Zuberbühler David · Nationalrat · 2018-09-13
Zuberbühler David · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-13
Wortprotokoll
Der Bundesrat will jeden Soldaten mit einem sogenannt ballistischen Körperschutz ausrüsten. Dieser Körperschutz soll in einer schweren und in einer leichten Ausführung beschafft werden. Vorgesehen ist, zur Hälfte die schwere und zur Hälfte die leichte Ausführung zu beschaffen. Die leichte Ausführung ist für Gefechtseinsätze mit hoher physischer Belastung geeignet. Sie schützt gegen Splitter und Pistolenmunition, nicht aber gegen Gewehrbeschuss. Mehr Schutz bietet eine zweite, schwerere Version mit Kragen und Unterleibsschutz. Diese ist zum Beispiel für Bewachungseinsätze mit normaler physischer Belastung geeignet. Keramikplatten, die in beide Modelle eingeschoben werden können, bieten Schutz vor Gewehrbeschuss.
Diese Beschaffungsmassnahme im Umfang von 199,2 Millionen Franken war ursprünglich für die Armeebotschaft 2019 vorgesehen. Angesichts der aktuellen Bedrohungslage wurde sie aber um ein Jahr vorgezogen, weil der individuelle Schutz unserer Armeeangehörigen eine hohe Priorität hat, die Evaluation bereits weit fortgeschritten ist und die Vollausrüstung einer der Eckpfeiler der WEA ist.
Die Minderheit I (Sommaruga Carlo) bezweifelt hingegen in Bezug auf Artikel 2, dass wirklich jeder Armeeangehörige eine schusssichere Weste braucht. Sie möchte deshalb beim Verpflichtungskredit "Modulare Bekleidung und Ausrüstung" die Beschaffung des ballistischen Körperschutzes wie der Ständerat auf 99,6 Millionen Franken halbieren. Die Minderheit II (Mazzone) möchte auf die Beschaffung des ballistischen Körperschutzes vollständig verzichten, da sie die Anzahl der benötigten Schutzwesten nicht nachvollziehen kann. Mit der Streichung möchte sie eine Differenz zum Ständerat schaffen, damit dieser nochmals die Möglichkeit erhält, das Thema erneut zu diskutieren bzw. zu analysieren. Überdies befürchten beide Minderheiten, dass die Armee Korpsmaterial beschafft, das dann nicht konstant im Einsatz ist.
Die Kommissionsmehrheit - wie auch die Mehrheit der Finanzkommission - beantragt hingegen Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates. Sie möchte folglich den vollen Betrag für die Beschaffung des ballistischen Körperschutzes sprechen. Für die Kommissionsmehrheit, die den vollen vom Bundesrat beantragten Betrag von 199,2 Millionen Franken sprechen will, überwiegt die Notwendigkeit, den einzelnen Armeeangehörigen einen angemessenen Körperschutz zu gewährleisten, zumal unsere verbleibenden 100[NB]000 Soldaten nur dann schützen und sichern können, wenn auch ihr Eigenschutz sichergestellt ist.
Ich fasse nochmals zusammen, wie die Schutzausrüstung verwendet werden soll: Mit der WEA können 35[NB]000 Armeeangehörige innert zehn Tagen aufgeboten werden. Dazu sind diese auch innert dieser kurzen Zeit vollständig auszurüsten. Dies bedeutet, dass 35[NB]000 Schutzausrüstungen mit dem dazugehörigen Grössensortiment für diese Truppen reserviert sind. Auch für die Ausbildung in den Rekrutenschulen muss das Material reserviert werden. Dazu sind 15[NB]000 Schutzausrüstungen vorgesehen. 50[NB]000 Schutzausrüstungen können in einem Pool gelagert werden. Sie stehen den übrigen Truppen für Wiederholungskurse oder einen allfälligen Einsatz zur Verfügung. Zudem ist eine Reserve von 15[NB]000 Schutzausrüstungen notwendig, damit alle Grössen abgedeckt werden können.
Vor dem Hintergrund, dass die Vollausrüstung unter anderem einer der Eckpfeiler der WEA ist und die beabsichtigte Ausrüstung gemäss Bundesrat nachvollziehbar ist, spricht sich Ihre Kommission mit 16 zu 9 Stimmen namentlich gegen die vom Ständerat beschlossene Kürzung des Kredites für den ballistischen Körperschutz um 99,6 Millionen Franken aus und lehnt somit der Antrag der Minderheit I (Sommaruga Carlo) ab. Mit 16 zu 3 Stimmen bei 6 Enthaltungen lehnt Ihre Kommission der Antrag der Minderheit II (Mazzone), welche gänzlich auf die Beschaffung von Schutzwesten verzichten will, ebenfalls klar ab.
In diesem Sinne bitte ich Sie, sowohl den Antrag der Finanzkommission als auch den Antrag der Mehrheit der SiK auf Zustimmung gemäss Bundesrat zu unterstützen.