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AB 233888

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2018-09-12

Wortprotokoll

Mit der heute geltenden Teilbesteuerung von Dividenden werden zwei Ziele verfolgt. Zum einen soll die wirtschaftliche Doppelbelastung von Dividendenzahlungen verhindert bzw. gemildert werden. Zum andern soll respektive sollte die Teilbesteuerung von Dividenden eine rechtsformneutrale Besteuerung der Unternehmensgewinne von juristischen und natürlichen Personen ermöglichen. Einfach gesagt: Ein Unternehmen soll gleich besteuert werden, egal, ob es eine AG, eine GmbH, eine andere Kollektiv- oder eine Einzelunternehmung ist.

Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft eine Dividendenbesteuerung bei den Kantonen von einheitlich 70 Prozent, der Ständerat in seiner Version eine solche von 50 Prozent. Beide Ansätze sind für gewisse Kantone passend - das ist so. Aber es ist eben auch so, dass es für andere Kantone nicht passend ist.

Ich beantrage mit meiner Minderheit deshalb eine Verankerung der rechtsformneutralen Besteuerung ohne fixe Prozentsätze. Fixe Grenzen oder Prozentwerte für die Dividendenbesteuerung schränken den Spielraum der Kantone ein, und sie ermöglichen weiter eine unfaire Besteuerung, welche gewisse Unternehmen übermässig belastet oder auch [PAGE 1292] unnötig privilegiert. Eine rechtsformneutrale Besteuerung lässt den Kantonen viele Freiheiten bei der Wahl der Besteuerung und lässt so den Steuerwettbewerb weiter zu. Sie verhindert aber, dass einzelne Unternehmen nur aufgrund ihrer Rechtsform ungleich behandelt werden - eine Forderung, die von der Wissenschaft, aber auch vonseiten der Wirtschaftsverbände wie Economiesuisse usw. regelmässig aufgebracht wird.

Votanten von links und von rechts haben heute immer wieder von Ausgewogenheit gesprochen. Mit meinem Minderheitsantrag haben sie nun die Möglichkeit, ihren schönen Worten auch echte Taten folgen zu lassen. Mit der Rechtsformneutralität könnte die tatsächliche Fairness hergestellt und könnten heutige Fehlanreize beseitigt werden. Heute werden natürliche und juristische Personen innerhalb des gleichen Kantons teilweise sehr unterschiedlich besteuert. Das führt dann dazu, dass ein Einzelunternehmer, der wie eine natürliche Person besteuert wird, je nachdem deutlich mehr oder deutlich weniger Steuern zahlen muss, als er zahlen müsste, wenn er die gleiche Unternehmung als AG organisieren würde.

Die von mir beantragte Lösung sichert einerseits Steuersubstrat für die Kantone und Gemeinden und garantiert den KMU, dass sie nicht den Preis für die Abschaffung der Steuerprivilegien von Holdinggesellschaften bezahlen müssen. Das System sichert andererseits aber auch den natürlichen Personen, also allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, zu, dass sie im Vergleich mit den Unternehmen nicht zu hohe Steuern bezahlen müssen.

Eine ausgewogene Steuervorlage muss in sich und ohne artfremde Verknüpfungen möglich sein. Mit dem Grundsatz der Rechtsformneutralität würde dieses Anliegen auf eine faire Art und Weise erreicht. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird damit definiert, was unter einer vollständigen Beseitigung der wirtschaftlichen Doppelbelastung zu verstehen ist.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, meiner Minderheit zuzustimmen.