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AB 232416

de Buman Dominique · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2018-06-13

Wortprotokoll

Art. 31 [GZ]

Antrag der Mehrheit [GZ]

Abs. 1, 3 [GZ]

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 2 [GZ]

Mehrfachbewerbungen von Subunternehmerinnen oder von Anbieterinnen im Rahmen von Bietergemeinschaften sind grundsätzlich möglich, können aber in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen ausgeschlossen werden.

[VS]

Antrag der Minderheit [GZ]

(Pardini, Birrer-Heimo, Jans, Leutenegger Oberholzer, Marra, Schelbert)[GZ]

Abs. 1 [GZ]

Bietergemeinschaften und eine Subunternehmerebene für die gleiche Leistung sind zugelassen soweit die Auftraggeberin dies in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen nicht ausschliesst oder beschränkt. In begründeten Fällen kann die Auftraggeberin Ausnahmen zulassen; solche Ausnahmen werden in den Ausschreibungsunterlagen angekündigt.