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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-17

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-17

Wortprotokoll

Die Motion Fehlmann Rielle verfolgt das Anliegen, dass im Strafgesetzbuch die Definition der Vergewaltigung breiter gefasst werden soll. Sie soll auf die sexuelle Nötigung ausgeweitet werden und nicht nur Frauen, sondern auch Männer als Opfer erfassen.

Der Bundesrat beantragt Ihnen die Annahme dieser Motion. Er hat in seiner Stellungnahme im Februar dieses Jahres geschrieben, dass er das Anliegen mit einer Einschränkung - ich komme nachher noch darauf zurück - im Rahmen der Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen umsetzen will, und diese Botschaft hat der Bundesrat im April dieses Jahres mittlerweile verabschiedet.

Die Einschränkung, die ich vorhin erwähnt habe, bezieht sich darauf, dass nicht alle abgenötigten sexuellen Handlungen, sondern nur die abgenötigten beischlafähnlichen Handlungen neu vom Begriff der Vergewaltigung erfasst werden. Daneben gibt es andere sexuelle Handlungen, deren Erzwingen weiterhin unter den Tatbestand der sexuellen Nötigung fällt.

Mit der Erweiterung des Begriffes der Vergewaltigung soll keinesfalls der Schutz der Frauen in irgendeiner Form abgeschwächt werden. Es geht auch nicht darum, diesen Begriff zu verwässern. Es geht vielmehr darum, nicht nur in der Rechtsprechung, sondern eben auch im Gesetz anzuerkennen, dass zahlreiche Formen sexueller Gewalt zu gleich traumatisierenden Folgen für das Opfer führen wie der erzwungene Beischlaf, und zwar unabhängig davon, ob das Opfer ein Mann oder eine Frau, ein Mädchen oder ein Knabe ist. Im Übrigen werden durch die Änderung eben nicht nur Männer neu als Opfer einer Vergewaltigung anerkannt. Die Erweiterung betrifft auch Frauen, die beispielsweise zu Analverkehr genötigt worden sind.

In der Fachwelt ist mittlerweile anerkannt, dass erzwungene beischlafähnliche Handlungen für ein Opfer ähnliche oder zum Teil sogar noch stärker traumatisierende Folgen haben als das, was man bisher unter dem Begriff "Vergewaltigung" verstanden hat. Auch in der internationalen Rechtspraxis wird der Begriff "Vergewaltigung" geschlechtsneutral definiert. Im Jahr 2006 gab es bereits einen Entscheid des Bundesgerichtes, der nun eben ins Gesetz überführt werden soll. Schliesslich entspricht diese Forderung auch der Standesinitiative des Kantons Genf aus dem Jahre 2014 (14.311), die hiermit umgesetzt werden soll. Die Kommissionen für Rechtsfragen beider Räte haben dieser Standesinitiative des Kantons Genf Folge gegeben. In diesem Sinne glaube ich, dass wir hier etwas tun, was sich wirklich seit einiger Zeit abgezeichnet hat.

Wie gesagt, der Bundesrat hat die entsprechenden Vorkehrungen im Rahmen der Vorlage zur Strafrahmenharmonisierung bereits getroffen. Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass man diese Motion annehmen kann. Sie werden das Thema auf jeden Fall diskutieren, die Botschaft zur Strafrahmenharmonisierung liegt bereits bei Ihnen im Parlament.