der Praxis auch die Minderheit Feller bei Artikel 33 Absatz 1, ebenso wie die Minderheit Pardini bei Artikel 37 Absatz 4.