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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-18

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-18

Wortprotokoll

Gewalt, insbesondere an Frauen, hat viele Facetten. Gewalt kommt zu Hause vor, auf der Strasse, in der Diskothek und an vielen weiteren Orten. Gewalt an Frauen hat viele Ursachen: ein veraltetes Frauenbild, überkommene Rollenmuster oder die Haltung, dass Frauen weniger wert sind, um nur einige davon zu nennen.

Die Behörden dürfen nicht wegschauen, egal, wo die Gewalt stattfindet, egal, was die Gründe sind, und egal, woher die Täter kommen. Für den Bundesrat ist es klar: Die Täter gehören bestraft. Der Bundesrat will die Strafe für Sexualdelikte und schwere Gewaltdelikte erhöhen; darüber werden Sie in der Vorlage über die Harmonisierung der Strafrahmen diskutieren.

In den Medien stehen derzeit Gewalt und Belästigungen im öffentlichen Raum im Vordergrund. Es ist wichtig, dass die Opfer nicht länger darüber schweigen. Belästigungen und Übergriffe jeder Art sind inakzeptabel. Die Täter müssen wissen, dass die Gesellschaft Frauenverachtung nicht länger duldet. Diese Diskussionen dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch die Gewalt gibt, die fernab von der Öffentlichkeit stattfindet, nämlich in den eigenen vier Wänden, zu Hause.

Die Zahlen zu den registrierten Straftaten wegen häuslicher Gewalt sind erschreckend, sie wurden heute bereits mehrmals genannt: Im letzten Jahr waren es über 17[NB]000 gemeldete oder bei der Polizei registrierte Straftaten, das sind 46 Taten pro Tag. Ebenfalls im letzten Jahr wurden 74 versuchte Tötungsdelikte im häuslichen Bereich polizeilich registriert; in 21 Fällen kam es zum Tod der betroffenen Person. Das sind die Zahlen.

Damit ist hoffentlich allen klar, dass die Betroffenen besser geschützt werden müssen und dass Handlungsbedarf besteht. Das hat auch die Evaluation des geltenden Rechts gezeigt. Der Ständerat und Ihre Kommission sind diesem Ansatz in allen zentralen Punkten gefolgt.

Um bereits bestehende Schutzmassnahmen zu verbessern, gerade wenn es um Stalking oder Fremdstalking geht, und diese Massnahmen auch besser durchsetzen zu können, schlägt Ihnen der Bundesrat im Bereich des Zivilrechtes drei Massnahmen vor: Erstens sollen Opfer in einem Verfahren wegen Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen keine Gerichtskosten mehr tragen müssen. Zweitens soll das Schlichtungsverfahren in Zukunft entfallen, weil die Praxis gezeigt hat, dass das in den meisten Fällen nichts bringt. Drittens soll das Zivilgericht neu den Entscheid auch weiteren Behörden und Dritten mitteilen, sodass die verschiedenen Behörden - Polizei und Strafbehörden - enger zusammenarbeiten können.

Die wahrscheinlich wichtigste Neuerung im Zivilrecht ist aber die elektronische Überwachung. Mit einer elektronischen Fussfessel oder einem elektronischen Armband sollen potenzielle Stalker in Zukunft besser überwacht werden können. Der Bundesrat will die moderne Technik auch in diesem Bereich nutzen, und zwar zur Beweissicherung. Das heisst, wer in Zukunft eine gerichtliche Anordnung verletzt, muss wissen, dass er Konsequenzen zu tragen hat.

Ich komme nun noch zu den Anpassungen im Strafrecht: Bis zur Jahrtausendwende war der Staat bei der Verfolgung von Gewalt in Paarbeziehungen äusserst zurückhaltend. Man ging davon aus, das sei Privatsache der betroffenen Paare. Erst seit 2004 gelten solche Taten nicht mehr als Privatangelegenheit, sondern als Offizialdelikte. Das heisst, die Strafbehörde muss ein Strafverfahren eröffnen, sobald sie Kenntnis hat von einer möglichen Straftat. Das Opfer muss nicht separat einen Strafantrag stellen.

