Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-18
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-18
Wortprotokoll
Es geht natürlich schon darum, dass für den Gewaltschutz auch bei den Behörden und involvierten Personen die entsprechenden Fachkenntnisse vorhanden sein müssen. Deshalb hat der Bundesrat vorgeschlagen, dass die Kantone in Zukunft für die nötige Aus- und Weiterbildung sorgen sollen.
Der Ständerat hat diesen Vorschlag abgelehnt, nicht weil er der Meinung war, diese Bestimmung sei nicht nötig oder nicht wichtig, sondern aus der Überlegung heraus, dass im bewährten Vollzugsföderalismus die Kantone Bundesrecht vollziehen. Dazu gehöre ausgebildetes Personal, das sich natürlich auch weiterbilde. Es sei aber nicht notwendig, dies auch noch im Zivilgesetzbuch festzuhalten.
Ich muss Ihnen sagen: Ich kann mit dem Entscheid des Ständerates und auch der Mehrheit Ihrer Kommission durchaus leben, weil ich erstens davon ausgehe, dass die Kantone sich tatsächlich auch ohne ausdrückliche Weiterbildungspflicht in der Pflicht sehen, dass hier geschulte Fachpersonen eingesetzt werden; zweitens vor allem deshalb, weil sich die Kantone natürlich auch bewusst sind, dass die Folgekosten von häuslicher Gewalt viel höher sind als die Kosten für Interventionsmassnahmen durch geschultes Personal. Ich habe mich übrigens schlaugemacht: Es wird, wie es Frau Nationalrätin Geissbühler erwähnt hat, in den verschiedenen Polizeikorps bereits sehr viel gemacht, leider nicht in allen Kantonen gleich viel. Ich denke aber, das Bewusstsein, dass man hier mit gutgeschultem Personal wirklich gute Arbeit leisten kann, ist vorhanden.
In diesem Sinne kann ich mit dem Entscheid der Mehrheit Ihrer Kommission leben.