AB 233815
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-09-12
Wortprotokoll
Lassen Sie mich zuerst etwas zur AHV-Finanzierung sagen, bevor ich auf die Verknüpfung zu sprechen komme. Das Konzept, das der Ständerat entwickelt hat, geht davon aus, dass ein Franken der Steuerreform einem Franken der AHV entsprechen soll. Das entspricht diesen rund 2,1 Milliarden Franken. Dieser Betrag soll gedrittelt werden. Ein Drittel soll der Bund aus der allgemeinen Rechnung bezahlen, und je ein Drittel sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit 0,15 Lohnprozenten finanzieren. 0,15 Prozent macht pro 1000 Franken Einkommen Fr. 1.50. Bei einem Einkommen von 5000 Franken im Monat sind es etwa 90 Franken im Jahr, die sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber bezahlen müssten. Mit diesem Beispiel sehen wir die Relationen etwas.
Wenn Sie auf diese Finanzierung verzichten - das haben wir in der Botschaft ausgeführt, die unterwegs ist -, dann muss der Betrag über die Mehrwertsteuer erhoben werden. Zur Sicherung der AHV bis 2030 - da werden Verschiedene von Ihnen mit der Rente, die Sie dann erhalten, auch betroffen sein - brauchen wir etwa 5 Milliarden Franken pro Jahr und die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65. Das heisst, es braucht etwa 1,7 Prozent Mehrwertsteuer.
Wenn Sie dieser Finanzierung zustimmen, haben wir von den 5 Milliarden etwa 2 Milliarden finanziert. Dann braucht es nicht 1,7 Prozent Mehrwertsteuer, sondern etwa 1 Prozent. Leistungen an die AHV müssen in jedem Fall erfolgen, sonst müssen wir die Renten kürzen, und das wollen wir nicht, oder sehr rasch das Rentenalter massiv erhöhen, und das geht politisch nicht. Es braucht also die rund 5 Milliarden Franken. Hier würden Sie 2 Milliarden finanzieren, dann braucht es weniger Mehrwertsteuer.
Die Lösung, die der Ständerat in diesem Paket vorschlägt, ist, würde ich sagen, in der Tendenz mittelstandsfreundlicher. Eine Familie mit vier Kindern bezahlt über die Mehrwertsteuer einen wesentlich grösseren Anteil, weil sie das praktisch auf das ganze Einkommen machen muss, als wenn es über das vorgeschlagene Paket läuft. Das zur Frage der Differenz zwischen den beiden Finanzierungen. Aus dieser Sicht kann die Teilfinanzierung in diesem Paket durchaus Sinn machen. [PAGE 1283] Sie ist auch sozialverträglicher, als wenn alles über die Mehrwertsteuer finanziert wird.
Ich bitte Sie, am Konzept des Ständerates nichts zu ändern, denn es ist ein Paket, das ausbalanciert ist, und wenn man hier etwas ändert, dann gerät dieses Gleichgewicht wieder aus den Fugen.
Zum Minderheitsantrag von Herrn Brunner zur Erhöhung des Frauenrentenalters: Da sind wir materiell gleicher Meinung. Wie gesagt, hat der Bundesrat das nicht verschoben, wie Sie ihm unterstellt haben, sondern beschleunigt: Die Vorlage mit Rentenalter 65 ist bereits unterwegs. Zudem gibt es nicht 3 Milliarden Franken in diesen Fonds, sondern nur 2 Milliarden; das ist ein kleiner Rechnungsfehler, den Sie vielleicht noch korrigieren müssen. Zur Finanzierung der AHV haben wir mit Herrn Brunner materiell keine Differenzen.
Wie Sie die AHV finanzieren, ob über diese Abzüge oder später über die Mehrwertsteuer, das können Sie hier entscheiden. Der Beschluss des Ständerates ist nicht schlechter als das, was der Bundesrat vorsieht. Sie sehen das dann übrigens in der Vernehmlassungsvorlage, wir haben es dort entsprechend ausgeführt.
Nun zur Frage der Teilung der Vorlage: Hier steht der Antrag der Minderheit III (Rytz Regula) zur Diskussion. Ich sehe im Endeffekt keine Differenz, weil sie die Vorlage zwar trennen, dann aber wieder verknüpfen will. Das heisst, in einer möglichen Volksabstimmung - und darauf zielt der Antrag ab - könnte ich z. B. zur AHV-Finanzierung Nein sagen und zur Unternehmenssteuerreform Nein oder umgekehrt; das Volk könnte aber mehrheitlich anders abstimmen. Die Einheit der Materie ist damit keineswegs gewährleistet, weil die Vorlagen wieder miteinander verknüpft werden. Wenn Sie die Vorlagen trennen wollten, müssten Sie sie ganz trennen. Aber das ist nicht der Sinn der Vorlage.
Ich denke immer wieder an die letzte Volksabstimmung und an die Forderung, es brauche einen sozialen Ausgleich. Ich gehe davon aus, dass diese sozialen Forderungen nach einem Ausgleich in der Bevölkerung immer noch präsent ist. Das spricht eigentlich für eine Kompensation. Der Bundesrat hat eine andere vorgeschlagen, und Sie haben es entsprechend geändert.
Herr Grossen wirft die Frage auf, ob alles Fremde in den Vorlagen voneinander getrennt werden sollte. Es ist natürlich so: Ihre Initiative von damals hat genau diese Themen ebenfalls vermischt; damit ist die Einheit der Materie wohl eine politische Frage, die Sie von Fall zu Fall auf Ihre parteipolitischen Interessen anwenden und dann ausführen. Ich denke, es ist ein politischer Entscheid, ob Sie das wollen oder nicht. Gemessen an der letzten Abstimmung kann das Sinn machen - aber das müssen Sie entscheiden. Es gibt hier keine reine Lehre. Schauen Sie doch einmal in den Spiegel, und überlegen Sie sich, wo Sie schon solche Dinge miteinander verknüpft haben.
Die Minderheitsanträge Aeschi Thomas machen in diesem Ausmass wohl keinen Sinn. Da wurde der Teufel mit dem[NB]Beelzebub ausgetrieben. Die Vorlage zusätzlich noch anzureichern macht wohl keinen Sinn. Darin sind wir uns wohl einig.
Ich bitte Sie also, auf der Linie des Ständerates zu bleiben. Das Konzept ist an sich klar und kann erklärt werden. Es ist aufgrund der Analyse des Ergebnisses der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform III entstanden.