Aus Rücksicht auf die Opfer, die keine Bestrafung ihres Partners wünschen, gilt bei leichteren Gewaltdelikten - und nur bei leichteren Gewaltdelikten - in Paarbeziehungen heute eine Ausnahmeregelung: Auf Antrag des Opfers kann heute das Strafverfahren sistiert und anschliessend auch definitiv eingestellt werden. Nach der heutigen Regelung und der aktuellen Rechtsprechung muss die Strafbehörde das Verfahren sistieren, wenn das Opfer dies verlangt.

Sie haben es heute gehört: Die Untersuchung, die wir gemacht haben, hat gezeigt, dass heute, je nach Kanton, zwischen 53 und 92 Prozent aller Verfahren wegen Gewalt in Paarbeziehungen eingestellt werden. Das ist natürlich nicht die Absicht des Gesetzgebers. Wie diese Sistierungsentscheide zum Teil zustande kommen, das können Sie sich einfach vorstellen. Wir dürfen Folgendes nie vergessen, das ist bei dieser Vorlage etwas absolut Zentrales: Wir sprechen hier von Gewalt in Paarbeziehungen. Wir sprechen über Gewalt zwischen Menschen, die sich einmal geliebt haben oder sich vielleicht immer noch lieben, die vielleicht immer noch im gleichen Haushalt leben, die vielleicht sogar das Bett teilen, die gemeinsame Kinder haben, die in Abhängigkeiten stehen, sei es emotionale, sei es ökonomische Abhängigkeit. Oft sind, wie gesagt, Kinder im Spiel. Das sind komplexe Situationen. Da kommt mit einem Strafverfahren plötzlich eine Dimension in eine Paarbeziehung hinein, die für alle Beteiligten, auch für das Opfer, auch für die Kinder, ausserordentlich schwierig sein kann.

Der Bundesrat schlägt Ihnen eine Neuregelung vor, mit dem Ziel, das Opfer zu entlasten. Es soll in Zukunft nicht mehr nur vom Willen des Opfers abhängen, ob das Verfahren sistiert wird oder nicht. Die Verantwortung soll bei der Strafbehörde liegen.

Ich erspare Ihnen die Details der Vernehmlassung. Ich kann Ihnen aber einfach sagen: Die Vorstellungen davon, was eine sachgerechte Regelung sein könnte, gehen weit auseinander. Es gibt diejenigen, die die Änderung, die der Bundesrat vorschlägt, ablehnen, weil der Wille des Opfers wie bisher stark zu gewichten sei. Das Opfer allein soll entscheiden, ob ein Verfahren sistiert oder eingestellt wird. Viele waren aber mit einer weiter gehenden Kompetenz der Strafbehörden einverstanden. Andere fordern dagegen, die Sistierungsmöglichkeiten seien ganz zu streichen. Das heisst, der Wille des Opfers soll überhaupt keine Rolle mehr spielen. Das ist das andere Extrem. Sie werden sehen, wir haben auch diesen Vorschlag in der Detailberatung noch zu diskutieren.

Aus Sicht des Bundesrates, des Ständerates und auch der Mehrheit Ihrer Kommission würde aber dadurch, dass wir den Willen des Opfers völlig ausblenden, die Situation des Opfers sicher nicht verbessert, sondern unter Umständen sogar verschlechtert. Der Bundesrat beantragt Ihnen nun, dass in Zukunft die Sistierung oder Einstellung solcher Strafverfahren nicht mehr ausschliesslich vom Willen des Opfers abhängig ist, sondern dass eine Strafbehörde eine umfassende Prüfung vornehmen und beurteilen soll, ob die Situation des Opfers durch die Sistierung stabilisiert oder verbessert werden kann.

