Zuberbühler David · Nationalrat · 2018-09-13
Zuberbühler David · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-13
Wortprotokoll
Mit der Armeebotschaft 2018 beantragt Ihnen der Bundesrat drei Gesamtkredite im Umfang von 2,053 Milliarden Franken. Zudem beantragt er erstmals die Ausserdienststellung von grossen Waffensystemen. Dieses Jahr umfasst die Botschaft an das Parlament also vier Vorlagen. Diese vier Vorlagen bestehen aus einem Rüstungsprogramm im Umfang von 848 Millionen Franken, dem Gesamtkredit Armeematerial im Umfang von 742 Millionen Franken, dem Immobilienprogramm VBS im Umfang von 463 Millionen Franken und der Ausserdienststellung von nicht mehr benötigten Waffensystemen oder Teilen davon. Mit den beantragten Verpflichtungskrediten soll der Bundesrat ermächtigt werden, Investitionen in Rüstung und in Immobilien der Armee zu tätigen. Im Nachfolgenden gehe ich auf die vier Vorlagen ein:
Das Rüstungsprogramm setzt sich aus vier einzeln spezifizierten Verpflichtungskrediten, einem Zusatzkredit und einem Rahmenkredit zusammen. Mit einem Verpflichtungskredit von 114 Millionen und einem Zusatzkredit von 16 Millionen Franken soll beispielsweise das Schweizer Radarsystem für die Luftraumüberwachung, Florako, welches mit dem Rüstungsprogramm 1998 beschafft wurde, in seinem Wert erhalten werden. Dieses System leistet einen wesentlichen Beitrag für die Einsatzfähigkeit unserer Luftwaffe. Zudem sollen die unterdessen 20-jährigen Transporthelikopter Cougar für 168 Millionen in ihrem Wert erhalten werden. Diese Modernisierung des Cougar ermöglicht eine Nutzung bis mindestens ins Jahr 2030.
Ein zweiter Schwerpunkt der Armeebotschaft betrifft das Ziel der Weiterentwicklung der Armee (WEA), die Truppe vollständig auszurüsten. Beantragt wird, eine neue modulare Bekleidung und Ausrüstung zu beschaffen. 377 Millionen Franken sind für diesen Bereich vorgesehen. Ein Rahmenkredit [PAGE 1329] für Nachbeschaffungen soll für weitere Ergänzungen der bestehenden Ausrüstung der Truppe eingesetzt werden, zum Beispiel für Sturm- und Scharfschützengewehre. Schliesslich wird für das Armeematerial je ein Rahmenkredit für den Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf sowie für die Ausbildungsmunition und die Munitionsbewirtschaftung vorgelegt.
Das Immobilienprogramm als dritter Schwerpunkt der Armeebotschaft umfasst sechs einzelne Verpflichtungskredite und einen Rahmenkredit. Der Bundesrat beantragt dafür 463 Millionen Franken. Mit der Umsetzung der WEA und dem Stationierungskonzept werden diverse Standorte geschlossen. Dies ist notwendig, um den Finanzbedarf für die Immobilien mittel- bis langfristig zu stabilisieren. An den verbleibenden Standorten soll die Nutzung konzentriert und optimiert werden: Mit dem vorliegenden Immobilienprogramm soll beispielsweise die Ausbildungsinfrastruktur an drei Standorten ausgebaut werden.
Wie erwähnt, beantragt der Bundesrat erstmals seit 1995 die Ausserdienststellung von grossen und nicht mehr benötigten Waffensystemen. Bei diesen Waffensystemen handelt es sich um 27 der noch vorhandenen 53 F-5-Tiger-Kampfflugzeuge, die Festungsartillerie, nichtwerterhaltene Panzerhaubitzen und Raupentransportwagen sowie Panzerjäger.
Ich komme nun zur Arbeit in der Kommission: Die Armeebotschaft wurde den beiden Sicherheitspolitischen Kommissionen gemeinsam am 19. März auf dem Waffenplatz in Thun präsentiert. Anlässlich dieser Präsentation wurde auch Gelegenheit geboten, verschiedene Rüstungsgüter unter fachkundiger Begleitung zu besichtigen. Der Ständerat hat im Anschluss daran das vorliegende Geschäft am 31. Mai behandelt und die Bundesbeschlüsse 2 und 4 ohne Änderungen genehmigt. Beim Bundesbeschluss zum Rüstungsprogramm hat er mit 30 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Halbierung des Verpflichtungskredites für den ballistischen Körperschutz beschlossen. Beim Bundesbeschluss zum Immobilienprogramm hat er die Position "Kostenungenauigkeit" halbiert.
In einem Mitbericht an unsere Sicherheitspolitische Kommission unterstützt die Finanzkommission jeweils den Entwurf des Bundesrates, mit einer Ausnahme: Beim Bundesbeschluss über das Immobilienprogramm folgt sie einstimmig dem Beschluss des Ständerates, den Kredit für den Umbau des Waffenplatzes Drognens um 2,5 Millionen Franken zu kürzen. Hingegen lehnt es die Finanzkommission mehrheitlich ab, den Kredit für die Schutzwesten um rund 100 Millionen Franken zu kürzen.
