Thanei Anita · Nationalrat · 2002-06-20
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-20
Wortprotokoll
Wir befinden uns im Stadium der Differenzbereinigung betreffend den Sitz des Bundesverwaltungsgerichtes. Der Ständerat hat sich in der Frühjahrssession mit 26 zu 15 Stimmen für St. Gallen ausgesprochen. Unser Rat hat vor einer Woche mit Stichentscheid der Präsidentin Freiburg den Vorzug gegeben. Wie Sie wissen, hat der Ständerat gestern mit 27 zu 16 Stimmen sehr klar an seinem Entscheid festgehalten. Ihre Kommission für Rechtsfragen hat heute Morgen beschlossen - ebenfalls mit Stichentscheid der Präsidentin -, dem Ständerat zu folgen.
Kurz zu den Argumenten: Ihre Kommission hält dafür, dass sowohl St. Gallen als auch Freiburg die geforderten Voraussetzungen in jeder Hinsicht erfüllen. Es lässt sich auch in beiden Städten sehr gut leben. Die Mehrheit Ihrer Kommission hat heute jedoch die neue Ausgangslage in Rechnung gezogen. Nachdem der Sitz für das Bundesstrafgericht feststeht - nämlich Bellinzona -, wäre mit Freiburg als Sitz des Verwaltungsgerichtes das Gleichgewicht zwischen der deutschsprachigen und der lateinischen Schweiz gestört. Drei Bundesgerichte würden sich dann in der lateinischen Schweiz befinden und eines in der Zentralschweiz. Das ist staatspolitisch eher unklug, weshalb die Mehrheit Ihrer Kommission dem Ständerat folgen will. Weiter spielte erneut die Solidarität mit allen Landesteilen und Regionen eine entscheidende Rolle. Es ist unbestritten, dass die Ostschweiz als Region vom Bund bisher nicht bevorzugt behandelt worden ist. Zuletzt kam auch noch ein pragmatisches Argument dazu. Wie Sie wissen, drängt die Zeit; die Standortkantone sollten so bald als möglich mit der Installation der Gerichte beginnen können, denn insbesondere das Bundesstrafgericht sollte seine Arbeit Anfang 2004 aufnehmen können. Der Entscheid im Ständerat war zweimal derart klar, dass nicht mit einer Änderung zu rechnen ist. Stimmen wir heute dem Ständerat zu, kann morgen die Schlussabstimmung stattfinden; sonst wird der ganze Entscheid um ein Vierteljahr oder allenfalls um ein halbes Jahr verschoben.
Eine Minderheit Ihrer Kommission möchte am Standort Fribourg festhalten mit dem Argument, der Bundesrat habe sich nach intensiven Evaluationen für Fribourg als besten Standort entschieden. Weiter möchte die Minderheit die Interessen des Personals berücksichtigen. Hier ist die Mehrheit der Ansicht, dass langfristig in allen Regionen der Schweiz Arbeitsplätze des Bundes geschaffen werden sollen. Zudem werden nicht automatisch die heutigen Richterinnen und Richter neu Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichtes sein. Zu berücksichtigen sind auch die nichtjuristischen Arbeitnehmenden, und für sie wird es, falls sie diesen Umzug nicht mitmachen wollen, eine Möglichkeit in der Bundeszentralverwaltung geben.
Aus all diesen Gründen beantrage ich Ihnen, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.