Meyer Mattea · Nationalrat · 2018-09-11
Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-11
Wortprotokoll
Die Staatspolitische Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 11 Stimmen, den beiden parlamentarischen Initiativen, welche die Einführung eines Finanzreferendums vorsehen, keine Folge zu geben. Mit den Initiativen sollen Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige oder neue wiederkehrende Ausgaben ab einer gewissen Höhe nach sich ziehen, dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Nicht Gegenstand der Initiativen sind gebundene Ausgaben.
Während die parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion keinen Betrag nennt, fordert die Initiative Bäumle das fakultative Referendum für einmalige Ausgaben ab 500 Millionen Franken und für neue wiederkehrende Ausgaben ab 100 Millionen Franken. Die Initiative der SVP-Fraktion verlangt, es sei zu prüfen, wie allenfalls auch Voranschlagskredite und Garantien dem Referendum unterstellt werden können, und sie verlangt eine Verfassungsänderung, was die parlamentarische Initiative Bäumle nicht vorsieht.
Zurzeit werden vor allem wiederkehrende Ausgaben mit Zahlungsrahmen gesteuert. Das betrifft Direktzahlungen für die Landwirtschaft oder auch Zahlungen für die Armee oder die ETH.
Nicht zum ersten Mal hat sich die Staatspolitische Kommission mit der Frage der Einführung eines Finanzreferendums befasst. Die Kommission hatte bereits vor elf Jahren, im Jahr 2007, aufgrund einer parlamentarischen Initiative eine Vorlage für die Einführung eines Finanzreferendums in die Vernehmlassung gegeben. Aufgrund der sehr kritischen Rückmeldungen entschied die Kommission dann, darauf zu verzichten, dem Rat eine Vorlage zu unterbreiten. Ein paar Jahre später, 2013, lehnte der Nationalrat eine weitere parlamentarische Initiative, die in die gleiche Richtung ging, ab.
Die Ausgangslage hat sich in den vergangenen elf Jahren aus Sicht der Kommission nicht verändert. Häufig wird ja bereits bei der Gesetzgebung beschlossen, in welchem Ausmass sich der Bund im Rahmen des Gesetzes finanziell engagiert. Und wenn Ausgaben, die die Folge eines Gesetzes sind, zum Beispiel die Kohäsionsmilliarde, zusätzlich einem Finanzreferendum unterstellt würden, könnte zweimal über dieselbe Sache abgestimmt werden, was aus Sicht der Kommission eine Übersteuerung darstellen würde.
Die Kommission ist auch der Meinung, dass sich die Situation des Bundes nicht mit jener der Kantone vergleichen lässt. Die Kantone kennen zu einem grossen Teil Finanzreferenden, sie kennen aber parallel dazu eben auch die Gesetzesinitiative, sodass ein Gleichgewicht besteht zwischen innovativen und anstossenden demokratischen Instrumenten und eher bremsenden Instrumenten, wie das Finanzreferendum eines ist.
Die Kommission ist zudem der Meinung, dass direktdemokratische Instrumente nicht eingeführt werden sollen, um ein bestimmtes Ziel, zum Beispiel die Ausgaben zu bremsen, zu erreichen, sondern dass direktdemokratische Instrumente einen Wert an sich darstellen. Zudem bestehen mit der Ausgaben- und der Schuldenbremse bereits Instrumente, um die Ausgaben steuern zu können. Weiter sei nicht immer klar, wann eine Ausgabe als neu gelte, wann also ein Finanzreferendum greife. Das ist auch auf kantonaler Ebene nicht [PAGE 1249] immer klar. Dafür gibt es eine Gerichtsbarkeit, aber auf Bundesebene gäbe es einen solchen Beschwerdeweg nicht.
Eine Minderheit der Kommission sieht in einem Finanzreferendum aber die Möglichkeit, die demokratische Mitsprache auszuweiten, und begrüsst - wir haben es vorhin gehört - die ausgabendämpfende Wirkung eines Finanzreferendums. Zudem habe sich die Einführung eines Finanzreferendums auf kantonaler und zum Teil auch auf kommunaler Ebene bewährt, davon ist die Minderheit überzeugt.
Anders sieht das die Kommissionsmehrheit. Sie befürchtet, dass die Einführung eines Finanzreferendums nicht die Demokratie stärken, sondern lähmend wirken, Blockaden und Verunsicherungen mit sich bringen würde, und empfiehlt Ihnen deshalb, beiden Initiativen keine Folge zu geben.