preparatory:AB 233683
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-09-12
Wortprotokoll
Wir beraten heute die Steuervorlage 17. Erlauben Sie mir, zu Beginn zurückzublicken, weshalb wir heute diese Vorlage zu beraten haben.
Das eidgenössische Parlament hat am 17. Juni 2016 das Unternehmenssteuerreformgesetz III verabschiedet. Darin ging es im Hauptpunkt darum, den Sonderstatus für die kantonalen Statusgesellschaften, nämlich die Holding-, Verwaltungs-[NB]und gemischten Gesellschaften, abzuschaffen. Gleichzeitig wurden im damaligen Gesetz verschiedene Begleitmassnahmen beschlossen. Gegen diese Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen. Am 12. Februar 2017 haben die Stimmberechtigten dieses Unternehmenssteuerreformgesetz III deutlich abgelehnt. Daraufhin hat der Bundesrat eine neue Vorlage erarbeitet. Diese liegt nun auf dem Tisch und trägt den Namen Steuervorlage 17.
Nun, worum geht es bei dieser Vorlage? Mit der Steuervorlage 17 soll die Abschaffung der international nicht mehr akzeptierten Regelungen für die kantonalen Statusgesellschaften erfolgen. Dies ist international seit Langem gefordert, weshalb dringender Handlungsbedarf besteht. Das heutige kantonale Steuerrecht sieht nämlich für die sogenannten Statusgesellschaften vor, dass sie die im Ausland erwirtschafteten Gewinne in den Kantonen privilegiert versteuern können. Diese steuerliche Begünstigung von Auslanderträgen entspricht nicht mehr den internationalen Normen.
Die Unternehmen, die heute diese Sonderregelungen in Anspruch nehmen, sind für die Schweiz volkswirtschaftlich sehr bedeutsam. Es handelt sich typischerweise um international tätige Konzerne mit wertschöpfungsintensiven Tätigkeiten, und sehr gewichtig ist bei ihnen der Anteil an den Ausgaben für Forschung und Entwicklung. Die Eidgenössische Steuerverwaltung schätzt, dass der Anteil dieser Unternehmen an den gesamten privaten Forschungs- und Entwicklungsausgaben in der Schweiz rund 47 Prozent beträgt, also eine stolze Zahl. Zudem sind in diesen Unternehmen in der Schweiz rund 135[NB]000 bis 175[NB]000 Personen tätig.
Damit die Schweiz für diese Unternehmen weiterhin ein guter, attraktiver Wirtschafts- und Arbeitsstandort bleibt, ist diese Statusabschaffung mit der Einführung neuer steuerlicher Sonderregelungen begleitet. Die Abschaffung des Sonderstatus bewirkt nämlich, dass die betroffenen Unternehmen vorab massiv mehr Steuern bezahlen müssen. Deshalb sollen neue, erlaubte Einzelmassnahmen wie Patentbox oder Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen eingeführt werden, damit die Steuererhöhung für die betroffenen Unternehmen ein erträgliches Mass hat. Des Weiteren sollen die Kantone vom Bund finanzielle Unterstützung erhalten, damit sie Spielraum haben, um bei Bedarf ihre Gewinnsteuern senken zu können. Gleichzeitig ist der Finanzausgleich anzupassen, damit es nicht zu Verwerfungen unter den Kantonen kommt. Dagegen ist auf Bundesebene keine Steuersenkung vorgesehen.
Die Vorlage, die wir nun zu beraten haben, liegt auf dem Tisch. Der Nationalrat ist Zweitrat. Der Ständerat hat die Vorlage am 7. Juni 2018 verabschiedet. Er hat sie gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf abgeändert. Einerseits hat er die vorgesehene Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen aus der Vorlage herausgestrichen, andererseits hat er eine Finanzierung für die AHV hineingepackt. Die Vorlage ist nun zweiteilig: Wir haben einerseits das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung und andererseits das Bundesgesetz über die AHV-Finanzierung. Diese beiden Gesetze bilden aber eine Einheit, und unser Rat berät die Vorlage, wie sie der Ständerat verabschiedet hat.
Die WAK unseres Rates hat sich an drei Sitzungen mit der Vorlage befasst. Sie hat an der ersten Sitzung vom 29. Juni 2018 verschiedene Anhörungen durchgeführt. So wurden unter anderem Vertreter der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren sowie des Schweizerischen Städteverbandes und des Schweizerischen Gemeindeverbandes befragt. In einer weiteren Anhörungsrunde hörte sie Verbände wie Economiesuisse, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Swissholdings, Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Swiss Family Business und Alliance Sud an. Des Weiteren hat sich die Kommission mit dem Bundespräsidenten Alain Berset über das neue Element der AHV-Zusatzfinanzierung unterhalten.
Nach den Anhörungen erfolgte die Eintretensdebatte. In dieser Debatte wurde immer und immer wieder geltend gemacht, wie wichtig die Vorlage für unser Land, für unsere Wirtschaft, für unseren Finanzplatz und für den Werkplatz Schweiz sei und dass die Reform dringend notwendig sei. Es sei auch dringend notwendig, dass in dieser Frage endlich Rechtssicherheit geschaffen werde. Ebenso wurde geltend gemacht, dass es sich um eine ganz fragile Vorlage handle. In der Eintretensdebatte wurde auch die Verknüpfung mit der AHV-Finanzierung diskutiert. Schliesslich hat die Kommission mit 22 zu 1 Stimmen ohne Enthaltung einen Nichteintretensantrag abgelehnt. Somit ist sie auf die Vorlage eingetreten.
Ebenso lagen unserer Kommission für Wirtschaft und Abgaben zwei Mitberichte vor, einer von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit und einer von der Finanzkommission.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit beantragte ein alternatives Kompensationskonzept in der AHV zu jenem, das der Ständerat beschlossen hatte. So solle der Bundesbeitrag an die AHV von heute 19,55 Prozent für das Jahr 2020 auf 21,5 Prozent festgelegt und ab dem Jahr 2020 bis ins Jahr 2030 dann auf 20,5 Prozent gesenkt werden. Gleichzeitig sollte das Rentenalter der Frauen ab 2020 in vier Schritten auf 65 Jahre angehoben werden. Ebenso beantragte diese Kommission, die Steuervorlage und die Vorlage zur AHV-Finanzierung zu trennen, dann aber für das Inkrafttreten wieder zu verknüpfen, damit nur entweder beide oder keine dieser Vorlagen in Kraft treten können.
Auch die Finanzkommission stellte als Erstes den Antrag, die beiden Vorlagen zu trennen und dann für das Inkrafttreten wieder zu verknüpfen. Als Zweites beantragte die Finanzkommission, anstelle der Finanzierung der AHV mit 0,3 Lohnprozenten dies über die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu erwirken. Sie beantragte, den Normalsatz um 0,3 Prozent, den reduzierten Satz um 0,1 Prozent und auch den Sondersatz um 0,1 Prozent zu erhöhen. Gleichzeitig wies die [PAGE 1262] Finanzkommission darauf hin, dass damit eine Verfassungsänderung verbunden wäre.
Zusammenfassend kann ich festhalten, dass die Vorlage, so, wie sie die Mehrheit der Kommission unseres Rates beantragt, drei Differenzen gegenüber der Fassung des Ständerates aufweist. Alle drei Differenzen betreffen das Kapitaleinlageprinzip. Wir kommen in der Detailberatung noch darauf zurück. Im Übrigen haben wir 37 Minderheitsanträge zu beraten.
Ich komme zum Schluss: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben unseres Rates beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen. Ich danke Ihnen, wenn Sie auf die Vorlage eintreten und ihr zustimmen.