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AB 233713

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion · 2018-09-12

Wortprotokoll

Die Motion wurde vor einem Jahr im Nationalrat eingereicht und im März deutlich angenommen. Der Bundesrat empfiehlt die Annahme der Motion mit einer guten Begründung. Es ist zwar so, dass die Idee einer verstärkten Zusammenarbeit des Privatsektors und der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit bzw. die Idee der wirtschaftlichen Kooperation in der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020, die wir im Parlament angenommen haben, grundsätzlich schon erwähnt ist. Aber der Bundesrat weist zu Recht darauf hin, dass zusätzliche Möglichkeiten geprüft werden können bzw. ein deutliches Signal gegeben werden sollte, dass diese Synergie zwischen dem Privatsektor und der öffentlichen Hand in der humanitären Hilfe eine Hebelwirkung haben könnte. Das heisst, mit weniger und mit den geringen Mitteln, die wir vonseiten der öffentlichen Hand einsetzen können, könnten bedeutendere Ziele erreicht werden, wenn diese Hebelwirkung mit Einbezug des Privatsektors gesichert werden könnte.

Die Idee ist es also, Anreize für die Unternehmen zu schaffen, dass sie in diesem Bereich investieren, auch wenn die Rahmenbedingungen a priori prekär sind, indem gewisse politische Risiken, die ihre Aktivitäten bedrohen, minimiert werden. Der Bundesrat sagt uns also, und das sagt auch die Mehrheit unserer Kommission - wenn auch nicht die ganze Kommission - überzeugt, dass es richtig ist, diese Motion zu überweisen. Denn der Bundesrat listet einige konkrete Beispiele auf, wo diese Impulse neu gegeben werden könnten. Er spricht zum Beispiel von einer neuartigen Kombination von bestehenden Instrumenten aus der Finanz- und der Versicherungsbranche zugunsten einer solchen Kooperation. Zum Beispiel sagt uns der Bundesrat, dass der Bund eine Miga-Versicherung der Weltbank abschliessen könnte. Eine solche Versicherung würde private Investitionsprojekte gegen öffentliche Risiken, zum Beispiel Zerstörungen, Verstaatlichungen usw., versichern, womit Private grössere Anreize bekämen, solche Investitionen zu tätigen. Die dergestalt eingesetzten öffentlichen Gelder würden es erlauben, Schlüsselprojekte zu starten, zum Beispiel Spitäler, Kanalisationen oder Wohnungen, mit einem Betrag, der weit über der Versicherungsprämie liegen würde. Wir würden dort also eine klare Hebelwirkung erreichen.

Dann sagt uns der Bundesrat noch, die "innovative/blended finance" ziele auf eine Konvergenz zwischen humanitären Aktionen und der Logik der Investoren, um damit die Bereitstellung von Darlehen zu erreichen. Diese haben etwa die Form von Fonds, die tranchenweise entsprechend der Rentabilität zugesprochen werden, die Form von "Pay for success"-Lösungen, weil nur ein Projekt, das Wirkung entfaltet, auf künftige Fondsgelder hoffen kann, die Form von Garantien oder - wieder einmal - von Versicherungsverträgen.

Der Bundesrat könnte sich vorstellen, eine multipartite Arbeitsgruppe einzusetzen, die genauer untersuchen würde, wie die Aktivitäten staatlicher Stellen im humanitären Bereich und im Bereich der Entwicklungshilfe, der Finanzwelt, des Privatsektors und der Zivilgesellschaft koordiniert werden können, wie die Neutralität der Hilfe an die Opfer gewahrt werden kann und wie andere Länder mit ins Boot geholt werden können.

Obwohl die Richtung, wie gesagt, schon mit der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 vorgegeben wurde, könnten diese Anreize vermehrt und verstärkt in Anspruch genommen werden, wenn wir mit dieser Motion die Stossrichtung des Bundesrates unterstützen. Die Idee ist zwar schon da, aber der Bundesrat sagt, dass wir etwas mehr bewirken können, wenn wir dem zustimmen.

Ich ersuche Sie namens der Mehrheit der APK, diese Motion anzunehmen.