preparatory:AB 233877
Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2018-09-12
Wortprotokoll
Bei Block 2 kommen wir zu einer Pièce de Résistance der Steuervorlage, nämlich zur Dividendenbesteuerung. Das ist einer der Punkte, bei denen der Bundesrat nach der Abstimmungsniederlage im Frühling 2017 reagiert hat. Im Sinne einer echten Gegenfinanzierung schlägt er nun vor, die Dividendenbesteuerung für natürliche Personen mit qualifizierten Beteiligungen bei Bund und Kantonen auf 70 Prozent zu erhöhen. Das ist ein wichtiger Schritt, aber er ist nicht gross genug. Wir Grünen verlangen eine Besteuerung von mindestens 80 Prozent. Ich sage es aber schon hier: Wir können sehr gut auch mit dem Minderheitsantrag I (Jans) leben.
Die privilegierte Besteuerung von Dividenden wurde bekanntlich mit der Unternehmenssteuerreform II eingeführt; Beat Jans hat vorhin noch einmal ausgeführt, wie sie diskutiert wurde. Sie war damals umstritten, und es ist wirklich höchst interessant, dass der Bundesrat heute, in seiner Botschaft zur Steuervorlage 17, selber sagt, dass die Gewinnsteuerbelastung in der Schweiz in den letzten Jahren tendenziell so stark gesunken ist, dass das Privileg der Dividendenbesteuerung zu einer Unterbesteuerung führt. Wie erklären Sie das Ihren Wählerinnen und Wählern, die mit einem Lohnausweis ihren Lohn zu 100 Prozent versteuern müssen, während mit dem Systemwechsel der Unternehmenssteuerreform II die Aktionäre und Aktionärinnen der grössten Firmen, die hier leben, nun unterbesteuert werden? Hier besteht ein grosser Handlungsbedarf.
Der Bundesrat weist in seiner Botschaft - Sie können es nachlesen - noch auf eine andere Fehlentwicklung hin. Durch die tiefe Besteuerung von Dividenden seien viele Personengesellschaften in Aktiengesellschaften umgewandelt worden - das betrifft Architekten, Zahnärzte, Anwälte und KMU in Sektoren, in denen hohe Gewinne gemacht werden können -; diese zahlen heute lieber Dividenden aus statt Lohn und sparen damit Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Sie erinnern sich sicher alle noch an die Warnrufe von Andreas Dummermuth, dem damaligen Vizepräsidenten der [PAGE 1291] Konferenz der kantonalen AHV-Ausgleichskassen. Er hatte nach dem Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform II geschätzt, dass dieser ganze Systemwechsel zu jährlichen Ausfällen bei den Sozialwerken von mehreren Hundert Millionen Franken führt. Das war ganz klar eine Fehlentwicklung. Allein aus diesem Grund rechtfertigt sich eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung; das hat der Bundesrat selbst gesagt. Wir können dem nur beipflichten, wir sagen aber: Dann machen wir es doch gerade richtig! Der Bundesrat wollte die Dividendenbesteuerung eigentlich bereits bei der Unternehmenssteuerreform II auf 70 Prozent erhöhen. Das gleiche Parlament wie heute hat das damals abgelehnt. Wir haben heute also die Chance, es besser zu machen - packen wir doch diese Chance!
Nachdem der Ständerat versucht hat, eine Brücke zur SVP-Fraktion zu bauen, indem er die Unternehmensbesteuerung bei den Kantonen nicht so stark erhöhen will, damit es die Family Holdings nicht noch stärker trifft, und die SVP diese Brücke nun gar nicht will, kann man wirklich mindestens auf das zurückkommen, was der Bundesrat vorgeschlagen hat, nämlich auf diese 70 Prozent. Das ist auch ein ausserordentliches Signal an die Städte, denn diese haben klar signalisiert, dass sie keinen Finger für die Steuervorlage rühren werden, wenn hier nicht mindestens die Bundesratsvorlage gilt.
Wir sollten es aber - ich habe es anfangs erwähnt - noch besser machen, denn die Teilbesteuerung der Dividenden ist grundsätzlich umstritten. Das Bundesgericht hat wiederholt Zweifel an der Verfassungsmässigkeit des Konzepts der wirtschaftlichen Doppelbelastung geäussert. Auch das Bundesamt für Justiz stand einer privilegierten Besteuerung von Dividenden mit einer Entlastung von mehr als 20 Prozent bei der Unternehmenssteuerreform II sehr kritisch gegenüber. Wir sollten diese Bedenken jetzt ernst nehmen - wir wollen nicht, dass diese Unterbesteuerung weitergeht.
Mein Vorschlag ist deshalb, dass wir die Mindestbesteuerung der Dividenden bei Bund und Kantonen auf 80 Prozent erhöhen. Damit werden wir den Bedenken des Bundesgerichtes und des Bundesamtes für Justiz gerecht und setzen einen Anreiz, dass wieder vermehrt AHV-pflichtiger Lohn bezogen wird. Trotzdem werfen wir nicht gerade den ganzen Kompromiss über den Haufen.
Wir Grünen, ich habe es gesagt, können aber auch sehr gut mit dem Antrag der Minderheit I (Jans) leben. Er orientiert sich ja auch an den Überlegungen des Bundesrates. Der Bundesrat hat nämlich klar gesagt, auch in seiner Botschaft - es lohnt sich, diese zu lesen -, dass die Besteuerung der Dividenden bis zu 90 Prozent offenbar völlig unproblematisch sei. Und, das ist natürlich klar, das ist dann auch eine substanzielle Gegenfinanzierung zu dieser Steuerreform. Ich danke Ihnen deshalb für die Unterstützung und freue mich auf die weiteren Beratungen.