preparatory:AB 232656
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-14
Wortprotokoll
Ich spreche jetzt für die SP-Fraktion zu Block 1 und gleich auch zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 325bis StGB.
Zuerst zur Konzernverantwortungs-Initiative und zum Gegenvorschlag: Die Initiantinnen und Initianten haben die Zeichen der Zeit erkannt. Sie haben erkannt, dass die Schweiz als internationaler Wirtschaftsstandort gegenüber dem Verhalten der Unternehmungen wie auch gegenüber unserem Land in einer zentralen Verantwortung steht. Das ist das Gegenteil von Imperialismus, Herr Zanetti! Wir sorgen für Ordnung in unserem eigenen Land, und wir nehmen die Verantwortung wahr, die wir lokal wie auch global haben. Deswegen ist es sehr wichtig - die Initiative verpflichtet die Unternehmungen auch dazu -, internationale Standards in Bezug auf die Menschenrechte wie auch Umweltstandards einzuhalten, und zwar sowohl bei den Tätigkeiten hier im Inland wie auch im Ausland. Es ist denn auch kein Zufall, dass über 150 Organisationen die Konzernverantwortungs-Initiative unterstützen - das geht bis zu kirchlichen Kreisen. Das zeigt die Breite der Verankerung dieser Initiative in der Zivilgesellschaft, und es zeigt auch ganz klar den Handlungsbedarf.
Wir hätten es deshalb begrüsst, wenn bereits der Bundesrat bei seiner Botschaft zur Konzernverantwortungs-Initiative einen Gegenvorschlag ausgearbeitet hätte. Die SP unterstützt die Initiative, aber auch den Gegenvorschlag. Diese Arbeit hat jetzt die Kommission übernommen, indem sie einen integralen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet hat. Dieser Gegenvorschlag passt bestens in das Aktienrecht - es ist eben kein Fremdkörper! Er hat auch direkte Bezüge zum Obligationenrecht und zum ZGB. Der Gegenvorschlag bringt Rechtssicherheit. Das dient der Wirtschaft. Er bringt Rechtssicherheit in Bezug auf das, was gilt - ich komme nachher darauf zu sprechen -, wie auch in Bezug auf die zeitliche Umsetzung. Das ist nicht zu unterschätzen.
Der Gegenvorschlag präzisiert den Haftungsumfang im Konzern und definiert auch ganz klar den Umfang der präventiven Sorgfaltsprüfung und der Berichterstattung. Es wird erklärt, welche Umwelt- und Menschenrechtsstandards einzuhalten sind. Es sind nämlich jene, die die Schweiz ratifiziert hat. Es sind also jene, die hier im Parlament beschlossen worden sind. Wir haben damit die parlamentarische Mitsprache gesichert. Die Schadenhaftung wird klar auf die Verletzung der Bestimmungen zum Schutz von Leib und Leben und auf die Eigentumsrechte eingeschränkt. Geklärt ist auch, bei welcher Haftungsnorm im Schweizer Recht wir ansetzen, nämlich bei der Geschäftsherrenhaftung.
Dieser Gegenvorschlag ist ein Kompromiss. Dieser Kompromiss ermöglicht es auch, dass die Initiative zurückgezogen wird. Das wurde uns vonseiten der Initianten und Initiantinnen klar signalisiert. Das wiederum ist zentral. Herr Zanetti, mit Ihrem Streichungsantrag schaden Sie der Wirtschaft. Wissen Sie warum? Sie sorgen für massive Rechtsunsicherheit. Stellen Sie sich einmal vor: Bis zum Abstimmungskampf dauert es noch Monate. Und der Abstimmungskampf selber wird eine grosse Mobilisierung in der Schweiz mit sich bringen. Es ist sehr wohl möglich, dass die Initiative angenommen wird, denn sie hat eine breite Unterstützung in der Zivilgesellschaft. Das dürfen Sie nicht unterschätzen. Nach einer allfälligen Annahme der Initiative dauert es wieder Jahre, bis die gesetzliche Umsetzung paraphiert ist. Wir kennen das von der Abzocker-Initiative. Hier ist der Legiferierungsbedarf noch wesentlich grösser. Ich bitte Sie deshalb: Lehnen Sie den Streichungsantrag Zanetti Claudio ab.
Jetzt komme ich noch zum Einzelantrag Bigler. Herr Bigler möchte eine Teilung der Vorlage. Man muss sagen, dass es eine politische Frage ist, ob wir das hier drin oder getrennt haben wollen. Materiell ändert sich nichts, das kann man sagen, so wie der Antrag formuliert ist. Wir unterstützen jetzt die Fassung, wie sie die Kommission für Rechtsfragen beschlossen hat.
Zum Schluss - Herr Präsident, Sie gestatten mir das - noch zum Rohstoffsektor: Das ist eine wichtige, absolut zentrale Bestimmung, die Offenlegung von Zahlungen der Rohstoffunternehmungen an ausländische Staaten. Das ist wesentlich für Korruptionsbekämpfung. Frau Bundesrätin, ich verstehe nicht, warum der Bundesrat den Handel hier ausgeklammert hat. Die Schweiz ist der wichtigste Standort für Rohstoff-Handelsunternehmungen. Es ist klar: Wenn wir es mit der Transparenz ernst meinen, dann müssen wir die Rohstoff-Handelsfirmen miterfassen. In diesem Sinne bitten wir Sie, die Minderheiten Flach und Mazzone zu unterstützen.
Dann noch eine Bemerkung zu meiner Minderheit zu Artikel 325bis StGB: Wenn wir eine Verpflichtung haben, Transparenz zu schaffen, dann müssen wir das auch durchsetzen, denn jedes Gesetz ist nur so gut wie dessen Durchsetzung, und dazu gehören eben auch Sanktionen. Es ist klar, wir müssen nicht nur die vorsätzliche Unterlassung der Berichterstattung ahnden, sondern auch die fahrlässige. Wenn Sie die Fahrlässigkeit herausstreichen, dann können Sie genauso gut auf Sanktionen verzichten, denn es wird sehr, sehr schwer sein, den Vorsatz einer Unterlassung zu beweisen. Also, belassen Sie es bei der Fassung des Bundesrates!
Ich denke, es ist zentral, dass wir die Berichterstattung durchsetzen, und zwar im fahrlässigen wie auch im vorsätzlichen Begehungsfall. Ich bitte Sie vor allem auch, den Streichungsantrag Vogt abzulehnen, denn damit machen wir die ganze Bestimmung obsolet.