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Salzmann Werner · Nationalrat · 2018-09-17

Salzmann Werner · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-17

Wortprotokoll

Zu den Artikeln 16a, 16b und 16c: Der Nationalrat hatte ja beschlossen, den Erwerb und Besitz von Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität keiner Regelung zu unterwerfen. Der Ständerat, dem sich nun auch die Kommissionsmehrheit angeschlossen hat, will den Erwerb und Besitz von solchen Magazinen in einem separaten Kapitel und mit zwei Bestimmungen regeln. Hingegen hat er die Buchführungspflicht bei den grossen Magazinen gestrichen.

Die SVP-Fraktion beantragt, der Minderheit zu folgen und Artikel 16a gemäss dem geltenden Recht zu übernehmen, wie es der Nationalrat damals entschieden hatte.

Warum? Ein administrativer Aufwand und somit eine Aufblähung der Bürokratie wäre die Folge. Wir können nicht verantworten, dass sich die Polizei anstelle ihrer wichtigen Frontarbeit für die Sicherheit in unserem Land mit solchen unnützen zusätzlichen Tätigkeiten herumschlagen muss.

Was passiert mit allen, die bereits im Besitz solcher Ladevorrichtungen sind und gemäss dem Vorschlag des Ständerates mit dem neuen Artikel 16c nun nicht mehr berechtigt sind, solche Gegenstände zu besitzen? Es hat geheissen, das gelte nur für die neuen Magazine oder für neue Bestandteile. Ich frage mich aber auch, ob Sanktionen auch für Grossmütter gelten, die im Schrank noch ein 24-Schuss-Magazin haben und dieses vor dem 31. Dezember 2008 vom verstorbenen Ehegatten übernommen haben. Diese Frage wurde unseres Erachtens in der Kommission unzureichend behandelt.

Wie soll "die übertragende Person" die Voraussetzung gemäss Artikel 16b Absatz 2 prüfen, wenn es sich um einen Wechsel im Privatbereich handelt: Klärt sie das polizeilich ab, oder wie? Dieser neue Passus des Ständerates ist für uns untauglich, und wir beantragen, bei der Version des Nationalrates zu bleiben und meine Minderheit zu unterstützen.

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