Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2018-09-10
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2018-09-10
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt mit der Botschaft vom 16. Mai dieses Jahres einen Gesamtkredit "Zivile Bauten" in der Höhe von 127,9 Millionen Franken. Dieser umfasst den Neubau einer Ausbildungshalle in Magglingen, die Gesamtsanierung des Kanzleigebäudes in Washington D.C. sowie einen Rahmenkredit.
Einige Bemerkungen zum Neubau der Ausbildungshalle in Magglingen: Die neue Ausbildungshalle soll neben der bestehenden Sport-Toto-Halle erstellt werden. Sie ist mit dieser unterirdisch verbunden und kann unabhängig betrieben werden. Die benötigten Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Biel und werden im Baurecht überbaut. Die Halle kann als Ganzes oder in drei einzelne Hallen aufgeteilt genutzt werden und soll ideale Voraussetzungen für die Ausbildungsangebote des Baspo schaffen. Seit 2014 haben die Diensttage von Sportsoldaten aus dem Nationalsport Schwingen stark zugenommen, und die Nachfrage nach Infrastruktur für den Schwingsport ist gewachsen. Deshalb ist es angezeigt, das Raumprogramm anzupassen. Angesichts der nationalen Bedeutung des Schwingsports wurde eine Spezialanlage für den Schwingsport im Raumprogramm aufgenommen. Die Schwinghalle dient der Ausbildung und dem Training der in Magglingen stationierten Athleten und bietet gleichzeitig Platz für 6 bis 8 Trainingspaare. Theorie- und Schulungsräume ergänzen dieses Angebot. Das Gebäude wird nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit entwickelt und im Minergie-Eco-Standard errichtet. Der Terminplan für dieses Projekt sieht für die Vorbereitung der Ausführung die Jahre 2018 und 2019 und für die Ausführung und Inbetriebnahme die Jahre 2020 bis 2022 vor. Es wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 23,9 Millionen Franken beantragt.
Zum zweiten Projekt, der Gesamtsanierung des Kanzleigebäudes in Washington D.C., möchte ich folgende Ausführungen machen: Die schweizerische Botschaft in Washington vertritt in den USA die Interessen der Schweiz. Die Botschaft gehört zu den fünf wichtigsten Auslandvertretungen der Eidgenossenschaft. Das Botschaftsgelände liegt gut erschlossen knapp vier Kilometer vom Weissen Haus entfernt. Das Kanzleigebäude wurde im Jahr 1959 erstellt und befindet sich auf demselben Grundstück wie die Residenz, die 2006 eingeweiht wurde. Das Gebäude soll systematisch saniert werden. Die Massnahmen umfassen zum Beispiel die Sanierung der Gebäudehülle und der Gebäudetechnik. Weiter wird das Gebäude der heutigen Gesetzgebung zu Brandschutz und Erdbebensicherheit angepasst. Der hindernisfreie Zugang wird mit dem Einbau eines Liftes sichergestellt. Ebenso werden diverse Anpassungen am Sicherheitsstandard vorgenommen. Vorbereitung und Ausschreibung erfolgen 2018 bis 2019. Die Ausführung der Arbeiten ist für 2019 bis 2021 vorgesehen, und die Inbetriebnahme soll dann 2022 stattfinden. Für dieses Projekt beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 14 Millionen Franken.
Dann haben wir noch über einen Rahmenkredit zivile Bauten 2018 in der Höhe von 90 Millionen Franken zu entscheiden. Dieser Rahmenkredit beinhaltet verschiedene Vorhaben, welche Sie auf Seite 3329 der Botschaft finden. Es sind dies Vorhaben aus dem EDA, für Forschungsanstalten, für den Sport und den Zoll, sowie weitere Massnahmen in der übrigen Bundesverwaltung.
Aus dem beantragten Rahmenkredit von 90 Millionen Franken werden Verpflichtungskredite für das Immobilienportfolio des BBL abgetreten. Zu diesem Immobilienportfolio gehören jene Immobilien, die für die Aufgabenerfüllung der zivilen Bundesverwaltung, der Bundesversammlung sowie der Parlamentsdienste, der eidgenössischen Gerichte, des Bundes im Ausland und der ausserparlamentarischen Kommissionen bestimmt sind. Diese Abtretungen können wie folgt umschrieben werden:
1. bauliche Massnahmen in Bereichen wie Neu- und Umbau,[NB]Unterhalt und Rückbau, Sicherheitsmassnahmen, Notstrom-, Kommunikations- und Satellitenanlagen bis 10 Millionen Franken;
2. sämtliche nichtplanbaren oder dringlichen Liegenschaftskäufe und die damit verbundenen Liegenschaftssanierungen sowie baulichen Anpassungen;
3. Erstausstattung von Neubauten und neuerworbenen Gebäuden sowie die Ausstattung neuer Arbeitsplätze;
4. Vorstudien, Vorabklärungen, Machbarkeitsstudien, Expertisen, externe Beraterleistungen usw.
Die Höhe des zu beantragenden Rahmenkredits wird unter Berücksichtigung der mehrjährigen Investitionsplanung jährlich überprüft.
Die Subkommission 1 hat zusammen mit der Schwesterkommission des Nationalrates die Botschaft am 21. August vorberaten. Die Finanzkommission unseres Rates beriet die Immobilienbotschaft am 27. August. Sie beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss über die Immobilien des Eidgenössischen Finanzdepartementes für das Jahr 2018 über einen Gesamtkredit von 127,9 Millionen Franken zuzustimmen.