preparatory:AB 234215
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2018-09-17
Wortprotokoll
Der Bundesrat hält am Grundsatz "ambulant vor stationär" fest. Im Hinblick auf eine effiziente Patientenversorgung sowie auf eine zweckmässige und wirtschaftliche Leistungserbringung ist es sinnvoll, dass ambulante Leistungen wenn möglich einer stationären Behandlung vorgezogen werden. Mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung wurden die früher kantonal unterschiedlich hohen Tarife der obligatorischen Krankenpflegeversicherung durch gesamtschweizerisch einheitliche Beiträge ersetzt. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll diese Überführung kostenneutral erfolgen. Die Ergebnisse der entsprechenden Überprüfung befinden sich im Moment in der Vernehmlassung, und die betroffenen Kreise können sich hierzu äussern.