Fischer Ulrich · Nationalrat · 2002-06-20
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-20
Wortprotokoll
Neben den Fraktionssprechern haben wir nun 22 gegnerische und 6 befürwortende Voten angehört. Viele Argumente wurden oftmals wiederholt, vieles habe ich in meinem Eintretensvotum bereits erklärt, anderes wird in der Detailberatung nochmals intensiv diskutiert werden. Ich kann mich also hier kurz halten.
Dankbar bin ich für den Unterhaltungswert der Voten von Herrn Rechsteiner-Basel. Zur Sicherheit hat Herr Steiner dazu soeben gesagt, was zu sagen ist. Ich möchte nur beifügen: Unsere Kernkraftwerke dauernd mit dem Kernkrafttyp von Tschernobyl zu vergleichen, ist nicht nur falsch, sondern auch unfair. Diese beiden Typen lassen sich nicht miteinander vergleichen; unsere sind um ein Vielfaches sicherer als Tschernobyl.
Auf die Entsorgungsfrage werden wir zu sprechen kommen. Ich möchte Herrn Wiederkehr nur hier schon sagen: Die Finanzierung der Entsorgung ist durch eine Verordnung über den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke gesichert. Ebenfalls werden Haftung und Versicherung nochmals eingehend thematisiert.
Was die Haltung anderer Staaten anbetrifft, möchte ich hier festhalten, dass Schweden den Ausstieg aus der Kernenergie 1980 beschlossen hat. Hätte man es so durchgeführt, wie es die Schweden damals beschlossen haben, dann wären alle schwedischen Kernkraftwerke heute nicht mehr in Betrieb. Es ist aber erst ein einziges, älteres Modell geschlossen worden, und die anderen laufen fröhlich weiter. Ein Ende der Kernenergieproduktion ist in Schweden überhaupt nicht abzusehen. Italien und die USA überlegen sich einen weiteren Einsatz der Kernenergie; hier ist ein Umdenken im Gang. In Deutschland hat man zwar einen "Soi-disant-Ausstieg" beschlossen, hingegen würde das alles wieder rückgängig gemacht, sollte eine andere Regierung ans Ruder kommen. Finnland hat soeben beschlossen, ein weiteres Kernkraftwerk zu bauen. Es kann also keine Rede davon sein, dass man generell aus der Kernenergie aussteigen wolle.
Die Verbote in Basel und Genf, Herr Gysin Remo und Herr Mugny, haben deshalb keine Wirkung auf den Bund, weil die Gesetzgebung über die Kernenergie gemäss unserer Bundesverfassung klar Bundessache ist. Sie können das zwar als Argument bringen, für uns spielt das aber keine Rolle.
Die Mehrheit der Kommission und der Bundesrat sind der Meinung, die Option Kernenergie sei offen zu halten; der Weiterbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke sei so lange zu gestatten, als dieser sicher erfolgen kann; ein politisch motivierter Ausstieg sei abzulehnen.
Heute denkt zwar niemand daran, ein neues Kernkraftwerk in der Schweiz zu bauen. Aber wir wollen die Möglichkeit einer Erneuerung oder eines allfälligen Neubaus eines Kernkraftwerkes nicht von vornherein ausschliessen; vielleicht wird das einmal nötig sein.
Ich bitte Sie in diesem Sinn, auf das Kernenergiegesetz einzutreten und die Rückweisungsanträge abzulehnen. Über die beiden Initiativen werden Sie dann am Schluss der Debatte befinden.