Ritter Markus · Nationalrat · 2018-09-18
Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2018-09-18
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion wird auf diese Vorlage eintreten und der Minderheit Müller Leo und damit Ständerat und Bundesrat folgen.
Die steuerliche Behandlung von Bussen, Geldstrafen und finanziellen Verwaltungssanktionen mit Strafzweck ist im geltenden Recht nicht explizit geregelt. Um die bestehenden Rechtsunsicherheiten zu beseitigen, wurde die Motion 14.3626, "Klare Regelung der Abzugsfähigkeit von Bussen", von der CVP-Fraktion eingereicht. Der Bundesrat wurde darin beauftragt, eine gesetzliche Regelung auszuarbeiten, die solche Zahlungen als explizit nicht abzugsfähig erklärt. Der Bundesrat beantragte Annahme der Motion.
Die CVP-Fraktion anerkennt den Handlungsbedarf und wird auf die Vorlage eintreten. In der Detailberatung wird die CVP-Fraktion der Minderheit Müller Leo und damit dem Bundesrat und dem Ständerat folgen.
Ich möchte hier festhalten, auch als zusätzliche Antwort für Kollege Portmann: Gemäss Bundesrat und Ständerat sind gewinnabschöpfende Sanktionen, soweit sie keinen Strafzweck haben, abzugsfähig. Dies ist gewährleistet sowohl mit dem Antrag der Mehrheit als auch mit dem Antrag der Minderheit. Die Mehrheit will nun aber - und jetzt ist es wichtig, dass Sie genau zuhören - mit der Streichung von Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe b die Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen, die eine Straftat ermöglichen oder eine Gegenleistung für die Begehung einer Straftat darstellen, streichen! Dies könnten Mittel zur Terrorismusfinanzierung oder der Lohn für Verbrecher sein. Die Steuerbehörden müssten nicht aktiv nach solchen Vergehen suchen. Wenn aber ein ausländischer Strafbefehl mit einem solchen Tatbestand vorliegen würde, wären die Aufwendungen und Bussen gemäss Buchstabe b nicht abzugsfähig. So wollen es die Minderheit, der Ständerat und der Bundesrat. Zu dieser Frage besteht im geltenden Recht keine ausdrückliche Bestimmung. Die CVP-Fraktion ist zum einen der Meinung, dass dies im Gesetz geregelt werden soll, und zum andern, dass die Regelung in Buchstabe b notwendig und sinnvoll ist.
Der Antrag der Mehrheit zu Buchstabe c ist für die CVP-Fraktion ebenfalls sehr problematisch. Gemäss Mehrheit wären Schadenersatzzahlungen nicht abzugsfähig, wenn sie aufgrund eines Zivil- oder Strafurteils geleistet werden müssen und auf vorsätzlichem Verhalten beruhen. Auf der anderen Seite wären aber Schadenersatzzahlungen, die aus einem Vergleich hervorgehen und auf fahrlässigem oder grobfahrlässigem Verhalten beruhen, abzugsfähig. Dies wäre sogar eine Liberalisierung gegenüber dem heutigen Recht, und es würde ein steuerlicher Anreiz geschaffen, in einen Vergleich einzuwilligen. Nach heutiger Rechtsprechung sind Schadenersatzzahlungen nicht abzugsfähig, wenn ihnen ein grobfahrlässiges Verhalten zugrunde liegt. Daran will die CVP-Fraktion festhalten.
In den Buchstaben d und e wird von der Mehrheit eine Ungleichbehandlung von inländischen und ausländischen Bussen und finanziellen Sanktionen vorgeschlagen. Die Implikation, dass Sanktionen aus Drittstaaten rechtsstaatlichen Anforderungen generell weniger genügen könnten, ist sehr problematisch. Damit würden wir uns auf sehr dünnes Eis begeben, was die CVP-Fraktion in dieser Form nicht nachvollziehen kann.
Buchstabe e wäre in der Umsetzung für die Steuerbehörden der Schweiz eine Herkulesaufgabe. Diese müssten beurteilen, inwiefern im Ausland verhängte Bussen, Geldstrafen und finanzielle Verwaltungssanktionen, soweit sie einen Strafcharakter haben, gegen den schweizerischen Ordre public verstossen, eine Handlung sanktionieren, die auch in der Schweiz sanktioniert würde, und sie müssten sie in Bezug setzen zum in der Schweiz geltenden Höchstmass der Sanktion. Ohne Amtshilfe und sehr zeitintensive sowie teure Aufwendungen wäre ein korrekter Entscheid durch die Steuerbehörden nicht möglich. Dieser hat ja auch in einem Rechtsmittelverfahren Bestand zu haben.
Aus diesen Gründen unterstützt die CVP-Fraktion die Minderheit Müller Leo und damit den Ständerat und den Bundesrat. Neben den genannten Gründen ist die CVP-Fraktion weiter der Meinung, dass der Antrag der Mehrheit die Glaubwürdigkeit der Schweizer Wirtschaft bei der Bevölkerung nicht stärkt. Gerade in diesem Bereich gilt es vor dem Hintergrund kommender Volksabstimmungen sehr aufmerksam zu sein und nicht unnötig Vertrauen zu verspielen.
Ich bitte Sie ebenfalls, die Minderheit Müller Leo zu unterstützen.