AB 234280
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-09-17
Wortprotokoll
Diese Formulierung beschäftigt uns ja schon einige Zeit, sie war auch Gegenstand der Diskussion über die Unternehmenssteuerreform III. Die damalige Formulierung, die heute wiederaufgenommen wird, heisst "berücksichtigen ... angemessen". Das hat zweifellos dazu geführt, dass bei der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform III eine gewisse Opposition bei den Gemeinden und bei den Städten entstanden ist. Das hat man bemängelt, und das war mit ein Grund, denke ich, dass man skeptisch war gegenüber dieser Reform.
Faktisch haben wir die Formulierung "berücksichtigen ... angemessen" oder die Formulierung, die der Nationalrat jetzt beschlossen hat, "gelten den Gemeinden ... angemessen ab". Das "angemessen" ist in beiden Formulierungen enthalten, auf der einen Seite mit "berücksichtigen", auf der anderen Seite mit "gelten ab". Letzteres ist eine klarere und präzisere Formulierung. Was ist darunter zu verstehen? Wir sind klar der Meinung, dass daraus für die Gemeinden kein [PAGE 646] Rechtsanspruch abgeleitet werden kann, dass dieser Tatbestand also nicht einklagbar wäre. Aber die Verpflichtung der Kantone, sich mit den Gemeinden und den Städten zu einigen, ist so etwas zwingender formuliert als in der ursprünglichen Fassung, die der Bundesrat vorgeschlagen hatte.
Wie ist das zu gewichten? Ich habe diese Formulierung nicht mit allen Kantonen noch einmal besprochen. Ich habe aber die Vertreter einiger Kantone an anderen Meetings gesehen und sie darauf angesprochen. Viel mehr als ein Achselzucken, wenn ich dem so sagen kann, war da nicht herauszuholen. Das hat damit zu tun, dass man sich im Laufe der letzten Monate natürlich mit den Gemeinden und Städten immer wieder über die Umsetzung einer solchen Vorlage unterhalten hat. Hier hat, unabhängig von der Formulierung, die Sie jetzt wählen, eine weitgehende Annäherung der Standpunkte stattgefunden. Man ist aufeinander zugegangen und hat sich irgendwo gefunden, und wahrscheinlich ist man heute auf Stufe der Städte näher beim "angemessen Abgelten" als beim "angemessen Berücksichtigen", einfach weil die Diskussion das so ergeben hat. Von den Kantonen erwarte ich also, so, wie ich das erfahren habe, keine Opposition, wenn Sie "gelten ... ab" wählen.
Wir müssen uns auch bewusst sein, wie das dann in der Praxis geht. Wie es angemessen abgegolten wird, entscheiden die kantonalen Parlamente. Es braucht ja in allen Kantonen eine entsprechende Gesetzesvorlage. Nachdem in den Kantonsparlamenten in der Regel die Gemeindevertreter gut vertreten sind, kann man davon ausgehen, dass die Gemeinden und die Kantone das untereinander regeln werden. Ich denke nicht, dass eine andere Formulierung diesen Prozess stört. Sie würde aber die Situation etwas beruhigen. Denn in der Praxis werden die Kantonsparlamente sich mit der Regierung über das Abgelten einigen müssen, egal, ob wir hier im Gesetz "berücksichtigen" oder "abgelten" schreiben. In vielen Kantonen wird ja auch das Volk dazu noch Ja oder Nein sagen können.
Ich habe mich durch die langen Diskussionen überzeugen lassen, dass wir mit der Formulierung des Nationalrates etwas mehr Sicherheit auf Stufe der Gemeinden und der Städte schaffen, und wir brauchen diese Sicherheit, um diese Vorlage durchzubringen. So gesehen, würde ich Ihnen eigentlich empfehlen, nicht noch einmal eine Differenz zu schaffen und dem so zuzustimmen. Ich bin zuversichtlich, dass sich diese Frage in der Praxis lösen wird. Weil es kein Rechtsanspruch und kein einklagbarer Tatbestand ist, kann man die von Herrn Eberle und Herrn Dittli geäusserten Bedenken zwar nachvollziehen, aber ich denke, diese Angst ist damit ausgeräumt. Es soll daraus nicht ein Rechtsanspruch abgeleitet werden können.
Ich würde Ihnen vorschlagen, bei der Formulierung des Nationalrates zu bleiben und sich zusätzliche Differenzbereinigungen zu schenken.