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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-17

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-17

Wortprotokoll

Wer heute heiraten will, muss oder darf zuerst ein Vorbereitungsverfahren durchlaufen. Nachher muss man noch zehn Tage warten, bis man dann tatsächlich an den Altar treten darf respektive im Zivilstandsamt vortraben kann. Die Motion Caroni möchte diese zehntägige Wartefrist abschaffen. Am Vorbereitungsverfahren hingegen wird nichts geändert, denn in diesem Vorbereitungsverfahren erfolgen auch alle Prüfaufgaben. Es geht darum, dass die aktuellen Personenstandsdaten im Personenstandsregister aufgenommen werden. Es wird überprüft, ob keine Ehehindernisse vorliegen. Ausländische Verlobte müssen ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachweisen, und wenn der Verdacht aufkommen sollte, es könne sich um eine Scheinehe oder um eine Zwangsehe handeln, dann werden noch vertiefte Abklärungen getroffen, damit eben auch Schein- und Zwangsehen ausgeschlossen bleiben. Wie lange dieses Vorbereitungsverfahren dauert, kann je nach Konstellation etwas unterschiedlich sein. Wenn dieses Vorbereitungsverfahren dann mal abgeschlossen und alles in Ordnung ist, wird den Verlobten schriftlich mitgeteilt, dass sie jetzt heiraten können. Mit dieser Mitteilung ist das Vorbereitungsverfahren abgeschlossen. Rein rechtlich steht dann einer Eheschliessung nichts mehr im Wege - wie gesagt, einzig abgesehen von der Wartefrist, und diese soll mit der vorliegenden Revision abgeschafft werden.

Ich bitte Sie, diesen Antrag Ihrer Kommission zu unterstützen. Es spricht wirklich nichts dagegen. Ein bisschen weniger Bürokratie, eine Formvorschrift weniger: Wenn Sie heiraten wollen, dann können Sie das jetzt ein bisschen schneller tun.