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Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-09-12

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-09-12

Wortprotokoll

Herr Ständerat Janiak hat die Situation gut erläutert: das Hin und Her der Gerichte in dieser Frage bis zur Praxisänderung nach dem Entscheid des Bundesgerichtes 2015. Die Steuerverwaltung wie auch unsere Juristen sind klar der Meinung, dass bis dahin die Mehrwertsteuer korrekt erhoben wurde. Es gab weder eine andere gesetzliche noch eine andere richterliche Anweisung, und deshalb soll jetzt das Bundesgericht entscheiden. Es ist so, wir warten auf diesen Entscheid, und insofern sind wir auch mit der Ansicht Ihrer Kommission einverstanden: Der Bundesrat soll die Steuer nicht von vornherein ohne Not rückerstatten, sondern nur dann, wenn das Bundesgericht eine Rückerstattung für die Zeit vor 2015 anordnet. Für diesen Fall brauchen wir natürlich eine gesetzliche Grundlage.

Wir sind im Bundesrat auch der Meinung, das müsste möglichst unbürokratisch erfolgen. Einige von Ihnen kennen noch die Geschichte, die wir mit den Krankenkassenprämien hatten. Wenn wir eine Lösung mit Einzelfallabwicklung anstreben müssten, dann würde das sehr aufwendig, und wir könnten auch nie ganz genau und ganz gerecht sein. Ich gebe Ihnen ein Beispiel; das ist mit der Motion Flückiger und auch mit der Standesinitiative Genf der Fall: Wenn für die abgabepflichtigen Unternehmen für sämtliche betroffenen Jahre noch der Vorsteuerabzug korrigiert werden müsste, dann wäre das ein immenser Aufwand für die Steuerverwaltung. Es geht um rund 110[NB]000 Unternehmen, um eine Rückerstattungssumme von 8 Millionen und um 10 Jahre. Das bedeutet, dass ein Unternehmen in 10 Jahren im Durchschnitt rund 70 Franken Mehrwertsteuern auf den Empfangsgebühren bezahlt hat. Wenn Sie sich das überlegen - die Höhe dieser Summe auf 10 Jahre und dann noch die Korrekturen beim Vorsteuerabzug -, dann sehen Sie, das wird einfach ein Irrsinn. Deshalb meinen wir: Wenn schon, dann muss man eine pauschale Gutschrift auf der Abgaberechnung der künftigen Erhebungsstelle Serafe veranlassen.

Wie Ihre vorberatende Kommission meinen wir nach wie vor, dass jetzt zuerst dieses Urteil abgewartet werden muss. Dann würden wir in diesem Sinne, falls wir unterliegen, eine gesetzliche Grundlage mit einer möglichst pauschalen Rückerstattung vorschlagen. Andernfalls ist die Sache ja dann erledigt.

In diesem Sinne können wir uns der Beurteilung Ihrer Kommission anschliessen. Sie haben ja gesehen, dass die KVF-NR eine Rückerstattung rückwirkend auf 5 Jahre fordert; die Motion Flückiger Sylvia und die Genfer Standesinitiative lassen das offen. Der Bundesrat würde sich bei der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage bezüglich der Frage, ob eine Rückerstattung rückwirkend auf 5 oder 10 Jahre erfolgen soll, natürlich am Urteil des Bundesgerichtes orientieren. Das möchte ich einfach noch präzisieren. Wenn sich das Bundesgericht zu dieser Rückerstattung äussert, wäre das dann für den Bundesrat bindend.

[VS]

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