preparatory:AB 234007
Gössi Petra · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-12
Wortprotokoll
Zuerst zum Kapitaleinlageprinzip: Die FDP-Liberale Fraktion wird mit Ausnahme der Minderheit IV (Pardini) den Anträgen der Mehrheit der vorberatenden Kommission zustimmen, weil uns die vom Ständerat beschlossenen Einschränkungen des Kapitaleinlageprinzips zu weit gehen. Uns ist vor allem wichtig, dass als Stichdatum, ab dem die Ausnahme für aus dem Ausland eingebrachte Kapitaleinlagereserven gilt, das Datum der Volksabstimmung, das [PAGE 1316] ist der 24. Februar 2008, gesetzt wird und nicht das Datum der Inkraftsetzung des Gesetzes. Unternehmen, die aufgrund des Kapitaleinlageprinzips in die Schweiz gekommen sind, haben dies zum Teil unmittelbar nach der Volksabstimmung gemacht und nicht erst per 2011. Wir wollen sämtlichen zugezogenen Unternehmungen Rechtssicherheit bieten, nicht nur denjenigen, die ab 2011 in die Schweiz gekommen sind. Zudem unterstützen wir die Einschränkung der Proportionalregel auf Firmen, die an Schweizer Börsen kotiert sind. Eine Ausdehnung auf alle börsenkotierten Gesellschaften hätte in der Praxis sowieso nur eine geringe Auswirkung, weil Gesellschaften mit Sitz im Ausland nicht der Verrechnungssteuer unterliegen.
Grundsätzlich will ich aber noch Folgendes festhalten: Das Kapitaleinlageprinzip hat nichts mit einer privilegierten Besteuerung zu tun, sondern es korrigiert eine Überbesteuerung. Gemäss Bundesrat hatte das Kapitaleinlageprinzip positive Auswirkungen auf den Standort Schweiz, da nach dessen Einführung mehrere grosse Gesellschaften mit einem hohen Bestand an Kapitaleinlagen in die Schweiz gezogen sind. Auch das generiert wieder Steuereinnahmen. Das hat zu Mehreinnahmen geführt, was sich auch anhand der Steuereinnahmen seit 2011 belegen lässt. Schauen wir zum Vergleich Steuerreformen bei den natürlichen Personen an. Ich denke dabei zum Beispiel an den Ausgleich der kalten Progression oder die Sofortmassnahmen bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung. Diese Steuerreformen zum Beispiel schenkten mit Mindereinnahmen von 360 Millionen Franken und von 650 Millionen Franken wesentlich stärker ein. Mit Blick auf die Wichtigkeit von Unternehmenssteuerreformen ist übrigens auch beachtenswert, dass die Einnahmen von Firmen deutlich schneller gewachsen sind als die Einnahmen von Privathaushalten. Seit 2016 haben die Firmeneinnahmen diejenigen der Haushalte sogar überholt.
Nun noch zum NFA: Die Verknüpfung der Vorlage mit dem NFA ist aktuell nicht zielführend, und nach der letzten Diskussion über den NFA im Jahr 2015 wurde ja eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Franz Marty initialisiert, die einen Kompromiss zwischen den Kantonen ausgearbeitet hat. Es ist wichtig und richtig, dass der Vorschlag der Arbeitsgruppe Marty à fond diskutiert wird. Inhaltlich gehört diese Diskussion aber zum nächsten Wirksamkeitsbericht, den wir im Jahr 2019 behandeln werden. Deshalb werden wir die Minderheitsanträge Aeschi Thomas in diesem Punkt ablehnen.