Es geht hier natürlich nicht nur um die Situation des Opfers. Es geht auch um die Situation der Kinder, die in einem solchen Haushalt leben. Das ist ganz klar auch in der Botschaft des Bundesrates so ausgeführt. Ich sage dies auch im Hinblick auf die beiden Einzelanträge, die noch eingereicht wurden. Ich werde noch darauf zu sprechen kommen. Aber ich wollte hier bereits signalisieren, dass das, was der Bundesrat vorlegt, eine Generalklausel ist. Das heisst, die Situation des Opfers - aber, wie gesagt, auch jene der Kinder - muss in die Beurteilung durch die Strafbehörde einbezogen werden.

Neu soll die beschuldigte Person für die Zeit der Sistierung auch verpflichtet werden können, ein Lernprogramm gegen Gewalt zu absolvieren. Ich weiss noch aus der Erfahrung aus meiner Arbeit im Haus für geschlagene Frauen, dass es [PAGE 1417] möglich ist, dass gewalttätige Männer ihre Reaktionen auch verändern und neue Handlungsmuster lernen können, um in Konfliktsituationen, die sehr stark auch emotional sind, nicht einfach gewalttätig werden zu müssen. Wir wissen auch, dass man den Umgang mit Alkohol, der ja häufig in solchen Situationen auch noch eine Rolle spielt, verändern kann. Das heisst, die Zeit der Sistierung kann genutzt werden, um die Situation tatsächlich zu verbessern.

Ich möchte abschliessend noch etwas anmerken. Neben den Massnahmen, die wir hier beantragen, braucht es auch präventive Begleitmassnahmen. Es gibt heute in verschiedenen Kantonen ein Bedrohungsmanagement. Es ist wirkungsvoll und funktioniert gut; es gibt dies aber leider noch nicht in allen Kantonen. Beim Bedrohungsmanagement arbeiten die verschiedenen Behörden, Sozial-, Polizei- und unter Umständen Migrationsbehörde, eng zusammen und versuchen einzugreifen, bevor etwas passiert. Ich muss immer wieder sagen: Das Strafrecht kommt eigentlich immer zu spät. Es kommt dann, wenn etwas passiert ist. Das heisst, es braucht eben auch die präventiven Massnahmen. Ich habe mich kürzlich auch wieder mit Vertretern der Polizei unterhalten. Sie haben mir übrigens gesagt, dass sie die Massnahmen, die wir heute vorlegen, unterstützen. Sie möchten auch, dass man in Zukunft die Situation frühzeitig beurteilen und Massnahmen anpacken kann, und da kann auch die Polizei eine ganz wichtige Rolle spielen.

Ich bin mir bewusst, dass Stalking und besonders auch häusliche Gewalt sehr komplexe Phänomene sind. Es gibt leider nicht eine Patentlösung, mit der Sie alle diese Situationen einfach so verbessern oder sogar verhindern können. Ich bin überzeugt, dass die Massnahmen, die Ihnen der Bundesrat hier vorschlägt, ein wichtiger Schritt sind, um Opfer von Gewalt besser schützen, besser unterstützen zu können.

Abschliessend noch die folgende Bemerkung zum Stalking: Ihre Kommission hat darüber diskutiert, ob man für das Stalking eine eigene Strafnorm einführen solle. Ihre Kommission hat sich dann entschieden, dass sie entsprechende Abklärungen durch die Verwaltung in Auftrag geben will. Das hat sie bereits getan, das heisst, die Verwaltung wird nun Ihrer Kommission Vorschläge unterbreiten, die man dann im Detail auch anschauen und diskutieren kann. Ich bin Ihrer Kommission aber dankbar, dass sie das Anliegen jetzt nicht mit dieser Vorlage verknüpft hat, denn wenn Sie sich noch einmal die Zahl der Opfer, die Zahl der versuchten und der vollendeten Tötungsdelikte im Bereich der häuslichen Gewalt vor Augen halten, dann wissen Sie: Die Vorlage ist nicht nur wichtig, sondern wir sollten auch vorwärtsmachen.

In diesem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie auf die Vorlage eintreten. Ich werde mich in der Detailberatung dann noch zu den einzelnen Fragen äussern.[GZ]

[VS][GZ]

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Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen [GZ]

Le débat sur cet objet est interrompu