Die Sicherheitspolitische Kommission Ihres Rates hat sich ebenfalls mit der Vorlage befasst und dabei jeden Bundesbeschluss getrennt beraten. Ausführlich diskutiert wurden dabei insbesondere zwei Themenschwerpunkte: einerseits der Verpflichtungskredit für den ballistischen Körperschutz, sprich Schutzwesten, und andererseits die Ausserdienststellung der Festungsartillerie, also der Festungskanonen Bison und der 12-Zentimeter-Festungsminenwerfer. Auf die Notwendigkeit der Schutzwesten komme ich später im Rahmen der Detailberatung zurück.
Zur Ausserdienststellung der Festungsartillerie führte die Kommission im Vorfeld der Beratung eine Anhörung durch. Insbesondere die Ausserdienststellung der Festungsminenwerfer, also der im Boden verankerten Mörser, wurde danach ausführlich diskutiert. Einzelne Kommissionsmitglieder stellten die Ausserdienststellung infrage. Insbesondere wurde der vom VBS im Jahr 2011 gefällte Entscheid, die verbleibende Festungsartillerie ausser Dienst zu setzen, kritisiert. Für die Kommissionsmehrheit überwiegt aber der Aspekt, dass die Festungsartillerie mit der veränderten Bedrohungslage an militärischer Bedeutung verloren hat.
An dieser Stelle weise ich darauf hin, dass im Jahr 2011 die Festungsartillerieabteilung 13 ihren letzten Wiederholungskurs leistete. Am 22. Juni 2011 wurde das letzte Übungsgeschoss aus einer Bison-Kanone abgeschossen. Seit 2011 gibt es somit keine Truppen mehr, welche die Anlagen noch kompetent bedienen könnten. Die Anlagen wurden überdies für eine Armee von 625[NB]000 Mann geschaffen. Mit den aktuellen Beständen nach der WEA würde es folglich nie genug Personal geben, um diese Einrichtungen zu besetzen. Sieben Jahre nach der Ausserdienststellung wäre zwar ein Erhalt mit erheblichen Investitionen möglich. Dieser Erhalt würde aber bis ins Jahr 2025 über 50 Millionen Franken kosten. Der jährliche Betriebsaufwand für die dreissig Jahre alten Geschütze würde 2 Millionen Franken betragen. Alle übrigen Varianten, wie beispielsweise ein minimaler Erhalt der Grundbereitschaft, wären um ein Vielfaches teurer.
Hinzu kommt, dass die dreissigjährigen Stellungen leicht verwundbar sind, beispielsweise durch Präzisionslenkwaffen oder auch dadurch, dass seit dem Ende des Kalten Krieges Panzerhindernisse und Barrikaden abgebaut wurden. Gleichzeitig sind die Stellungen nicht mehr geheim, zumal im Internet genaue Beschriebe und Fotografien vorhanden sind. Und nicht unwichtig ist: Mit dem Rüstungsprogramm 2016 wurde beschlossen, 32 neue 12-Zentimeter-Mörser 16 zu beschaffen. Diese sind im Gegensatz zu den stationären Geschützen mobil und dadurch weniger verletzlich.
Die Kommissionsmehrheit erachtet deshalb den Einsatz von veraltetem Material gegen einen zeitgemäss ausgerüsteten Gegner aus militärischer Sicht als nicht sinnvoll. Der Einzelantrag Grüter, welcher einen Teil der Festungsminenwerfer erhalten will, war zum Zeitpunkt der Beratungen in der Sicherheitspolitischen Kommission nicht bekannt und wurde folglich nicht beraten. Die finanziellen und auch personellen Auswirkungen wurden somit nicht geprüft und sind deshalb nicht bekannt. Eine Zustimmung zum Einzelantrag Grüter wäre aber letztlich mit Ihrer Bereitschaft verknüpft, der Armee die zusätzlichen finanziellen und personellen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Ich komme abschliessend zu den Anträgen Ihrer Kommission. Ihre Kommission beantragt einstimmig, auf die Vorlage einzutreten. Sie beantragt mit 18 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen, dem Rüstungsprogramm in der Fassung des Bundesrates zuzustimmen. Mit 17 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen beantragt die SiK, dem Bundesbeschluss über die Rahmenkredite für Armeematerial zuzustimmen. Drei Minderheiten beantragen Kürzungen, namentlich beim Rahmenkredit für die Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung sowie bei der Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung. Ich komme auch auf diesen Punkt in der Detailberatung zurück.
Einstimmig beantragt die SiK, dem Immobilienprogramm in der Fassung des Ständerates zuzustimmen. Damit schliesst sie sich dessen Kürzung von 2,5 Millionen Franken an, da die Reserve für Kostenungenauigkeiten zu grosszügig eingeplant worden ist. Mit 12 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen beantragt die SiK schliesslich, dem Bundesbeschluss über die Ausserdienststellung von Waffensystemen zuzustimmen.