AB 234004
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-12
Wortprotokoll
Block 4 ist für die SP von absolut zentraler Bedeutung. Es geht hier um das Kapitaleinlageprinzip. Sie gestatten mir hier auch einen Blick zurück. Die Unternehmenssteuerreform II war eine Steuerreform für das Kapital und die Kapitalisten. Seither wurden Dividendeneinnahmen privilegiert besteuert, und Kapitaleinlagereserven können steuerfrei ausgeschüttet werden. Das Kapitaleinlageprinzip war der grosse Steuerbeschiss dieser Steuerreform; das hat auch das Bundesgericht festgestellt. Denn über die Einnahmenausfälle wurden wir im Dunkeln gelassen. Im Gegenteil, die Abstimmungserläuterungen waren sogar irreführend. Ich kann Sie auch daran erinnern, dass die Abstimmungsvorlage damals, es war am 24. Februar 2008, mit 50,5 Prozent nur sehr knapp angenommen wurde.
Was ist seither passiert? Seit der Einführung des Kapitaleinlageprinzips 2011 sind 2 Billionen Franken, das sind 2000 Milliarden Franken, Kapitalreserven geschaffen worden. Das hat zu einem geschätzten Steuerausfall von rund einer Milliarde Franken im Jahr geführt. Ich stütze mich hier auf die Äusserungen von Frau Ständerätin Fetz bei der Beratung dieses Teils. Wie gesagt, Milliarden können steuerfrei ausgeschüttet werden. Die SP verlangt seit Jahren eine Korrektur dieser unhaltbaren Regelung - bereits bei der Beratung zur Unternehmenssteuerreform III. Und ich kann Sie daran erinnern, dass die Unternehmenssteuerreform III von fast 60 Prozent der Stimmenden abgelehnt worden ist.
Der Ständerat hat endlich die Zeichen der Zeit erkannt und eine kleine Korrektur der Unternehmenssteuerreform II vorgeschlagen. Er will das Kapitaleinlageprinzip mit einer Rückzahlungs- und einer Teilliquidationsregel einschränken. Das heisst, die Unternehmungen dürfen Ausschüttungen aus den Reserven nur dann steuerfrei vornehmen, wenn sie in gleichem Masse steuerbare Dividenden ausschütten. Es gibt dann noch Ausnahmen. Aus zeitlichen Gründen kann ich jetzt nicht darauf eingehen. Um Umgehungen zu verhindern, ist es auch wichtig, dass diese Ausschüttungsregeln auch für die Ausgabe von Gratisaktien und für Gratisnennwerterhöhungen aus Kapitaleinlagereserven gelten.
Der Beschluss des Ständerates generiert statisch betrachtet geschätzte Mehreinnahmen von 150 Millionen Franken für den Bund, die Kantone und die Gemeinden, und zwar bei der Einkommenssteuer und bei der Verrechnungssteuer. Für die SP ist diese Einschränkung des Kapitaleinlageprinzips absolut zentral. Wir werden kein Jota in dieser Bestimmung lockern. Wenn Sie Teile davon herausbrechen, dann ist das ganze Steuerpaket gefährdet. Das ist klar. Deswegen möchte ich jetzt einmal festhalten, wie die Position der SP in der Sache ist.
Änderungen, wie sie mit dem Antrag der Minderheit V (Aeschi Thomas) vorgesehen sind, schaffen neue Steuerschlupflöcher. Die Minderheit V will eine Ausnahme bei Umstrukturierungen von Unternehmungen verbunden mit der Ausgabe von Gratisaktien ermöglichen. Das ist abzulehnen. Wir unterstützen auch die Minderheit III (Birrer-Heimo), sie will eine noch weiter gehende Beschränkung der Ausschüttung aus den Kapitaleinlagereserven, und die Minderheit IV (Pardini), sie will eine Verschlechterung gegenüber der ständerätlichen Lösung im Falle des Zuzugs bei der Teilliquidation verhindern. Zudem unterstützen wir die restriktivere Regelung der Minderheit I (Rytz Regula), welche die Steuerplanung in der Übergangszeit einschränkt.
Ich bitte Sie abschliessend: Halten Sie wenigstens an der Fassung des Ständerates fest! Weitere Steuerschlupflöcher, die bei dieser Fassung mit den Minderheitsanträgen Aeschi Thomas die Folge wären, sind nicht tolerierbar. Ich bitte Sie, die Anträge der Kommissionsmehrheit, die von Herrn Pardini und Frau Birrer-Heimo bekämpft werden, zu korrigieren. Stimmen Sie mit den Minderheiten Pardini und Birrer-Heimo!
Es gibt noch zwei Minderheitsanträge Aeschi Thomas im Rahmen des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich. Er hat dazu noch nicht gesprochen. Ich kann Ihnen auf der Tribüne nur sagen: Wir lehnen diese Minderheitsanträge klar ab. Allenfalls kann ich nach der Begründung dieser Minderheitsanträge noch sagen, warum wir sie nicht tolerieren.